Können Tote erben?

A vererbt per Testament ein Haus an B. B vererbt per Testament sein Gesamtvermögen an C. Erst stirbt B, dann stirbt A. Erbt jetzt B, der schon tot ist, das Haus, und erbt dann C von B das Haus, weil dieses ja nach dessen Tod zu dessen Gesamtvermögen dazu gekommen ist?

Wenn aber A nicht gestorben ist, sondern amtlich für tot erklärt wurde, weil verschollen, der Todeszeitpunkt aber möglicherweise noch zu Lebzeiten von B war, kann dann A an B vererben und B an C?

Und wenn man dann die Leiche von A findet, und ein Mediziner belegt, daß A tatsächlich noch zu Lebzeiten von B gestorben ist, ist es dann möglich?

Und wenn C nun als Minderjähriger ein Haus erbt, kann dann dessen Vater dieses Haus gegen den Willen von C verkaufen?

Und wenn ja, kann er das auch, wenn er nur sein Pflegevater ist?

Ja, es hört sich ein wenig kompliziert an, aber es ist wirklich so passiert. Jedenfalls in einem Roman.

Nein, Tote können nicht erben, § 1923 I BGB:

„Erbe kann nur werden, wer zur Zeit des Erbfalls lebt.“

Ja, klar, aber wenn er für tot erklärt wurde, ist der Erfall ja schon ehr eingetreten, und da lebte er vielleicht noch.

'tschuldige, ich hatte die Überschrift gelesen und nur darauf geantwortet. Im Übrigen müssen wir nur auf unseren Wiz warten, der wird dir das alles bestimmt toll erklären :smile:

Geduld!

Levay

Ja, klar, aber wenn er für tot erklärt wurde, ist der Erfall
ja schon ehr eingetreten, und da lebte er vielleicht noch.

Hallo, Andreas,

das spielt keine Rolle. Amtlich ist er zunächst tot. Es erbt der Nacherbe.
Sollte der für tot erklärte wider Erwarten als Lebender auftauchen, hat er erst mal das Problem, seine Identität zu klären und kann dann das Erbe einfordern.

Gruß
Eckard