Mal angenommen, eine Person hat in früheren Jahren eine Unfallversicherung für sich abgeschlossen. Mitllerweile ist diese Person an Demenz erkrankt. Sie läuft noch regelmäßig alleine ihren täglichen Weg zum Kaufmann, überquert hierbei drei Ampel-Straßenkreuzungen und findet auch noch den Weg zurück. Dunkelheit meidet sie bereits seit Längerem.
Sollte nun mal ein Unfall mit Fahrzeugbeteiligung passieren, oder die alte Dame hinfallen, wäre ja klassischerweise die UV im Spiel. Leider ist sie nicht mehr in der Lage konkrete Aussagen über ihren Tagesablauf zu machen, so dass sie auch in solch fiktiven Fällen nicht sagen könnte, was passiert sei. Wenn nun auch keine Zeugen sich meldeten, wäre zwar ein Schaden da, aber die Berechtigte käme doch nicht in den ‚Genuss‘ einer UV-Leistung.
Wäre da nicht eine Kündigung der nutzlos gewordenen Unfallversicherung ratsam?
Wie handhaben es die Versicherungen mit dem Versicherungsrisiko bei Demenzerkrankten?
Mit gutem Gruß
ThelmaLouise