angenommen:
das jobcenter will jemanden aus seinem „selbständig“-status rausbekommen, da es für die sozialleistungen und einen teil-hartz4 aufkommen muß. die firma sei im aufbau, es gäbe bereits verträge für geplante aufträge in der zukunft. (ist ja auch normal und gut so) nun soll er 2 bewerbungen pro monat selbst schreiben und bekommt arbeitsangebote, sogar für firmen (zeitarbeit-sklavenhändler) in 200 km entfernung. vielleicht soll er noch umziehen und seinen kundenstamm abschreiben, na gut ist ein anderes thema… es gibt ja diese 15 stunden pro wochen - wäre der person damit geholfen dem amt nachzuweisen, daß Sie Mehr als 15 stunden pro woche zu tun hat und somit nicht vermittelbar wäre? weiß da jemand bescheid oder hilfe? vielleicht hat die person gerade an einem wochen-auftrag zu tun und kümmert sich um neue aufträge (werbung u.s.w.), da wäre es doch ekelig, sich auch noch damit auseinander setzen zu müssen. danke für die hilfe!
naja, man muesste schon vorsichtig sein, das einem das ganze nicht als liebhaberei angesehen wird.
oder, vielleicht noch uebler, als versuch, sich dem arbeitsmarkt zu entziehen.
dazu muesste man vielleicht pruefen. ob die vertraege fuer eventuell geplante auftraege tatsache ein reelles ding sind und etwas handfestes darstellen.
wenn das ganze nix einbringt als zeit zu fressen, dann haetten die vielleicht ein problem damit anzuerkennen das es sich tatsache um eine selbststaendigkeit handelt.
soweit ich informiert bin, muss ein hilfeempfaenger ja alles in seiner macht stehende versuchen um fuer den lebensunterhalt selber aufkommen zu koennen.
wie viele andere selbsttaetigen koennte es dann dazu fuehren, das man eben noch einen anderen job erledigt der fuer die broetchen sorgt waehrend man an seinem aufstieg bastelt.
danke sonja!
das jobcenter hätte vor einem jahr verlangt und ihm einen gutschein dafür gegeben, dass er eine tragfähigkeitsanalyse bei einem unternehmensberater einhole.
diese sah positiv aus, ganz im gegensatz zum unternehmensberater, der sich wohl über
das geschäft freute. da gäbe es wohl eine verquickung mit dem jobcenter, da er viele
klienten des selben amtes hatte. die beraterin hatte ihm den berater im übrigen empfohlen.
so scheint aber, als dass dieses gutachten letztlich unerheblich für seine beraterin sein könnte.
wie sieht es denn mit der berufsfreiheit - laut grundgesetz - aus? wer muß wem etwas nachweisen? ist es wieder so, dass er dem amt nachweispflichtig bin, dass er sehr bemüht ist von seiner tätigkeit leben zu können? … oder hat dies überhaupt keine relevanz mehr?
wie sieht es eigentlich mit honorarverträgen aus; wenn er arbeit annehmen sollte, bricht er dann nicht
einen bestehenden vertrag? hmm… wird er in ruhe gelassen, um sich um seine selbständikeit zu kümmern, wenn er einen minijob machen würde?
es ist so anstregend, nun hat er (angenommen) schon monatlich 250 € gewinn, mehr als 2 / 1 eurojobs aus seinem eigenen enganenement gerissen, aber statt einer unterstützung erfährt er nur
störung und druck von seiten des amtes.
es ist wohl wirklich egal, ob man dies tut, oder gar nichts machen würde.
… ist eigentlich bekannt, dass viele jobcenter-mitarbeiter sich im freien internet darüber
informieren könnten, wie sie bestimmte entscheidungen in angelegenheiten treffen werden?
das gesetz sind also foren im netz, wo wer auch immer so tun kann als ob…
eigentlich verrückt oder? auf jeden fall bedenklich in sachen „ermessensfrage“!
vielleicht hat ja ein mitlesender job-center-mitarbeiter eine idee, wie „ER“ bei einer
nicht-bewerbung sanktionsfrei davonkommt. ))