Körperschaftsteuerminderungsbetrages (§37 KStG)

Moin,

auf einer Jahressteuerbescheinigung taucht unter den Dividendenerträgen der Posten auf: „Höhe des von der leistenden Körperschaft in Anspruch genommenen Körperschaftsteuerminderungsbetrages (§37 KStG)“

Was ist das?
Wie wirkt sich der aus?
Wo ist er - wenn überhaupt - auf den Steuerformularen einzutragen?

Fragt
Wolf

P.S.: Wo die anderen Positionen „Kapitalerträge i.S. des § 20 Abs.1 Nr. 1 EStG“, „anrechenbare KESt“ und „anrechenbarer Soli“ einzutragen sind, ist klar.

Hallo!

Der Körperschaftsteuerminderungsbetrag ist deshalb ausgewiesen, weil der Gesellschafter eine Körperschaft (z. B. GmbH/ AG) sein könnte, die diesen Betrag dann wieder an das Finanzamt abführen (!) muss. Grund: Eine endgültige Entlastung der ausschüttenden Körperschaften von vorher 40% auf dann 30% Steuerbelastung soll erst eintreten, wenn die Zahlung über mehrere Stufen eine natürliche Person als Anteilseigner (Privatperson oder Unternehmer) erreicht.

Für natürliche Personen Anteilseigner ist die KSt-Minderung also völlig unerheblich. Insbesondere ist sie nicht zu verwechseln mit einer anrechenbaren Körperschaftsteuer wie in früheren Jahren.

Ciao!
Nemo