können die erben unserer vermieterin unseren mietvertrag kündigen oder gar anfechten :
Mietvertrag ist mit der Hand geschrieben!
Mietvertrag zwischen Herrn und Frau…und Vermieterin + Anschrift.Vermietet wird eine 3 1/2 Raum Wohnung + Garten mit monatlicher Kaltmiete von … Euro + Nebenkosten.Die Mieter leisten auf eigene Rechnung Winterdienst Flurdienst ganze haus und Gartenarbeit und Hofpflege.
" Das Mietrecht ist Unkündbar solange die Leistungen getätigt werden.Der Vertrag ist auch noch Gültig nach Meinem Ableben!!!Vertag Bleibt bestehen!.
Ort und Datum und Unterschriften Vermieterin und Mieter.
würden uns über Kompetente Antworten freuen.denn wir sind ein wenig Hilfelos und wissen nicht wirklich ob wir nun in unsere Wohnung Investieren sollen.
Vielen Dank