hallo Zusammen,
benötige bitte mal einen Tipp.
In 2007 sind Mieten für ein Bistro angefallen, die nicht gezahlt werden und somit auch nicht von der Steuer abgesetzt werden konnten.
Nun ist das Geschäft aufgegeben (Ende 2007). Beim Geschäftsabschluss wurden die Schulden nicht berücksichtigt.
Seit 2008 werden die Mietrückstände nun bezahlt, nur gibt es jetzt keine Selbstständigkeit mehr.
Können diese Kosten dennoch in der Erklärung für 2008 abgesetzt werden? Wenn ja, wo? Sind das außergewöhnliche Belastungen?
Hallo
Ich kann dir da nicht so ganz helfen aber wenn die Mietschulden nicht berücksichtigt wurden dann könnte es vieleicht sein das die nun gezahlten Mietrückstände auch nicht berrücksichtigt werden müssen.
Wenn du eine Selbstständige Arbeit hast dann ist es ja auch so das du bis zu einem gewissen Freibetrag (Umsatzhöhe) garnichts abführen musst.
Frag doch einfach einmal deinen Steuerberater bzw das Finanzamt .Bitte verlasse dich nicht so auf meine Antwort ich war zwar auch selbstständig das ist aber schon länger her (Es ändert sich doch dauernd was). Frag vieleicht noch jemanden der das besser weiß
Liebe Grüße Mausi123
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