Hallo,
kann nur das Opfer einer Körperverletzung den Täter anzeigen oder können dies auch Augenzeugen bzw. der Arbeitgeber, auf dessen Territorium ein Angestellter durch einen anderen Angestellten verletzt wurde?
Gruß
Yvette
Hallo,
kann nur das Opfer einer Körperverletzung den Täter anzeigen oder können dies auch Augenzeugen bzw. der Arbeitgeber, auf dessen Territorium ein Angestellter durch einen anderen Angestellten verletzt wurde?
Gruß
Yvette
Hallo,
eine StrafANZEIGE kann jeder erstatten.
Anders ist das mit dem StrafANTRAG. Das kann grundsätzlich nur der Geschädigte.
Gruß,
Trobi.
Hallo,
eine StrafANZEIGE kann jeder erstatten.
Ja.
Anders ist das mit dem StrafANTRAG. Das kann grundsätzlich
nur der Geschädigte.
Nein:
http://dejure.org/gesetze/StGB/77.html
http://dejure.org/gesetze/StGB/77a.html
Gruß
loderunner (ianal)
Sag ich ja - „grundsätzlich“. Und im Hinblick auf den Fragesteller gibt es nun wirklich keinerlei Hinweise darauf, dass der Geschädigte tot oder geschäftsunfähig ist oder die Tat von/an Amtsträgern begangen wurde.
Und der „jedermann“ ist gerade NICHT antragsberechtigt.
Gruß,
Trobi.
Hallo,
danke für die Antworten. Worin besteht denn der Unterschied zwischen Anzeige und Antrag?
Gruß
Yvette
Hallo,
Worin besteht denn der Unterschied
zwischen Anzeige und Antrag?
siehe http://www.rechtstipps.net/pub/309/strafanzeige-stra…
Gruß
Kreszenz