Liebe Experten/Juristen,
ich habe eigentlich nur eine kleine Frage:
Gibt es im deutschen Recht den Begriff der
„fahrlässigen schweren Körperverletzung“? Und zwar genau in diesem Wortlaut. Oder gibt es nur „fahrlässige Körperverletzung“?
Die Frage ist also eigentlich eine reine rechtsterminologische Frage.
Vielen Dank im Voraus.
Roland
Die Frage ist also eigentlich eine reine rechtsterminologische
Frage.
Das sehe ich anders, es ist eine materielle, dogmatische Rechtsfrage. Zur Antwort: Nein, es gibt für die fahrlässige Körperverletzung keinen solchen Qualifikationstatbestand.
Levay
Das sehe ich anders, es ist eine materielle, dogmatische
Rechtsfrage.
Darüber werde ich mich natürlich nicht streiten. Als Übersetzer steht für mich in erster Linie der terminologische Aspekt im Vordergrund, da es diesen Ausdruck in der Sprache, aus der ich übersetze, gibt.
Für den Juristen mag das natürlich völlig anders sein, keine Frage.
In jedem Falle vielen herzlichen Dank für die Auskunft!
Das sehe ich anders, es ist eine materielle, dogmatische
Rechtsfrage. Zur Antwort: Nein, es gibt für die fahrlässige
Körperverletzung keinen solchen Qualifikationstatbestand.
Hallo,
auch wenn die Ausgangsfrage nach deutschem Recht war, ist vielleicht der Hinweis interessant, dass das österreichische Recht nicht nur eine „fahrlässige schwere Körperverletzung“ kennt (§ 88 Abs. 4, 1. Fall öStGB), sondern auch eine „fahrlässige schwere Körperverletzung unter besonders gefährlichen Verhältnissen“ (§ 88 Abs. 4, 2. Fall iVm § 81 Z. 1 bis 3 öStGB).
Grüße, Peter
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