Können die einfach den hund wieder zurrück nehmen?

Ich glaube ich erkläre es nochmal ausführlicher.
Also ich habe vor drei wochen ein hundebaby von einer Pflegestelle Übernommen. Habe einen schutzvertrag unterschrieben in dem nur drinn steht das ich den hund nicht an dritte geben darf sondern nur zurück an die pflegestelle falls ich sie hergeben würde! Eine Schutzgebür von 300€ habe ich auch erbracht. Mir wurde gesagt das die mutter eine bordaux dogge ist und der vater eine old englisch bulldog. Die welpen wurden in Zweibrücken rausgeholt und zur vermittlung an Pflegestellen übergeben. Dies ist wohl eshalb gemacht worden weil der freund der Frau wohl listehunde von Frankreich nach deutschland geschmuggelt hat. Soweit ich das gesagt bekommen habe ist dieser ins gefängnis gekommen. Er aber behauptet jetzt das der vater ein Pittbull wäre. Das er die hunde wieder bekommt weil man ja angeblich für einen Pittbullmischling mehr wie 700€ bekommen würde aber er sitzt ja im Gefängnis und was will er dann mit den hunden?! Jetzt hat die frau wo ich sie her habe also die angebliche Pflegestelle gemeint das die hunde zurück an die Pflegestelle gehen sollen bis ein Rassegutachten gemacht wird! Und jetzt frage ich was ich dagegen tun kann ich möchte sie nicht wieder hergeben und ich finde das alles ein bisschen seltsam. Zumal ist sie noch nicht geimpft gechipt oder sonst irgendwas, was ich auch komisch finde. Bitte helft mir… lg Baby 1992

Nachtrag:
ich würde mit dem Schutzvertrag auch zu einem Anwalt gehen. Frag mal bei der Rechtsanwaltskammer, Tierschutzverein oder auch Organisationen, die sich um Listenhunde kümmern, nach, welcher Anwalt sich mit -----Vertragsrecht-----und mit Listenhunden auskennt.Du hast je nach Schutzvertrag bestimmte Rechte und Pflichten.

Es gibt auch Vereine, die sich speziell um solche Hunde kümmern, ich würde bei Google einfach mal suchen (Stichworte: Listenhunde in Not, Pitbull in Not, usw)
Die würde ich dann mal anmailen.
Fröschle

eine Pflegestelle gibt einen Hund an eine andere Pflegestelle? Und du hast 300 Euro bezahlt? Und jetzt sollst du ihn zurückgeben und die 300 Euro abschreiben? Das einzige akzeptable dabei ist, dass die Rasse geklärt werden soll.

Ich kenne das so (Hessen): das Tierheim gibt ein Tier kostenlos an eine Pflegestelle und übernimmt sogar die Kosten für den Tierarzt. Will man das Tier behalten, gibt man dem Tierheim Bescheid und zahlt den üblichen Betrag (von Tier zu Tier und von Tierheim zu Tierheim unterschiedlich hoch). Auch dann darf man das Tier nicht einfach weitergeben (Schutzvertrag), sondern muß dem Tierheim Bescheid geben.

Dein Fall ist ??? Wende dich an das nächste Tierheim oder einen Tierschutzverein/verband und laß die Situation klären.

Alles Gute,
Hannelore

Du hast von Jule bereits im letzten Thread super Antworten bekommen.

Was mir nur komisch vorkommt: du schreibst du hast den Hund nun 3 Wochen, aber er ist nicht geimpft/gechipt. Und beim TA war er auch nicht.

Sehr komisch dass er vond er Pflegestelle kam ohne dass er es war, normalerweise kümmern sich die Tierschutzvereine darum. Aber diese Frau ist wohl eher eine Betrügerin als Tierschützerin…

Wieso bist du noch nicht mit ihm zum TA und hast ihn untersuchen lassen ob er soweit gesund ist (Vermehrer) und gleich noch impfen [und chippen lassen]?!

Du gehst ja bestimmt Gassi mit ihr -da kann sie sich ja mit allem möglichen bei anderen Hunden anstecken…

Vergiss die andere Sache und das Geschwätz von der Frau -solange keine Behörde kommt ist alles gut- und kümmere dich richtig um deinen Hund.

Gruß

Hallo,

frag doch mal beim Veterinäramt in Zweibrücken nach, was an der Geschichte wirklich wahr ist,

grüße
miamei

Hallo,

ich gehe einmal davon aus, dass das Hundebaby bei Gemeindeverwaltung gemeldet ist und die Hundesteuer gezahlt wird.

Sollte das Hundebaby von einem Pittbull abstammen, muss die Hundeverordnung (gefährliche Hunde) beachtet werden:

http://landesrecht.rlp.de/jportal/portal/t/1urh/page…

Eine Hundehaftpflichtversicherung ist in diesem Fall in Rheinland-Pfalz Pflicht.

Gruß Merger