Können Erben Kontenvollmacht löschen lassen?

Können gesetzliche Erben (Erbschein wurde bereits beantragt) die Kontenvollmacht des Verstorbenen löschen lassen, da der Kontobevollmächtigte nicht gesetztlicher Erbe ist und sich um nichts zwecks Zahlungen der Rechnungen, Wohnungsauflösung etc kümmert?

Hi, die Erben können die Vollmacht widerrufen und die Herausgabe der Vollmacht verlangen.http://www.juraforum.de/lexikon/postmortale-vollmacht
MfG ramses90