Verbesserungsvorschlage sind willkommen! Danke (:
Guten Abend!
Während im Ersten die Blechtrommel läuft, guckte ich zwischendurch auf deinen Text. Inhaltlich erkenne ich keine Schwächen. Nur in Grammatik und Orthographie gibt es Änderungsbedarf:
- Gewährung eines rechtsstaatlichen Verfahren s
3.1 Einstellung des Verfahrens bei geringem öffentliche n Interesse
3.3 Verurteilung bei z weifelsfreier Schuld
4.1 „Die Strafverfolgung nur dem Staat …“ halte ich für keine taugliche Formulierung. Vorschlag: „durch“ statt „nur dem“. Vielleicht auch „Die Strafverfolgung von Amts wegen…“
4.3 Die Staatsanwaltschaft muss ihren bekannten Straftaten nachgehen
4.5 Der Angeklagte gilt bis zur Verurteilung als u nschuldig.
Anmerkung: Ich würde geschlechtsneutral schreiben: Angeklagte gelten bis zur Verurteilung als unschuldig
Gruß
Wolfgang
Hallo.
-
Fußnote 3 ist leer.
-
„Ein Anfangsverdacht muß auf ein em Verstoß gegen ein Strafgesetz basieren, …“
oder
„muß auf dem Verstoß gegen ein Strafgesetz basieren, …“
Gruß
Michael
der die Blechtrommel leider verpaßt hat ![]()
Hallo
Hier
4.3 Die Staatsanwaltschaft muss ihr bekannten Straftaten nachgehen
soll man doch "… muss ihr bekannte Straftaten… " schreiben.
Gruß
W.
Guten Abend!
Hier
4.3 Die Staatsanwaltschaft muss ihr bekannten Straftaten nachgehen
soll man doch "… muss ihr bekannte Straftaten… "
schreiben.
Bis du sicher?
Sehe ich anders. Man kann auch vollständig ausschreiben „Die Staatsanwaltschaft muss den ihr bekannten Straftaten nachgehen“
Gruß
Wolfgang