Können Rückstände aus JA-Unterhaltstitel verjähren

Liebe/-r Experte/-in,

ich habe folgende Frage. Mein Exmann hat damals (Juni 2008)zum Zeitpunkt unserer Trennung den Kindesunterhalt beim Jugendamt betiteln lassen. Mir liegen vollstreckbare Ausfertigungen für meine beiden kinder vor. Damals wurde er in die 2. oder 3. Gehaltsstufe eingestuft. Mit dem Steuerklassenwechsel und gesundheitsbedingtem Jobwechsel wurde sein Nettogehalt entsprechend weniger, kurz danach auch noch wegen Kurzarbeit. Er hat lange mit dem Jugendamt verhandelt, aber schlussendlich musste er klagen um den Titel abzuändern. In den ganzen Monaten bis zur Urteilsverkündung habe ich Unterhaltsvorschuss vom JA erhalten, weil er teilweise nur noch 68 Euro oder so pro Kind ans JA gezahlt hat.

Meine Frage: In den ganzen Monaten bis zur Urteilsverkündung sind ja für mich persönlich zumindest Unterhaltsrückstände pro Kind von den 180 Unterhaltsvorschuss bis zum Mindestunterhalt entstanden. Eigentlich ja mehr, nämlich die Differenz zu dem Unterhaltstitel.

Muss ich jetzt irgendetwas tun, dass diese Forderungen nicht verjähren??? Denn eigentlich ist doch ein vollstreckbarer Titel doch 30 Jahre gültig oder? Oder muss ich jetzt zwingend die ZV einleiten, obwohl da vermutlich zur Zeit nichts zu holen ist? Verschenken möchte ich das Geld nämlich nicht. Ich habe die ZV nur aus Rücksichtnahme auf meine Kinder bisher nicht eingeleitet, weil ich immer denke, dass sie ihren Vater, der von NRW nach Bayern gezogen ist, gar nicht mehr sehen werden. :frowning:.

Vielen Dank für Ihre Hilfe.

mfg Anja L.

Hallo
Leider ist es so das manchmal Richter sagen das es verjährt ist . Aus dem Grund sollte man alle 2 bis 3 Jahre den Unterhalt anfordern und um den neusten Stand seines Gehaltes überprüfen. Dazu reicht ein Brief an ihn und Anwalt. Bitte immer auf dem Brief Datum hinschreiben und bei der Post quittieren lassen und auch bestätigen lassen das er den Brief erhalten hat. Die Hauptsache ist sie melden sich alle 2 bis 3 Jahre einmal dann verjährt nichts.
Normalerweise wäre ein vollstreckbarer Titel 30 Jahre gültig aber es gab immer wieder Fälle wo der Richter leider eine Verjährung aussprach. Und um dies zu verhindern sollte man sozusagen eine Erinnerung an die Ämter und dem Vater schicken.Und alles bitte immer bestätigen lassen und aufbewahren.
Schönen Gruss
Feivel

Hallo,

wenn er eine Abänderungsklage gemacht hat, wird das Gericht in seinem Beschluss (oder gemeinsam im Vergleich) festgelegt haben, ab wann der reduzierte Unterhalt - wegen des geringeren Einkommens - gilt. Der ursprüngliche Jugendamtstitel ist damit nicht mehr gültig!!!

Im Normalfall gilt der Abänderungsbeschluss (-urteil bzw. -vergleich) ab dem Datum, ab welchen er - schon außergerichtlich - die nicht volle Zahlungsfähigkeit angekündigt hat.

Hier hilft also ein Blick in die Ausfertigung vom Gericht. Mit dem Beschluss/Urteil wurde ja der Jugendamtstitel (nach unten) abgeändert und es darf daraus auf keinen Fall mehr gepfändet werden. Ungerechtfertigte Pfändungen können dem Pfändungsbetreiber teuer zu stehen kommen.

Gruß