Hallo, Ich wohne mit 2 Maedels in einer WG und spiele nun mit dem Gedanken auszuziehen. Wir sind alle 3 Hauptmieter. Da die anderen beiden dagegen sind und ich ihre Zustimmung brauche,haben sie angedeutet mir diese nicht zu geben,wenn ich keinen geeigneten Nachmieter finde. Der Vermieter sagt ich braeuchte die Zustimmung der beiden. Somit muesste ich solange in der WG bleiben bis ihnen ein Nachmieter gefaellt. Heisst das,die beiden koennen mich zwingen solange Miete zu zahlen und mich dort zu behalten wie sie moechten? Habe schon ueberlegt mich an einen Anwalt oder den Mieterschutzbund zu wenden. Danke!!
Hallo Sandra,
würde ich an Deiner Stelle auch machen (Mieterschutzbund oder Anwalt). Kann Dir da leider nicht helfen, aber hört sich für mich nicht so an, als wenn Du da so ohne Weiteres rauskommen würdest. Gruß Sabine
Hallo Sandra Sinert, davon hab ich leider keine Ahnung.
Denke, dass kommt auf den Vertrag an welchen ihr miteinander geschlossen habt.
Viel Erfolg
Andreas Karthan
Hallo Sandra,
für mein Rechtsverständnis ist für Dich hauptsächlich die Kündigungsfrist von Bedeutung.
Falls kein besonderer Mietvertrag mit genauer Zeitangabe dann ist es ein unbefristeter Mietvertrag und hier gilt 3 Monate Kündigungsfrist zum Monatsende.
Also heute schnell kündigen (beim Vermieter), Schreiben mit neutralem Zeugen der den Inhalt kennt beim Vermieter einwerfen und Du bist ab Ende April aus dem Vertrag.
Um es 100%ig zu sagen müsste man den Mietvertrag lesen.
Gruß aus Oberbayern
David
Hallo Sandra,
damit kenne ich mich leider nicht aus. Es scheint mir jedoch rechtlich nicht ganz in Ordnung wenn du auch Hauptmieter bist. Du hast eigentlich nur die normale Kündigungsfrist einzuhalten, jedoch weiß ich nicht was genau in deinem Mitevertrag steht. In diesem speziellen Fall würde ich dir wirklich zum Mieterschutzbund raten. Ein Anwalt kann dir mit einem Blick auf einen Mietvertrag sicher genau sagen was Sache ist.
Grüße
Ich kenne eine solche Vereinbarung nicht. In meinem Haus wohnen 8 WG’s, da zieht der eine oder andere aus und ich erhalte einen Hinweis darüber. Wenn dann eine neue Person einzieht, nehme ich es zur Kenntnis.
Für mich als Vermieter ist die Rechtslage so, dass ich mit allen Mietparteien einen Mietvertrag abschliesse, also jeder Name steht in diesem Mietvertrag. Zieht jemand aus und ein neuer ein, so erstelle ich eine Änderungsvereinbarung mit dem Inhalt, dass Frau …aus dem Mietvertrag vom…ausscheidet und an ihre Stelle Frau…mit allen REchten und Pflichten eintritt.
Egal, wieviele von der WG letztendlich noch in der Wohnung bleiben, der Vermieter hat das Recht, immer auf die dort noch wohnenden zurück zu greifen.
Da auch bei dir der Vermieter eine andere Meinung hat, würde ich dir unbedingt empfehlen, den Rat des Mietervereins in Anspruch zu nehmen.
LG Ulla
Ihre Mitbewohnerinnen und der Vermieter haben Recht. Entweder Sie suchen einen passenden Nachmieter, Sie bleiben dort wohnen, oder Sie reichen Klage bei Gericht auf Entlassung aus dem Vertrag ein.
Letzteres sollte ein Anwalt machen, natürlich gegen Honorar.
So wie ich das sehe, kann jede der drei Hauptmieterinnen ihren Vertrag innerhalb der dort festgelegten Frist kündigen. Sonst müssten Ehepaare, die sich trennen, ja auch zusammen wohnen bleiben, bis sie sich einigen. Die Miete bleibt natürlich dann an beiden hängen. Aber dafür haben sie ja auch drei Monate oder so Zeit sich umzusehen.
Hallo Sandra,
sehr wahrscheinlich haben Deine Mitbewohnerinnen recht. Dazu muss man sich jedoch den Mietvetrag anschauen. Dies lässt Du am besten beim Mieterverein machen oder bei einem Anwalt für Mietrecht.
Viel Erfolg und freundliche Grüße
Udo
Hallo,
wenn Du den Mietvertrag mit unterschrieben hast, ist es wohl so, dass Du ohne Nachmieter da nicht rauskommst. Allerdings meine ich, dass man 3 geeignete Nachmieter nachweisen muss, ob die nun deinen Mit-
wohnerinnen gefallen oder nicht. Daher wäre es doch das beste noch mal mit den beiden in Ruhe zu reden, um die Situation etwas zu entschärfen. Schlage ihnen vor, dass du 3 Nachmieter besorgen kannst und dann gehtst oder ihr alle drei euch um eine Ersatz bemüht.
Vielleicht kannst du im Internet nochmal rausfinden, ob das mit den 3 Nachmietern noch so ist.
Hoffe, etwas geholfen zu haben und verbleibe
MFG
Sabine Kruse
Hallo, wenn das nicht so im Mietvertrag steht, ist es nichtig…was steht denn drin ?
MfG
Hallo,
sofort zum Mieterbund und beraten lassen.
Nein gesunder Menschenverstand sagt mir. das du nicht gezwungen werden kannst und einfach ganz normal den Vertrag mit einzuhaltender Kündigungsfrist, meistens drei Monate, kündigen kannst. Dann haben die beiden genug zeit einen neuen Mitbewohner zu finden.
LG und viel glück
Hallo, Ich wohne mit 2 Maedels in einer WG und spiele nun mit
dem Gedanken auszuziehen. Wir sind alle 3 Hauptmieter.
Mitgehangen mitgefangen, heisst es doch so schön.
Der Vermieter muss niemanden aus dem Mietvertrag entlassen. Falls er doch einwilligt, müssen auch die anderen Mieter einwilligen.
Evtl. liegt Schikane vor. Dies kann selbstverständlich durch einen Mietverein oder Fachanwalt geprüft werden.
Ein möglicher Nachmieter kann nur aus wichtigem Grund abgelehnt werden (z.B. Drogenkunsum o.a.)