können erben mietvertrag anfechten oder kündigen

können die erben unserer vermieterin unseren mietvertrag kündigen oder gar anfechten :

Mietvertrag ist mit der Hand geschrieben!

Mietvertrag zwischen Herrn und Frau…und Vermieterin + Anschrift.Vermietet wird eine 3 1/2 Raum Wohnung + Garten mit monatlicher Kaltmiete von … Euro + Nebenkosten.Die Mieter leisten auf eigene Rechnung Winterdienst Flurdienst ganze haus und Gartenarbeit und Hofpflege.
" Das Mietrecht ist Unkündbar solange die Leistungen getätigt werden.Der Vertrag ist auch noch Gültig nach Meinem Ableben!!!Vertag Bleibt bestehen!.
Ort und Datum und Unterschriften Vermieterin und Mieter.

würden uns über Kompetente Antworten freuen.denn wir sind ein wenig Hilfelos und wissen nicht wirklich ob wir nun in unsere Wohnung Investieren sollen.
Vielen Dank

FAQ 1129 keine ‚Ich-Fragen‘ stellen, ist das so s
Hallo,
grundsätzlich sollte man dies einem Fachanwalt für Mietrecht vortragen, denn da spielen nicht nur Mietrecht sondern auch Erbrecht ineinander.

lG

hallo
vielen dank für die antwort…
kann das dennn wirklich so konfuss sein obwohl dies ja eigentlich letzter wille seitens der vermieterin ist?