Jemand hat seit 15 Jahre immer wieder Rückenprobleme und arbeitet im Gewerblichen Bereich mit Körperlich anspruchsvoller Tätigkeit.
Seit 10 Wochen ist derjenige mit doppeltem Bandscheibenvorfall krankgeschrieben.
Wärend dieser krankheit gab es die Kündigung was bedeutet Montag zum Arbeitsamt,
In dieser Woche stand ein besuch beim Medizinischen Dienst der Krankenkasse an wobei der Arzt sagte
er dürfte körperlich gar nicht mehr arbeiten aufgrund der Ganzen Rückengeschichte,schriftlich habe er dieses Leider nicht bekommen ,nur das er ansonsten Montag wieder Arbeitsfähig wäre.
Wie geht es nun weiter was muß er machen damit er nicht weiter vermittelt wird in körperlich anspruchvollen Jobs
und um eventuell anspruch aus derBerufunfähigkeitsversicherung zu haben.
Hallo Grußloser,
Wie geht es nun weiter was muß er machen damit er nicht weiter
vermittelt wird in körperlich anspruchvollen Jobs
Bei der Arbeislosmeldung die körperlichen Leistungseinschränkungen angeben und im Antragsformular auf Alg diese eintragen.
und um eventuell anspruch aus derBerufunfähigkeitsversicherung
zu haben.
Welcher Anspruch ist gemeint? Das muß mit dem Versicherungsträger geklärt werden.
Mit freundlichem Gruß
Otto
Hallo Grußloser,
Wie geht es nun weiter was muß er machen damit er nicht weiter
vermittelt wird in körperlich anspruchvollen Jobs
und um eventuell anspruch aus derBerufunfähigkeitsversicherung
zu haben.
Wir müssen zuerst einmal klären, ob der AN noch dem Berufsleben zur Verfügung steht. D.h. solange Krankengeld bezogen wird gibt es keine Berufsunfähigkeitsrente.
Sollte festgestellt werden, dass der AN keine körperliche Tätigkeit mehr ausüben kann, sollte er die Erwerbsminderungsrente wie auch die Berufsunfähigkeitsrente beantragen.
Gruß Merger
Jemand hat seit 15 Jahre immer wieder Rückenprobleme und
arbeitet im Gewerblichen Bereich mit Körperlich
anspruchsvoller Tätigkeit.
Seit 10 Wochen ist derjenige mit doppeltem Bandscheibenvorfall
krankgeschrieben.
Dann sollte Jemand mal über einen Antrag auf Schwerbehinderung nachdenken.
Wärend dieser krankheit gab es die Kündigung was bedeutet
Montag zum Arbeitsamt,
Wenn die Kündigung noch keine drei Wochen her ist, sollte Jemand sofort zum Arbeitsgericht und dort Kündigungsschutzklage erheben. Falls der AG vor der Kündigung kein BEM gem. § 84 Abs. 2 SGB IX gemacht hat, kann er eine krankheitsbedingte Kündigung in die Tonne treten.
In dieser Woche stand ein besuch beim Medizinischen Dienst der
Krankenkasse an wobei der Arzt sagte
er dürfte körperlich gar nicht mehr arbeiten aufgrund der
Ganzen Rückengeschichte,schriftlich habe er dieses Leider
nicht bekommen ,
Darauf hat Jemand aber einen Rechtsanspruch. Dann sollte er sich das Gutachten vom Fallmanager geben lassen.
nur das er ansonsten Montag wieder
Arbeitsfähig wäre.
arbeitsfähig für welche Tätigkeiten ???
Wie geht es nun weiter was muß er machen damit er nicht weiter
vermittelt wird in körperlich anspruchvollen Jobs
und um eventuell anspruch aus derBerufunfähigkeitsversicherung
zu haben.
Welche BU-Versicherung - gesetzlich oder privat ???
&Tschüß
Wolfgang
Hi
Also die Kündigung ist schon 8 Wochen her Klage kam nicht in frage , man hat sich geeinigt.
Schriftlich wurde das vom Gutachter glaub ich gar nicht festgehalten es ging wohl nur um Zweifel Der Krankenkasse an der AU.
Ab montag wieder arbeitsfähig weil ich jetzt keine Schmerzen mehr habe aber der Arzt sagte mir, vielleicht nur aus empfehlung ,oder wie auch immer ich dürfte oder sollte keine Körperliche Arbeit mehr ausüben weil man sozusagen die Uhr danach stellen kann das es schwerwiegende Rückenprobleme wieder gibt.
Krankenkasse hat mich telefonisch heute dazu erklärt ich solle mir dieses vom Hausarzt bestätiegen lassen.würde zumindestens fürs Arbeitsamt ausreichen.
Berufunfähigkeitsversicherung geht es mir in erster Liene um eine Private wo ich schon 25 Jahre drin Einzahle.
OB Rentenversicherungsanstalt da auch schon was zu machen ist wage ich immoment noch nicht zu vermuten.
Ich bin noch so überrascht von dieser Aussage hätte es nicht so schlimm eingeschätzt
das Problem was ich sehe ich könnte ja jetzt wieder körperlich arbeiten nur aufgrund meiner unwiderrufbaren fehlgestellten Wirbelsäule geht es nicht lange gut.