Können folgende Aussagen gegen einen verwendet werden?

Hallo,

ein Paar in der Verliebtheitsphase. Mann ist in Frau verliebt und trifft hier ein paar Aussagen. Erst später merkt der Mann mit was für einem Drachen er zusammen gezogen ist.

  1. Über Whaatsapp. Der Mann schreibt : Ich habe den Kleiderschrank für dich gekauft. Damit du Platz für deine Kleidung hast.
  • Die Frau möchte nun den Kleiderschrank aufgrund dieser Aussage behalten ( Geschenk ). Nachweislich bezahlt hat ihn aber der Mann.
  1. Unter Zeugen von der Frau ( Freunde ). Mann sagt : Wenn wir mal auseinander gehen sollten, dann bekommst du von mit 4000 Euro für den Kauf neuer Möbel
  • Frau möchte nun das Geld haben. Im Notfall würde sie es einklagen weil sie Zeugen hat ( ihre Freunde )
  1. Es gibt noch andere Dinge die über Whaatsapp der Frau „versprochen“ wurden. Alles in der Phase der Verliebtheit ausgesprochen.
  • Die Frau bezieht sich auf diese Aussagen und möchte sie gegen den Mann verwenden.

Frage : Wie rechtssicher ist das alles ? Kann es gegen den Mann verwendet werden ? Oder kann der Mann hier noch rauskommen ?

Gruß

Hallo,

eine sehr ähnliche Frage mit auffällig gleicher Summe hatten wir neulich schon. Und in diesem Beitrag wurde klar gemacht, dass die Klage der Frau wohl nur recht wenig Aussicht auf Erfolg hätte …

Grüße
Pierre

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Also kann man sagen das die Sachen demjenigen gehören der sie nachweislich gekauft hat ? Unabhängig was wie geschrieben wurde ? Ist das sicher ?

Nein, natürlich nicht.

Wenn etwas verschenkt wurde, ist das Eigentum übergegangen. Wenn du deiner Freundin den Schrank geschenkt hast, dann gehört der Schrank ihr.

Eigentlich ganz einfach.

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Und da fangen aus meiner Sicht die Probleme an.

Hat der Mann durch den Satz:

Einen Eigentumsübergang rechtswirksam angezeigt? Hat eine eindeutige Schenkung statt gefunden? Oder ist der Satz eher in der Art gemeint „ich habe diesen Schrank gekauft, damit Du einen dedizierten Platz für Deine Klamotten hast.“ Denn dann hat er sich einen Schrank gekauft, den er der Frau zur Verfügung stellt - Unterschied von Eigentum und Besitz.

Grüße
Pierre

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Eigentumsübergang muss nicht angezeigt werden.

Ob eine Schenkung vorliegt oder nicht, ist nach Sachverhaltsdarstellung unklar. Aber trotzdem kann er nicht sagen, nur weil er den Kassenbon hat, gehört der blöde Schrank (was kostet eigentlich ein Kleiderschrank? 500 bis 1.000 Tacken?) automatisch ihm.

Miteinander reden könnte helfen. Aber das muss man natürlich wollen.

Ich kann mir leicht einen Arbeitgeber vorstellen, der seinem Angestellten sagt: Ich habe einen neuen Bürostuhl für Sie gekauft. Damit Sie keine Rückenprobleme bekommen.

Gehört der Bürostuhl dann dem Angestellten?

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Der Mann hat den Schrank natürlich für sich gekauft und zur Benutzung der Frau überlassen. Irgendwohin musste sie ja ihre Sachen hängen. Der Schrank der Frau konnte nicht weiter benutzt werden und wurde verkauft