Können Umkleidezeiten ( Anziehen von Dienstkleidun

Guten Tag,
können Umkleidezeiten (Anziehen von Dienstkleidung, auf Anordnung des AG ) als Arbeitzeit gewertet werden?
Zur Zeit ist es so, dass die Arbeitnehmer nach dem Umziehen zur Arbeitsbeginn stechen müssen.
Liebe Wer-weiss-was Kollegen, für die Beantwortung im voraus besten Dank.Es können auch aktuelle AZ von Arbeitgerichten angegeben werden.

Hallo Günter,

bezahlt werden können? Sicherlich ja.
Bezahlt werden müssen? Sicherlich nein.
Kommt auf Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung o.Ä. an.
Bei uns (Metallbau) werden Umkleide- und Duschzeiten NICHT bezahlt.

Siehe z.B. auch dieser Link:
http://www.konfliktfeld-pflege.de/dateien/text/recht…

Grüße von
Tinchen