Können sich Ehepartner zu Lebzeiten gegenseitig als Alleinerbe einsetzen?

Ich habe folgenden Fall: Mein Mann und ich haben beide Kinder mit in die 2. Ehe gebracht.
Mein Mann einen Sohn (der von ihm nichts wissen will nach eigener Aussage) und ich zwei Töchter, die beide guten Kontakt zu uns haben.
Folgendes Horrorszenario (von dem ich schon gehört habe, dass es möglich war) möchten wir vermeiden:
Mein Mann stirbt schlimmstenfalls, ich bleibe zurück und habe nun drei Kinder vor der Türe stehen, die sich um die andere Hälfte des Anwesens und um den Rest des Erbes streiten! Vorneweg der Sohn, der - obwohl kein Interesse am Vater bestand - versucht nun natürlich, sich seinen Teil vom Kuchen zu holen. Die Töchter, die sich zeitlebens gekümmert haben, sollen mit ihm teilen, obwohl der sich all die Jahre nicht 1 x hat blicken lassen!!

Wie kann man das von vorneherein vermeiden? Kann man ein Testament machen und sich gegenseitig als Erbe einsetzen und somit die gesetzl. Erbfolge zunächst außer Kraft setzen, um zu vermeiden, dass ein hinterbliebener Ehepartner sich mit den Nachkommen abstreiten muss? Ist dazu ein Notar nötig? Wenn ja: welcher Gebührensatz wird herangezogen? Oder genügt ein einfaches Testament, hinterlegt beim Notar? Ich wäre sehr verbunden, wenn ich dazu stichhaltige Informationen bekommen könnte!
Vielen, vielen Dank!

Moin,

schau Dir mal das sog. Berliner Testament an.

Gandalf

Hi, trotz Berliner Testament wäre der Sohn dann aber immer noch pflichtteilsberechtigt, Das wäre 1/4 vom väterlichen Erbe und das wäre in bar fällig.
In D ist es nahezu unmöglich jemanden vollständig von der gesetzlichen Erbfolge auszuschliessen.
MfG ramses90