Körperschaft des öffentlichen Rechts

Hallo Rechtskundige,

wie wird ein Zweckverband zur Körperschaft des öffentlichen Rechts? Muß er dazu seine Satzung bei einer Behörde (welche wäre zuständig?) einreichen um dann nach erfolgreicher Prüfung die Anerkennug zu erhalten, oder wie geht das?

Danke für Eure Auskünfte.

Wolfgang D.

Hallo,

ich nehme an, Du meinst einen Zweckverband als Zusammenschluss von Kommunen?

Das ist im Kommunalrecht des jeweiligen Landes näher geregelt.
Im Wesentlichen ist es aber so, wie Du es schreibst.
Der Zweckverband entsteht dann als KdöR mit Veröffentlichung der Verbandssatzung, die von der zuständigen Aufsichtsbehörde genehmigt wurde.

Gruß,

Trobi.