Können sich Mitarbeiter einklagen, wenn

Hallo zusammen,

ich bin gerade dabei einen rechtl. Fall zu klären und benötige Eure Hilfe:

Eine Firma hat durch einen Personaldienstleister (PDL) in seinem Hause MA beschäftigt. Diese haben einen Festvertrag. Nun macht die Firma dem PDL deutlich, dass er die Zusammenarbeit kürzen muss. Ein zweiter PDL, der ebenfalls MA im Hause beschäftigt, bietet die Arbeitnehmerübernahme zu den gleichen Konditionen an. Die MA nehmen an und sind weiterhin beschäftigt.
Jetzt kommt die Frage: Was passiert, wenn der zweiter PDL pleite geht? Können sich die übernommenen MA bei der Firma einklagen?

Vielen Dank und Grüße
Ralf

Hallo,

den volkstümlich gebräuchlichen Begriff des „Sich-Einklagens“ gibt es im Zusammenhang mit Arbeitsverhältnisses in der Juristerei nicht. „Einklagen“ ist transitiv (man kann nur etwas, nämlich eine Leistung „einklagen“). Du meinst vermutlich eine Klage auf Feststellung eines (unbefristeten? ungekündigten?) Arbeitsverhältnisses.

Wieso sollte das denn mit dem Entleiher entstehen? Das wäre nur der Fall, wenn illegale gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung vorläge, also solche ohne Genehmigung der Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit.

http://dejure.org/gesetze/AUEG/9.html
http://dejure.org/gesetze/AUEG/10.html

VG
EK

Hallo zusammen,

Auch Hallo,

Jetzt kommt die Frage: Was passiert, wenn der zweiter PDL
pleite geht? Können sich die übernommenen MA bei der Firma
einklagen?

IdR Nein, dafür fehlt es an jeglicher Rechtsgrundlage, wenn ein Arbeitsverhältnis mit einer Leiharbeitsfirma besteht.

Vielen Dank und Grüße
Ralf

&Tschüß
Wolfgang