mutter, 89 jahre, will haus und grundst. überschreiben.
3 kinder, sie sind sich einig, möchten notariatskosten niedrig halten. statt schätzwert 70.500,-- sollen 50.000,-- eingetragen
werden.
frage: kann bei der auszhlg. an die geschwister etwas „schief“ gehen?
können auf grund des dokumentes die 2 geschwister evtl. die geteilte geringere summe erhalten.ß
ich hoffe, jemand kann mir helfen.
lg. edilie
Lassen Sie in jedem Falle einen gerichtlich bestellten Sachverständigen den Immobilienwert des Erbes schätzen. Weder die übrigen Erben noch das Finanzamt werden sich mit Phantasiewerte zufrieden geben, die getürkt erscheinen! Das gibt an allen Stellen nur Ärger für den, der sich auf diese Weise Vorteile erschleichen will, indem er den Staat um die Steuern, die Miterben um ihren anteiligen Erbteil und den Notar um sein Honorar zu prellen versucht!