Hallo!
Hier eine vermutlich etwas außergewöhnliche Frage, da ich Steuer-Laie bin und davon wirklich null Ahnung habe.
Angenommen, man hat als Schüler freiberuflich gearbeitet und damals sogar eine Steuernummer beantragt (und auch bekommen), aber nie eine Steuererklärung gemacht, da man nur sehr wenig verdiente. Jahre später hat man ein Studium abgeschlossen und beginnt erneut freiberuflich zu arbeiten. Man muss Rechnungen schreiben und darauf seine Steuernummer angeben. Gilt noch die Steuernummer von damals, die während der Schulzeit zugewiesen wurde? Oder können Steuernummern „verfallen“, wenn sie jahrelang keine Verwendung finden? Müsste man eine neue beantragen?
Danke für die Hilfe,
- Michael