Angenommen : Eine Mutter ( über 70) weiß, daß Sie in nächster Zeit versterben wird.
Ihre Tochter ( 50) ist Alkoholikerin. Die Mutter möchte das dann anfallende Erbe „zweckgebunden“ geben …also quasi nicht das ganze Geld auf einmal …sondern eine monatliche Zahlung …oder eine Eigentumswohnung …aber eben keine größere Summe Geld auf einmal aushändigen ( lassen ) !
Da man ein Testament nicht ohne Notar machen sollte (meine Meinung) würde ich diesen fragen. Wenn man ein Testament selbst verfasst kann so einiges schief gehen. Ein Verwandter von mir hat z.B in seinem Testament geschrieben, dass alle seine Besitztümer seiner Frau überschreiben werden sollen! Im Fall ihres Todes sollen alle Besitztümer den nächsten Verwandten überschrieben werden.
Nun darf seine Frau seinen Besitz zwar verwenden, jedoch nichts davon verkaufen (sind immerhin mehrere Felder usw.), da diese ja komplett den nächsten Verwandten übertragen werden müssen.
Nun darf seine Frau seinen Besitz zwar verwenden, jedoch
nichts davon verkaufen (sind immerhin mehrere Felder usw.), da
diese ja komplett den nächsten Verwandten übertragen werden
müssen.
weil das gericht wohl davon ausging, dass die verfügung als vor- und nacherbschaft auszulegen ist.
übrigens gilt das verfügungsverbot nur für ganz besondere teile des nachlasses, http://dejure.org/gesetze/BGB/2113.html
Testamentsvollstreckung ist in solchen Fällen das Mittel der Wahl. Und die sollte man auch so gestalten, dass man einen Vollstrecker bestimmt, der emotional nicht in der Angelegenheit betroffen ist, und das ganzen rein professionell betrachten. Klassisch kommen Anwaltskollegen, Steuerberater oder wirtschaftlich und rechtlich erfahrene Kaufleute in Betracht. Für eine angemessene TV-Vergütung geht es einem dann auch am Besagten vorbei, wenn man regelmäßig am Telefon von den - zu Recht - gegängelten Erben beschimpft wird, …