Könnte man Stromkosten mit der Miete verrechnen?

Hallo

angenommen jemand hat einen allgemein Teil auf seinen Stromzähler laufen, es gibt noch einen Unterzähler für den allgemein Teil.

Darf man eigentlich diese Stromkosten mit der Miete verrechnen?

Danke

daniel

Hallo

angenommen jemand hat einen allgemein Teil auf seinen
Stromzähler laufen, es gibt noch einen Unterzähler für den
allgemein Teil.

Hi,

der gesamte allgemeine Teil wird also auf dem Unterzähler erfaßt?

Darf man eigentlich diese Stromkosten mit der Miete
verrechnen?

Zahlt der Mieter den Strom an den Vermieter oder an den Energieversorger? Was wurde im Mietvertrag vereinbart?

Ich glaube nicht, das diese Stromkosten mit der Miete verrechnet werden dürfen. Stromkosten sind Nebenkosten, auch Allgemeinstrom wird auf die Mieter umgelegt. Sollten zuviel Nebenkosten bezahlt worden sein, bekommt man die ja wieder, was genau soll jetzt da mit der Miete verrechnet werden?

Gruß
Tina

Sorry
Hallo

angenommen es würde hier um die Stromkosten gehen die für die Heizungsanlage verbraucht werden.
Der Mieter zahlte bis vor einem Jahr an den VM die Stromkosten die Heizungsanlagen Stromkosten wurden immer raus gerechnet da die Heizungskosten Pauschal bezahlt werden und für alle Partien zusammen sind.

Nun zahlt der Mieter die Stromkosten direkt an den Versorger, man hat aber die Heizungsanlage mit einem separaten Zähler versehen.

Angenommen vereinbart wäre dass die Stromkosten der Heizung „pauschal“ abgegolten werden (Nebenkosten an den VM). die Frage die sich stellt ist ob man solche Kosten mit der Miete verrechnen darf oder nicht.

Oder anders gesagt: Dürfen legitime Forderungen an den VM vom mieter mit der Miete verrechnet werden? Forderungen die zB aus obigen Vorgängen resultieren…

Gelernt habe ich schon dass selbst bei einem insolventen VM die Miete von Mieter nicht mit der noch offenen Kaution verrechnet werden darf.
Sondern der Mieter brav die Miete zahlen muss und sich in die Lange Schlange der Gläubiger einreihen darf

Danke

Daniel

Angenommen vereinbart wäre dass die Stromkosten der Heizung
„pauschal“ abgegolten werden (Nebenkosten an den VM). die
Frage die sich stellt ist ob man solche Kosten mit der Miete
verrechnen darf oder nicht.

Oder anders gesagt: Dürfen legitime Forderungen an den VM vom
mieter mit der Miete verrechnet werden? Forderungen die zB aus
obigen Vorgängen resultieren…

Hi,

das kommt darauf an, was im Mietvertrag vereinbart wurde:

http://www.welt.de/die-welt/wirtschaft/article456872…

Allerdings könnte es ja sein, daß der Vermieter den Allgemeinstrom in der Nebenkostenabrechnung berücksichtigt, d. h. den bezahlten Teil mit der Pauschale verrechnet, dann dürfte kein Abzug möglich sein. Ich stelle mir das auch schwierig vor, will man denn jeden Monat den Allgemeinstrom ablesen, die Differenz zur Pauschale ermitteln und entsprechend die Miete kürzen?

Am sinnvollsten erscheint mir hier ein Gespräch mit dem Vermieter.

Gruß
Tina