Können Überstunden verjähren?

Hallo zusammen,

im Rahmen einer Kündigung wird über das Thema restliche Überstungen gesprochen, die Arbeitgeber sagen,da die Überstunden zum größten Teil in 2002 und 2003 entstanden sind, wären sie nun verjährt!es gab immer nur mündliche Absprachen,das keine Überstunden ausbezahlt werden, aber wenn Zeit das ist, abgefgeiert werden dürfen!Aufgelaufen sind jetzt 200 Überstunden,abgefeiert werden konnten nur 10 Stück im vergangenen Jahr!

Was nun?

Kann mir jemand helfen,wäre super lieb!

Heide

Hallo Heide,

wenn Du keine schriftliche Bestätigung hast, das die Üerstunden mit ins Jahr 2005 genommen werden dürfen, dann hast Du wohl Pech gehabt.
Meist ist es so, dass Überstunden nur bis zu einer bestimmten Höhe Ca. 20 Std. mit ins neue Jahr genommen werden dürfen. Nicht abgefeierte Überstunden verfallen dann einfach. So ist das auch mit nichtgenommenen
Urlaub.

Tut mir leid.

britta

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Öhm - nö!
Hi!

Das ist Humbug!
Sorry!

LG
Guido

Sie können!
Hi!

im Rahmen einer Kündigung wird über das Thema restliche
Überstungen gesprochen, die Arbeitgeber sagen,da die
Überstunden zum größten Teil in 2002 und 2003 entstanden sind,
wären sie nun verjährt!es gab immer nur mündliche
Absprachen,das keine Überstunden ausbezahlt werden, aber wenn
Zeit das ist, abgefgeiert werden dürfen!Aufgelaufen sind jetzt
200 Überstunden,abgefeiert werden konnten nur 10 Stück im
vergangenen Jahr!

Was nun?

Kann mir jemand helfen,wäre super lieb!

Gibt es irgendeine Vereinbarung zum Thema Überstunden?
Greift ein Tarif?
Ist eine Ausschlussfrist vereinbart?

Wenn nicht, dann greift das Gesetz!
Und dieses sagt, dass Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis nach spätestens drei Jahren verjähren.
Spätestens deshalb, weil die Ansprüche aus den Jahren vor 2002 nach 2 Jahren verjähren (trifft hier ja wohl nicht zu, wollte ich aber nicht unerwähnt lassen).
Die Frist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem die Ansprüche entstanden sind (Überstunden aus 2002 würden somit nach dem 31.12.2005 verjähren).

Das Problem: Du musst Deinen Anspruch beweisen!

Urlaub ist ein anderes Thema, aber danach hast Du ja nicht gefragt :wink:

LG
Guido, dem es etwas peinlich ist, den § aus dem BGB nicht parat zu haben - sollte irgendwo um 198 stehen

Erstmal vielen lieben Dank!

Es ist nichts vertraglich festgehalten.

Es gibt bei uns ein Zeiterfassungssystem,was genau die Zeiten festhält.ich kann also die monatlichen Überstunden der letzten 6 Jahre nachweisen.

Es gab leider immmer nur mündliche Absprachen!Aber von Verfallen der Überstunden war da nie die Rede!

195 und 199
Hi!

Erstmal vielen lieben Dank!

Da nicht für :wink:

Es ist nichts vertraglich festgehalten.

Was in diesem Fall eher positiv (für Dich) zu bewerten ist!

Es gibt bei uns ein Zeiterfassungssystem,was genau die Zeiten
festhält.ich kann also die monatlichen Überstunden der letzten
6 Jahre nachweisen.

Dann kannst Du Dich auf den §195 BGB (regelmäßige Verjährung) und §199 BGB (Beginn der Frist) berufen - JA, ich habe nachgeschaut :wink:

Es gab leider immmer nur mündliche Absprachen!Aber von
Verfallen der Überstunden war da nie die Rede!

Bei mündlichen Vereinbarungen besteht immer das Problem der Beweisbarkeit! Aber das gilt für beide Parteien!!!

LG
Guido