Können Unterhaltsforderungen von Eltern verlangt

Aloha,
Ich bin 19 Jahre alt, habe mich nie besonders gut mit meinen Eltern verstanden und würde gern von zu Hause ausziehen.
Nun weiß ich allerdings nicht wie das mit Unterhalt aussieht, müssen sie mir Unterhalt zahlen (denn theoretisch sind sie mir ja Unterhaltspflichtig)? Oder muss ich solang bei ihnen wohnen bleiben, bis ich mir meine eigene Wohnung finanzieren kann oder ggf. 25 bin?

Ich wär begeistert wenn man mir bei der Beantwortung dieser Frage behilflich sein könnte.

Liebe Grüße
Chrissi

Hallo,

Ich bin 19 Jahre alt, habe mich nie besonders gut mit meinen
Eltern verstanden und würde gern von zu Hause ausziehen.

Prima, du volljährig, voll geschäftsfähig, insofern kannst du dir ohne weiteres eine Wohnung mieten.

Nun weiß ich allerdings nicht wie das mit Unterhalt aussieht,
müssen sie mir Unterhalt zahlen (denn theoretisch sind sie mir
ja Unterhaltspflichtig)?

Nein, wieso sollten sie das sein? Du bist doch alt genug, um auf eigenen Beinen stehen zu können.

Oder muss ich solang bei ihnen wohnen
bleiben, bis ich mir meine eigene Wohnung finanzieren kann
oder ggf. 25 bin?

Wer noch in der Ausbildung ist, bleibt in der Regel zu Hause wohnen (es sei denn, die Ausbildung ist am Heimatort nicht möglich).
Wer noch auf der Suche nach einem Arbeitsplatz ist, der wird vom freundlichen Mitarbeiter der Arge darauf hingewiesen, dass ja wohl bei den Eltern Platz ist (war ja kurz zuvor auch noch). Aus der Richtung bekommt man im Allgemeinen keine finanzielle Unterstützung für eine eigene Wohnung (erst ab 25, wenn mich nicht alles täuscht).

Insofern: Falls du genauere Hinweise suchst, solltest du kurz einige Angaben zu deiner Lebenssituation machen (z.B. gerade mit der Schule fertig, mitten in der Ausbildung, …?)

hallo chrissi,
du hast anspruch auf unterhalt bis 25 jahre wenn du dich in einer ausbildung befindest.also, schule, lehre oder studium.
alleine davon seinen lebensunterhalt zu bestreiten ist schwer. da mußt du wohl dazu verdienen. der unterhalt richtet sich nach dem einkommen der eltern. dazu käme das kindergeld. nun kannst du dir ausrechen ob dir das reicht für miete, kleidung, strom, wasser, nahrung,versicherung, schulmaterial, kino, disco, sportverein, kosmetik, friseur usw.
seute

Hallo

Nein, wieso sollten sie das sein? Du bist doch alt genug, um auf eigenen Beinen stehen zu können.

Vielleicht, weil jeder einen gesetzlichen Anspruch auf eine Berufsausbildung hat?

Die Eltern sind (im Normalfall) bis zum Berufsabschluss unterhaltspflichtig, allerdings können sie diesen Unterhalt auch in Naturalien auszahlen (Lebensmittel, ein Zimmer zum Wohnen), wobei natürlich auch das Einkommen des Kindes (z. B. Lehrgeld) eine Rolle spielt.

Wenn die Ausbildungsstätte nicht am Wohnort ist, dann sieht es wohl etwas anders aus.

MfG

hallo chrissi,
du hast anspruch auf unterhalt bis 25 jahre wenn du dich in
einer ausbildung befindest.

Ein Kind hat einen Unterhaltsanspruch solange die Ausbildung (natürlich ohne Bummelstudium und Gammelei) dauert. Das kann durchaus länger als bis zum 25. Lebensjahr sein.

Kindergeld vom Staat gibt es im Normalfall bis zum 25 Jahr. Das hat aber nichts, genaugenommen gar nichts, mit der Unterhaltsbedürftigkeit von Kindern zu tun.

Aber Achtung: die Unterhaltspflicht der Eltern kann sogar noch während der Minderjährigkeit enden oder reduziert werden. Dies geschieht dann, wenn z. B. ein 16-Jähriger weder die Schule besucht, noch sich um Arbeit oder Ausbildung bemüht.

Bei volljährigen Kindern - wo man ja davon ausgeht dass sie aufgrund ihrer Volljährigkeit wissen was sie tun - wird sehr viel vorausgesetzt, bevor sie Unterhalt zugesprochen bekommen. Sie bekommen den Unterhalt nur, wenn sie zu Recht bedürftig (also z. B. in Ausbildung oder unverschuldet in Not/Krank) sind

Ist es z. B. dauerhaft frech und unverschämt, evtl. sogar gewalttätig im Haushalt oder gegenüber den Eltern, kann der Unterhalt gänzlich wegfallen.(§ 1611 BGB)

Bei volljährigen Kindern können die Eltern die Art der Unterhaltsgewährung (siehe § 1612 BGB) bestimmen. Also z. B. verfügen dass sie Naturalunterhalt (Kost und Logie, Bekleidung und Taschengeld) leisten.

Wichtig zu beachten: bei volljährigen Kindern gehen alle Unterhaltsansprüche z. B. von minderjährigen Geschwistern/Halbgeschwistern und von den aktuellen und ehemaligen Ehefrauen dem Unterhaltsanspruch des volljährigen Kindes vor. Das volljährige Kind ist auf der Gehaltsliste von Unterhaltszahlern nahezu der letzte Bedürftige - lediglich die Eltern von Kindern kommen noch hinterher.

Der Selbstbehalt der Eltern ist höher als bei minderjährigen Kindern.

Meist bleibt schon aus diesem Grund kein Unterhalt mehr für ein solches Kind übrig.

Rest kann man der Düsseldorfer Tabelle entnehmen.

Gruß
Ingrid

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du hast völlig recht ingrid
ich bin nur vom normalfall ausgegangen.

um den unterhalt verwirkt zu haben bedarf es verschiedener kriterien.
die hast du ja hier ausführlich genannt.

das ist gut.
dazu hatte ich nämlich keine lust.
danke
seute

Hallo,

ich verstehe deinen „Einwurf“ gerade nicht

Nein, wieso sollten sie das sein? Du bist doch alt genug, um auf eigenen Beinen stehen zu können.

Vielleicht, weil jeder einen gesetzlichen Anspruch auf eine
Berufsausbildung hat?

Die Eltern sind (im Normalfall) bis zum Berufsabschluss
unterhaltspflichtig, allerdings können sie diesen Unterhalt
auch in Naturalien auszahlen (Lebensmittel, ein Zimmer zum
Wohnen), wobei natürlich auch das Einkommen des Kindes (z. B.
Lehrgeld) eine Rolle spielt.

Wenn die Ausbildungsstätte nicht am Wohnort ist, dann sieht es
wohl etwas anders aus.

Wer lesen kann, ist klar im Vorteil. Wenn ich mich mal selbst (in Auszügen) zitieren darf:

Wer noch in der Ausbildung ist, bleibt in der Regel zu Hause wohnen
(es sei denn, die Ausbildung ist am Heimatort nicht möglich).

Insofern: Falls du genauere Hinweise suchst,
solltest du kurz einige Angaben zu deiner Lebenssituation machen
(z.B. gerade mit der Schule fertig, mitten in der Ausbildung, …?)

(Heißt: Im Moment alles reine Spekulation, vielleicht ist sie schon fertig mit einer Ausbildung, vielleicht ist sie noch nicht einmal feritg mit der Schule; hat alles ganz unterschiedliche Auswirkungen.)

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Aloha,
Ich bin 19 Jahre alt, habe mich nie besonders gut mit meinen
Eltern verstanden und würde gern von zu Hause ausziehen.

Ja ist ja auch mit 19 jetzt nicht so ungewöhnlich…

Nun weiß ich allerdings nicht wie das mit Unterhalt aussieht,
müssen sie mir Unterhalt zahlen (denn theoretisch sind sie mir
ja Unterhaltspflichtig)? Oder muss ich solang bei ihnen wohnen
bleiben, bis ich mir meine eigene Wohnung finanzieren kann
oder ggf. 25 bin?

Ist so der normale Lauf der Dinge. Frag dich doch einfach mal, wie deine Eltern dir den kompletten Lebensunterhalt finanzieren und sich selber verhalten sollen?
Gehst du arbeiten? Schule? Neben Schule kann man auch evtl. arbeiten und mit Kindergeld sich evtl. ein WG Zimmer mieten.
Wenn du keine Arbeit hast, dann such dir eine. Damit kannst du auch von zuhause ausziehen!!

Ich wär begeistert wenn man mir bei der Beantwortung dieser
Frage behilflich sein könnte.

Ja, damit konnte ich dich hoffenltich begeistern…

Liebe Grüße
Chrissi

Hallo

ich verstehe deinen „Einwurf“ gerade nicht

Dann werde ich ihn mal erklären.

Vielleicht, weil jeder einen gesetzlichen Anspruch auf eine Berufsausbildung hat?

Dieser Satz ist eine Antwort auf diese Frage:

Nein, wieso sollten sie das sein? Du bist doch alt genug, um auf eigenen Beinen stehen zu können.

Das andere ist eine genauere Erklärung dazu. Was du geschrieben hattest, war auf Hartz 4 zugeschnitten, und ich weiß ja nicht, ob sie das überhaupt kriegen würde. Und dass man in der Regel zu Hause bleibt, sagt ja nichts darüber aus, ob man das muss.

Viele Grüße

Also Leute,
um meine Frage nochmals genau zu erläutern und um die Frage, ob und wie ich das finanzieren will zu klären:

  1. Ich habe nicht vor allein zu ziehen, ich möchte mit meinem Freund zusammen ziehen, der zwecks seines Studiums bereits eine Wohnung besitzt, allerdings ist sein Mitbewohner ausgezogen - und allein kann er die Wohnung nur schwer finanzieren. Dafür hätte ich gern den Unterhalt.

Wegen meiner Ausbildung, was ich derzeit mache etc.

Ich bin Schülerin der 12. Klasse und mache derzeit mein Abitur - möchte danach dann vmtl. studieren.

LG,
Chrissi

Hallo

ich möchte mit meinem Freund zusammen ziehen, … und allein kann er die Wohnung nur schwer finanzieren. Dafür hätte ich gern den Unterhalt.

Ich finde, das was du so an Lebensmitteln und anderen Verbrauchsgütern kostest, könnten sie dir ohne Probleme auszahlen (müssen sie aber nicht), aber die Miete für diese Wohnung müssten sie ja zusätzlich zahlen. Diese Kosten haben sie ja so nicht. Ich finde nicht, dass sie dazu moralisch verpflichtet sind, diese Kosten zu übernehmen.

Ohne gütliche Einigung wird es aber sowieso nicht gehen, vermute ich.

Viele Grüße