Können Zinsen des Flexistudienkredits von der Steuer abgesetzt werden?

Hallo Gemeinschaft! Ich hatte während meines Studiums einen Studienkredit bei der Dresdner Bank (Flexistudienkredit). Da ich mit dem Studium fertig bin und gutes Geld verdiene frage ich mich, ob ich zumindest die Zinsszahlungen steuerlich geltend machen kann. Bei meinem Studium handelte es sich um mein erstes Studium.

Vielen Dank!

Hallo,

kann leider zu dieser Frage keine Auskunft geben.

Mit freundlichen Grüßen

Hallo donviolla,

hier kann ich leider nicht helfen, da könnte dir ein Steuerberater Rede und Antwort stehen.

Das neue StGb ist mir noch nicht bekannt.

Mfg
Angela06

Hallo donviolla,

die Zinsen für den während Deiner Studienzeit aufgenommenen Kredit solltest Du steuerlich geltend machen können, soforn die Gelder aus dem Kredit für Studienzwecke verwandt wurden. So z. B. Fachbücher, Fachseminaare, reine Studienreisen, also alles was mit der Ausbildung zusammenhängt ( Werbekosten für die Erzielung von Einnahmen ).

Hier sind Belege unbedingt eerforderlich ( Empfehlung: Eine schöne Tabelle fertigen: Datum - Ausgabegrund - Betrag – am Ende Summe ); so kann das FA alles leicht nachvollziehen.

Kredite für Kosten der Lebenshaltung sind m. E. nicht absetzbar.

Frage doch einfach beim FA nach, dort sind sie auch auskunftspflichtig. Ich habe so gute Erfahrungen gemacht.

Einfach fragen mit der Begründung zur gegenseitigen Arbeitserleichterung bei der Steuererklärung.

Oder einen Steuerberater fragen; wenn Du "gutes Geld " verdienst, empfiehlt es sich m. E. immer - wenn man keine eigenen Kenntnisse hat - einen Steuerberater für die Einkommenssteuererklärung zu Rate zu ziehen.

MfG

Stefan Seidel

Hallo donviolla,

da es sich um das erste Studium handelt sind die Kosten für das Studium (Gebühren, Zinsen usw.) nicht als Werbungskosten anzusetzen. Die Kosten können allerdings als Sonderausgaben berücksichtigt werden. Hier besteht allerdings eine Grenze von 4.000 € pro Jahr.

Ich hoffe, dass ich Dir geholfen habe. Falls noch weitere FRagen sind, einfach schreiben.

Viele Grüße

schisa

hi donviolla,

soweit ich erfahren konnte - ja:

näheres siehe
www.unicum.de/evo/UNICUMde/leben/geld/geld/2006/kred…

fg
pleitier

im Rahmen deiner Ausbildungskosten: ja.
Da die Erstausbildung grundsätzlich Sonderausgaben sind, würde ich sagen, sind diese auch als Sonderausgaben abziehbar.

Sehr geehrte®Frau/Herr Donviaolla,

leider bin ich kein Experte in steuerlichen Fragen.
Kann ihnen dazu leider keine Auskunft geben.

MfG
A.Tipecska