Können neue Wasseruhren auf Nebenkosten umgelegt?

Hallo, liebe Experten!
Können in einem 2- Familienhaus die Kosten für neue Kalt- und Warmwasseruhren in der Einliegerwohnung in den Nebenkosten umgelegt werden?
Wenn „JA“ - werden die Kosten auf alle Mietwohnungen, oder nur auf die Einiegerwohnung, umgelegt - und wie?

Gruß Bernst

Hallo !

Grundsätzlich können die Meßgerätekosten zur Abrechnung umgelegt werden,ebenso die Abrechenkosten.

Und grundsätzlich auf alle Wohneinheiten gemeinsam.
Im 2-Familienhaus könnte es teilweise anders sein,denn z.B. Kaltwasseruhr wird es nur in der Einliegerwohnung geben,der Eigentümer hat ja die Hauptuhr des Hauses,das reicht zur Abrechnung(Differenz zur Hauptuhr ist Verbrauch des Eigentümers).

MfG
duck313

Hallo Duck,
die Verbrauchskosten können natürlich umgelegt werden. Mir geht es nur um die Kosten der Wasseruhren (incl. Installation), in der Einliegerwohnung.
Verstehe ich dich richtig, daß die Kosten Und Montage für die Wasseruhren auf alle Mieter umgelegt werden können.
Wenn „JA“, auf wieviel Jahre verteilt?

Gruß Bernst

Sämtliche Kosten der Installation von Wasseruhren zur Einzelerfassung des Verbrauches können in einer Höhe von 11% der anrechenbaren Kosten auf die Mieter umgelegt werden.

vnA

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http://www.imasblog.de/wohnungswasserzahler/
http://www.imasblog.de/den-wasserverbrauch-durfen-si…

vnA

Im 2-Familienhaus könnte es teilweise anders sein,denn z.B.
Kaltwasseruhr wird es nur in der Einliegerwohnung geben,der
Eigentümer hat ja die Hauptuhr des Hauses,das reicht zur
Abrechnung(Differenz zur Hauptuhr ist Verbrauch des
Eigentümers).

Das ist unter Umständen (nämlich wenn es keine gemeinsamen Wasserverbraucher gibt) theoretisch richtig, aber in der Praxix wie vor Gericht reicht das nicht für eine ordnungsgemäße Verbrauchsabrechnung.

Gruß
smalbop

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Wenn „JA“, auf wieviel Jahre verteilt?

Hi, die können für immer umgelegt werden.
Biem darauf folgenden Mieter werden sie dann direkt in die Miete eingerechnet werden.
MfG ramses90

Gruß Bernst

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Danke für Eure Antworten!
Stimmt! Mittlerweile bin ich kundig.

  • Neue Wasseruhren:
    und auch erneuerte Wasseruhren, können auf die Miete! mit 11% der Kosten umgelegt werden.

  • Gemietete Wasseruhren: können mit der jährlichen Miete in den Nebenkosten! abgerechnet werden.

Gruß Bernst