Guten Tag,
nach der Wohnungsübergabe hat der Mieter Schimmel an Leisten und Dichtungen der Dusche bemängelt und entsprechend für den Nachfolgemieter austauschen lassen. Meine Frage wäre: Können Verschleißteile, wie oben beschrieben, von der Kaution nach 4 Jahren Mietverhältnis abgezogen werden?
Vielen Dank für Eure Hilfe!
Guten Tag,
Hallo,
nach der Wohnungsübergabe hat der Mieter Schimmel an Leisten
und Dichtungen der Dusche bemängelt und entsprechend für den
Nachfolgemieter austauschen lassen. Meine Frage wäre: Können
Verschleißteile, wie oben beschrieben, von der Kaution nach 4
Jahren Mietverhältnis abgezogen werden?
das gehört für mich in die klassische Schönheitsreparatur. In den meisten Verträgen muss Mieter die bis zu einer Höchstgrenze selbst, auf eigene Kosten, durchführen.
Andererseits ist es fraglich ob man für etwas die Kaution kürzen kann, was jemand anders kostenneutral instand gesetzt hat.
Vielen Dank für Eure Hilfe!
Grüße