Können illegale einwanderer klagen in europa

Können amerikaner ohne aufenthaltsgenehmigung klage einreichen in italien? Z. B. Gegen stalking?

Können amerikaner ohne aufenthaltsgenehmigung klage einreichen
in italien?

Amerikaner können sogar von Amerika aus in Italien Klagen einreichen. Wäre ja auch schlimm, wenn nicht.

Z. B. Gegen stalking?

Keine Ahnung in wie fern das in Italien strafbar ist. Aber wenn es strafbar ist, dann reicht eh der Staatsanwalt (der wohl eine Aufenthaltserlaubnis hat) und nicht der Betroffene die Klage ein.

Gruß

Anwar

Keine Ahnung in wie fern das in Italien strafbar ist. Aber
wenn es strafbar ist, dann reicht eh der Staatsanwalt (der
wohl eine Aufenthaltserlaubnis hat) und nicht der Betroffene
die Klage ein.

Wenn Klage hier wie meistens als Klage vor dem Zivilgericht gemeint ist, dann fällt das keineswegs in den Aufgabenbereich eines Staatsanwaltes, jedenfalls in Deutschland nicht. Wenn stattdessen die öffentliche Klage, also die Anklage, gemeint ist, dann kann der Privatmann diese auch selbst erheben, vgl.

http://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__374.html

http://dejure.org/gesetze/StGB/238.html

wobei die öffentliche Klage in diesem Fall Privatklage heißt und eben trotzdem eine Anklage ist.

Hallo,

Keine Ahnung in wie fern das in Italien strafbar ist.

Das nennt sich dort „atti persecutori“ (Verfolgung) und ist nach art. 612-bis codice penale (StGB) seit 23.2.2009 in Italien strafbar.

Gruss

Iru

Hallo,

sicherlich können sie das. Illegaler Aufenthalt heisst ja nicht, dass man sich in einem rechtsfreien Raum bewegt bzw. rechtlos ist.

Gruss

Iru

Hallo

Keine Ahnung in wie fern das in Italien strafbar ist. Aber
wenn es strafbar ist, dann reicht eh der Staatsanwalt und nicht der ::Betroffene die Klage ein.

Wenn Klage hier wie meistens als Klage vor dem Zivilgericht
gemeint ist, dann fällt das keineswegs in den Aufgabenbereich
eines Staatsanwaltes, jedenfalls in Deutschland nicht.

Da hier von _Strafbarkeit_ die Rede war, befinden wir uns also im Bereich des Srafrechts. Im Strafrecht ist immer der Staatsanwalt der Hauptkläger.

MfG Frank

Da hier von _Strafbarkeit_ die Rede war, befinden wir uns also
im Bereich des Srafrechts. Im Strafrecht ist immer der
Staatsanwalt der Hauptkläger.

Aha. Na, dann hat sich das von mir verlinkte Gesetz wohl geirrt. (Wobei es den Begriff „Hauptkläger“ sowieso nicht gibt.)

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Hallo,

Da hier von _Strafbarkeit_ die Rede war, befinden wir uns also im Bereich des Srafrechts.

das ist im UP aber nicht der Fall. Zwar wird von Stalking geschrieben, wobei bis dahin offen blieb, ob es in Italien tatsächlich strafbar ist. Und bei einem straflosen Stalking bleibt nur die zivilrechtliche Möglichkeit, sich dagegen zu wehren, also tsächlich dagegen zu klagen.

Gruss

Iru

Hallo,

Und bei einem straflosen Stalking
bleibt nur die zivilrechtliche Möglichkeit, sich dagegen zu
wehren, also tsächlich dagegen zu klagen.

Wenn es keine Straftat ist, wogegen sollte man dann klagen bzw. mit welchem Ziel?

Gruß

Anwar

Hallo,

Wenn es keine Straftat ist, wogegen sollte man dann klagen
bzw. mit welchem Ziel?

Nicht jedes menschliche Fehlverhalten ist sofort strafbar. Gegen das nichtstrafbare Fehlverhalten muss bzw. kann das bürgerliche Recht helfen. Man könnte z.B. gerichtlich untersagen lassen, dass sich der X der Y nicht weniger als maximal 100 m nähert, dass er keine Anrufe mehr bei der tätigt usw.
Dafür muss aber die Y zivilgerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen, der Staatsanwalt ist bzw. war außen vor(zumindest als das Stalking noch keine Straftat war).

Gruss

Iru

Hallo,

Nicht jedes menschliche Fehlverhalten ist sofort strafbar.

Nein, das wohl nicht.

Gegen das nichtstrafbare Fehlverhalten muss bzw. kann das
bürgerliche Recht helfen. Man könnte z.B. gerichtlich
untersagen lassen, dass sich der X der Y nicht weniger als
maximal 100 m nähert, dass er keine Anrufe mehr bei der tätigt
usw.

Kann ein Annäherungsverbot denn ausgesprochen werden, ohne dass eine Straftat vorliegt? Wenn ja, was ist denn da die Schranke - oder kann ich einfach gegen irgendjemand ein Annäherungsverbot erwirken (ich glaube mal nicht)?

Gruß

Anwar

Hallo,

hier ist es erklärt

http://www.anwalt-seiten.de/artikel/sec2/152.html

oder auch hier

http://www.iamp-solutions.de/gemeinsam/Download/Stal…

Gruss

Iru