könnte ein vermieter noch nach unterschreiben

… von einem mietvertrag,über ein jahr danach, kaution verlangen? und wenn ja unter welchen umständen?

Wenn im Mietvertrag eine Kaution vereinbart wurde, dann ja.

Hallo Elli,

auch wenn ein Vermieter die Nichtzahlung der Kaution geduldet hat, kann sein Anspruch wieder aufleben, wenn etwa der Mieter auch mit Mietzahlungen in Verzug kommt.

Bei einem Jahr bedarf es dessen aber noch nicht einmal, da der Vermieter weiterhin Anspruch auf die Kaution hat, sofern dies vertraglich vereinbart wurde.

Gruß!

Horst

wurde keine vereinbart, und dann?
mir ist das klar wenn das von anfang an drin gewesen wäre das er das könnte! was wenn aber nicht und ich bekomme nach weit über nem jehr ein schreiben mit verlangen einer kaution?

Wenn vertraglich oder bei Abschluss des Mietvertrages (z. B. im vorvertraglichen Schriftverkehr) keine Kaution vereinbart wurde, kann diese nicht nachträglich verlangt werden.