Können Unternehmer aus Ungarn Personal einstellen?

Guten Tag,
kleine GbR alle Beteiligten sind Ungarn und möchten ggf. weiters Personal einstellen. Ist dies möglich oder gibt es Einschränkungen wenn sie z. B. einen ungarischen Landsmann einstellen?
Jetzt schon mal vielen Dank für die Antwort.

Viele Grüsse Rabs

Hallo Rabs,

Pech gehabt, Ungarn darf das erst ab dem 01.05.2011

http://ec.europa.eu/eures/main.jsp?lang=de&countryId…
http://www.fifoost.org/ungarn/hu_de/node24.php
http://www.migration-info.de/mub_artikel.php?Id=040305

Gruß Termid

Hi!

Pech gehabt, Ungarn darf das erst ab dem 01.05.2011

http://ec.europa.eu/eures/main.jsp?lang=de&countryId…
http://www.fifoost.org/ungarn/hu_de/node24.php
http://www.migration-info.de/mub_artikel.php?Id=040305

Und wo steht nun, dass sie dies erst ab 1.5.2011 dürfen??

Natürlich dürfen sie, müssen aber Auflagen erfüllen (und dafür sind die Links gut)

Grüße,
Tomh

Servus,

bei Beantragung einer Arbeitserlaubnis-EU wird regelmäßig geprüft, ob die Stelle nicht mit einem Arbeitnehmer aus der „alten EU“ besetzt werden kann, der den Anforderungen genügt.

Im gegebenen Fall dürfte das an der Anforderung „Ungarisch verhandlungssicher“ scheitern, die bei ausschließlich ungarischen Arbeitgebern völlig plausibel ist, und die außerhalb Ungarns wohl allenfalls von Banater Schwaben erfüllt werden kann, da Ungarisch im Ruf steht, nur rudimentär erlernbar zu sein, jedenfalls nicht verhandlungssicher.

Um den Anforderungen der Bundesagentur für Arbeit bei einem solchen Antrag gerecht zu werden, genügt es, eine entsprechende Anzeige im Portal der Bundesagentur zu schalten.

Wenn sich in einem Zeitraum von etwa drei Wochen kein geeigneter vorrangiger Kandidat findet, wird die Arbeitserlaubnis in der Regel erteilt.

Schöne Grüße

MM