Liebe/-r Experte/-in,
ich habe folgende Frage. Mein Exmann hat damals (Juni 2008)zum Zeitpunkt unserer Trennung den Kindesunterhalt beim Jugendamt betiteln lassen. Mir liegen vollstreckbare Ausfertigungen für meine beiden kinder vor. Damals wurde er in die 2. oder 3. Gehaltsstufe eingestuft. Mit dem Steuerklassenwechsel und gesundheitsbedingtem Jobwechsel wurde sein Nettogehalt entsprechend weniger, kurz danach auch noch wegen Kurzarbeit. Er hat lange mit dem Jugendamt verhandelt, aber schlussendlich musste er klagen um den Titel abzuändern. In den ganzen Monaten bis zur Urteilsverkündung habe ich Unterhaltsvorschuss vom JA erhalten, weil er teilweise nur noch 68 Euro oder so pro Kind ans JA gezahlt hat.
Meine Frage: In den ganzen Monaten bis zur Urteilsverkündung sind ja für mich persönlich zumindest Unterhaltsrückstände pro Kind von den 180 Unterhaltsvorschuss bis zum Mindestunterhalt entstanden. Eigentlich ja mehr, nämlich die Differenz zu dem Unterhaltstitel.
Muss ich jetzt irgendetwas tun, dass diese Forderungen nicht verjähren??? Denn eigentlich ist doch ein vollstreckbarer Titel doch 30 Jahre gültig oder? Oder muss ich jetzt zwingend die ZV einleiten, obwohl da vermutlich zur Zeit nichts zu holen ist? Verschenken möchte ich das Geld nämlich nicht. Ich habe die ZV nur aus Rücksichtnahme auf meine Kinder bisher nicht eingeleitet, weil ich immer denke, dass sie ihren Vater, der von NRW nach Bayern gezogen ist, gar nicht mehr sehen werden.
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Vielen Dank für Ihre Hilfe.
mfg Anja L.