Guten Tag,
auf was ist als Vermieter zu achten wenn Eltern für Ihre Kinder die Wohnung mieten ?
Müßen auch die Eltern dort gemeldet sein als Zweitwohnsitz ?
Soll der Mietvertrag nur auf die Eltern geschrieben werden ?
Auf was sollte man achten ?
Guten Tag,
auf was ist als Vermieter zu achten wenn Eltern für Ihre Kinder die Wohnung mieten ?
Müßen auch die Eltern dort gemeldet sein als Zweitwohnsitz ?
Soll der Mietvertrag nur auf die Eltern geschrieben werden ?
Auf was sollte man achten ?
Hallo,
es wäre wohl zweckmäßiger, wenn die Kinder den Mietvertrag unterschreiben und die Eltern bürgen.
Wenn die Eltern die Wohnung als Nebenwohnsitz anmelden, wird eventuell eine Zweitwohnsitzsteuer fällig.
Außerdem gibt es da keine Zweifel an den Zuständigkeiten, wenn mal irgendwas zu regeln ist oder nicht so ideal läuft. Ansprechpartner sind dann ganz klar die eigentlichen Bewohner.
Gruß!
Horst
Hallo,
Moin,
es wäre wohl zweckmäßiger, wenn die Kinder den Mietvertrag
unterschreiben und die Eltern bürgen.
halte ich keinesfalls für Zweckmäßig. Von einem Bürgen etwas zu bekommen macht immer Probleme.
Wenn die Eltern die Wohnung als Nebenwohnsitz anmelden, wird
eventuell eine Zweitwohnsitzsteuer fällig.
Niemand muss dort gemeldet sein wo er gemietet hat. Nur dort wo er tatsächlich wohnt.
Außerdem gibt es da keine Zweifel an den Zuständigkeiten, wenn
mal irgendwas zu regeln ist oder nicht so ideal läuft.
Ansprechpartner sind dann ganz klar die eigentlichen Bewohner.
Nein, die Mieter sind zuständig, ohne wenn und aber. Klar ist es sinnvoll die Bewohner vorab anzusprechen, aber als Druckmittel hilft da möglicherweise noch eine übergeordnete Instanz
Gruß!
auch
Horst
vnA
hi,
auf was ist als Vermieter zu achten wenn Eltern für Ihre
Kinder die Wohnung mieten ?
Wer alles im MV stehen soll und wer alles mit einziehen soll bzw. auch wirklich einzieht.
Müßen auch die Eltern dort gemeldet sein als Zweitwohnsitz ?
nein
Soll der Mietvertrag nur auf die Eltern geschrieben werden ?
Das hängt vom VM ab.
Wenn der VM lieber einen Vertrag mit dem wirklichen Bezahler der Miete haben möchte, so sollte der VM sich erkundigen wer dies sein wird.
Es schadet aber auch nicht alle mit in den Vertrag zu nehmen, weil alle Hauptmieter gesamtschuldnerisch haften.
Auf was sollte man achten ?
Bonität, Zweck der Anmietung für die Kinder.
Wenn die Eltern die Kinder aus dem Haus haben möchten, weil die Eltern diese nicht mehr aushalten können, könnte es dem VM auch so ergehen.
vlg MC
PS: Kein Anspruch auf Vollständigkeit…