können die angehörigen den dispo ohne

… vollmacht sperren lassen, wenn man es ausgleicht, damit die eine tochter es nicht wieder überziehen kann. sie hat aber die Vollmacht und die mutter hat einen schlaganfall und ist jetzt bettlegerisch.

Hallo !

Nein,Vollmacht ist Vollmacht. Die Tochter darf auch überziehen,Konto auflösen,eben alles machen was auch die Mutter darf.
Die Vollmacht müsste widerrufen werden.
Wenn die Mutter das aus Krankheitsgründen nicht mehr kann,ist es erst mal schlecht.
Die anderen Angehörigen müssten es über ein Gericht versuchen zu widerrufen und eine neue Bevollmächtigte einzusetzen.

Aber auch die Bank kann es nicht auf Zuruf der nicht bevollmächtigten Angehörigen ändern und der Tochter mit Vollmacht die Verfügung über das Konto beschränken.

MfG
duck313

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