(Habe diese Frage bereits gestellt nur bin ich leider aus der Antwort nicht schlauer geworden…)
Hallo an alle!
Würde gerne wissen wie es denn aussieht wenn jemand verletzt wird durch eine andere Person und schadensersatz (arbeit (z.b. selbständig)oder ähnliches) und schmerzensgeld fordet und es ihm zusteht (rechtlich, polizeilich) die andere person aber nicht zahlen kann (z.b. sozialhilfe empfänger)???
Danke für eure Hilfe!
Grüße
selbständig)oder ähnliches) und schmerzensgeld fordet und es
ihm zusteht (rechtlich, polizeilich) die andere person aber
nicht zahlen kann (z.b. sozialhilfe empfänger)???
Hallo,
…dann hat man vielleicht „mit Zitronen gehandelt“, also vielleicht Pech.
Gruß:
Manni
Oh schande… Wie ist es wenn man selber geringverdiener ist aber einen kredit aufgenommen hat um den anwalt zu bezahlen???
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habe gehört das dann evtl. die täter für den staat das ganze ab arbeiten müssen (zb. zoo oder friedhof)
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habe gehört das dann evtl. die täter für den staat das ganze
ab arbeiten müssen (zb. zoo oder friedhof)
die Strafe vom Staatsanwalt, aber nicht privates Schmerzensgeld oder Ausfallgelder
Oh schande… Wie ist es wenn man selber geringverdiener ist
aber einen kredit aufgenommen hat um den anwalt zu bezahlen???
das sollte man immer in Betracht ziehen, dass der Gegner zahlungsunfähig ist
Der Mikesch
ich könnte mich gerade auffressen vor wut… verstehe nicht warum man noch zahlen sollte um von mehreren tätern grundlos! zusammengeschlagen zu werden
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Hallo,
Oh schande… Wie ist es wenn man selber geringverdiener ist
aber einen kredit aufgenommen hat um den anwalt zu bezahlen???
schon mal an Prozeßkostenhilfe gedacht?
Gruß
Christian
Vielleicht kannst Du Hilfe über den „Weißen Ring“ erhalten.
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habe gehört das dann evtl. die täter für den staat das ganze
ab arbeiten müssen (zb. zoo oder friedh
…dann hat man vielleicht „mit Zitronen gehandelt“, also
vielleicht Pech.
Es wäre schön wenn mal endlich die Regelung getroffen würde daß auch der der nichts hat für verursachte Schäden aufkommt und wenn er nicht zahlen kann den Schaden abarbeiten muß. Es ist klar daß dadurch eine Art Leibeigenschaft entsteht, aber es kann nicht sein daß wenn ein Habender einem Nichthabenden eine runterhaut gezahlt wird, im umgekehrten Falle aber nicht. Kenne Fälle von Betrug bis Brandstiftung, alle gingen straffrei aus weil nichts zu holen war.
Haste was zahlste, haste nichts is nichts.
So läufts
Gruß Elmar
Hallo Hallo,
finde zwar gerade deine erste Fragestellung im Archiv nicht, aber kann mich noch erinnern dass diese einwandfrei beantwortet wurde!
Vielleicht würdest du gern was anderes hören… ?
Aber leider isses so, wo nix ist, kann „jemand“ sich nix holen.
Klar ist das unfair, kenne aber etliche solche Fälle (arbeite selbst beim RA).
LG Birgit
(Habe diese Frage bereits gestellt nur bin ich leider aus der
Antwort nicht schlauer geworden…)