Hallo donviolla,
die Zinsen für den während Deiner Studienzeit aufgenommenen Kredit solltest Du steuerlich geltend machen können, soforn die Gelder aus dem Kredit für Studienzwecke verwandt wurden. So z. B. Fachbücher, Fachseminaare, reine Studienreisen, also alles was mit der Ausbildung zusammenhängt ( Werbekosten für die Erzielung von Einnahmen ).
Hier sind Belege unbedingt eerforderlich ( Empfehlung: Eine schöne Tabelle fertigen: Datum - Ausgabegrund - Betrag – am Ende Summe ); so kann das FA alles leicht nachvollziehen.
Kredite für Kosten der Lebenshaltung sind m. E. nicht absetzbar.
Frage doch einfach beim FA nach, dort sind sie auch auskunftspflichtig. Ich habe so gute Erfahrungen gemacht.
Einfach fragen mit der Begründung zur gegenseitigen Arbeitserleichterung bei der Steuererklärung.
Oder einen Steuerberater fragen; wenn Du "gutes Geld " verdienst, empfiehlt es sich m. E. immer - wenn man keine eigenen Kenntnisse hat - einen Steuerberater für die Einkommenssteuererklärung zu Rate zu ziehen.
MfG
Stefan Seidel