Hallo,
angenommen, ein Elternteil ist in der GKV und ein Elternteil in der PKV und die Eltern entscheiden sich für eine PKV für ihre Kinder, weil der PKV versicherte Elternteil über die Jahresarbeitsentgeltgrenze kommt, so dass die Kinder nicht mehr in der GKV mitversichert sind.
Was würde passieren, wenn der PKV versicherte auf Dauer wieder unter diese Grenze kommt? Könnte man dann die Kinder wieder beim GKV versicherten Ehepartner beitragsfrei mitversichern oder müssen sie dann in der PKV bleiben, bis sie selber verdienen?
Wenn der PKV Versicherte wieder unter die Grenze fällt, ist Familienversicherung wieder möglich.
Das Kind kann aber (vermutlich - in welchem Bundesland spielt das Ganze ?)doch mit nur 20% privat versichert werden. Dafür kann man sich das Hin und Her ersparen.
Wenn der PKV Versicherte wieder unter die Grenze fällt, ist
Familienversicherung wieder möglich.
Das war die Antwort, die mich interessierte - danke!
Das Kind kann aber (vermutlich - in welchem Bundesland spielt
das Ganze ?)doch mit nur 20% privat versichert werden. Dafür
kann man sich das Hin und Her ersparen.
Naja. Bei zwei Kindern summiert sich das dennoch auch schon wieder.
Das Hin und HeriIst aber nicht immer lustig, z.B. wenn der Entfall der Familienversicherung rückwirkend festgestellt wird (o.k., ist bei Beamten eher nicht zu erwarten) oder während einer laufenden KFO der Versicherer wechselt.