Körperverletzung?

Wasserstand - DANKE!
Hallo noch einmal!

Zunächst mal ein fettes DANKE an alle, die geantwortet haben!

Die fiktive Staatsanwaltschaft hat sowohl die fiktive Klage A gegen B als auch die fiktive Klage B gegen A abgewiesen.

Da gegen B sowohl C als auch noch ein fiktiver Kunde als Zeuge parat stehen, die sagen, dass A angegriffen wurde, ist Bs Aussage vermutlich nicht so glaubwürdig.

Da A keinen nennenswerten Schaden davon trug, wurde nach einem kurzen fiktiven Telefonat der Staatsanwaltschaft (As Kommentar: Ich brauche das nicht zum Überleben - dachte nur, es wäre wichtig) auch dieses fiktive Verfahren eingestellt.

Der fiktive A hat sich also völlig unnötig die größten Sorgen gemacht und ist nun sehr erleichtert.

Was bleibt, ist eine fiktive Anzeige Cs gegen B (gibt es so was wie Bedrohung und „versuchte“ Körperverletzung?) sowie eine fiktive Anzeige der fiktiven Geschäftskette wegen Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung ebenfalls gegen B.

Aber eine Frage hätte trotzdem noch:
WENN dieser Tatbestandsirrtum vorliegen würde, und A sich vor Gericht verantworten muss, aber wegen der mangelnden Schuld nicht bestraft wird: Wer trägt die Verfahrenskosten?

LG
Guido