Hallo, liebe Experten!
Können in einem 2- Familienhaus die Kosten für neue Kalt- und Warmwasseruhren in der Einliegerwohnung in den Nebenkosten umgelegt werden?
Wenn „JA“ - werden die Kosten auf alle Mietwohnungen, oder nur auf die Einiegerwohnung, umgelegt - und wie?
Grundsätzlich können die Meßgerätekosten zur Abrechnung umgelegt werden,ebenso die Abrechenkosten.
Und grundsätzlich auf alle Wohneinheiten gemeinsam.
Im 2-Familienhaus könnte es teilweise anders sein,denn z.B. Kaltwasseruhr wird es nur in der Einliegerwohnung geben,der Eigentümer hat ja die Hauptuhr des Hauses,das reicht zur Abrechnung(Differenz zur Hauptuhr ist Verbrauch des Eigentümers).
Hallo Duck,
die Verbrauchskosten können natürlich umgelegt werden. Mir geht es nur um die Kosten der Wasseruhren (incl. Installation), in der Einliegerwohnung.
Verstehe ich dich richtig, daß die Kosten Und Montage für die Wasseruhren auf alle Mieter umgelegt werden können.
Wenn „JA“, auf wieviel Jahre verteilt?
Sämtliche Kosten der Installation von Wasseruhren zur Einzelerfassung des Verbrauches können in einer Höhe von 11% der anrechenbaren Kosten auf die Mieter umgelegt werden.
Im 2-Familienhaus könnte es teilweise anders sein,denn z.B.
Kaltwasseruhr wird es nur in der Einliegerwohnung geben,der
Eigentümer hat ja die Hauptuhr des Hauses,das reicht zur
Abrechnung(Differenz zur Hauptuhr ist Verbrauch des
Eigentümers).
Das ist unter Umständen (nämlich wenn es keine gemeinsamen Wasserverbraucher gibt) theoretisch richtig, aber in der Praxix wie vor Gericht reicht das nicht für eine ordnungsgemäße Verbrauchsabrechnung.