Hi Frederike,
erst einmal kurz die rechtliche Seite:
Hier muss man erst einmal zwischen Strafrecht und Zivilrecht unterscheiden.
Zur eigentlichen Handlung:
Reissen an den Haaren, Schlagen ins Gesicht und auf die Arme, bzw. auf den gesamten Körper.
Diese Handlung ist im Sinne des Strafgesetzbuches (StGB) eine Körperverletzung nach § 223.
Einfach beschrieben kann man sagen, dass niemand einen anderen Verletzen darf, ihm/ihr Schmerzen (körperlich, aber auch seelisch) zufügen darf. Die körperlichen Schmerzen (direkte Schmerzen, aber auch Unwohlsein kann als Schmerz gewertet werden)/Verletzungen (Schwellungen, Platzwunden u.a.) sind bestimmt erlitten worden, wenn eine Person eine andere schlägt.
Das ist eine Körperverletzung.
Früher gab es noch das Züchtigunsrecht der Eltern, wonach die Schläge nicht rechtswidrig wären. Das ist aber glücklicherweise Vergangenheit.
Also, der Vater Deiner Freundin hat an ihr im Sinne des § 223 StGB eine Körperverletzung begangen. Hier der Link zum Gesetzestext des Bundesministeriums für Justiz:
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__223.html
Du fragst nach der Bestrafung:
Es kann laut Gesetz eine Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe verhängt werden.
Wie wird normalerweise geurteilt:
Wenn jemand noch nie eine Körperverletzung begangen hat, also Ersttäter ist, wird normalerweise keine Freiheitsstrafe verhängt und wenn doch, dann normalerweise auf Bewährung, ws bedeutet, die Person ist vorbestraft, muss aber nicht ins Gefängnis, wenn er innerhalb der Bewährungszeit (in den Fällen 3 Jahre) keine weiteren Taten begeht.
Es kann auch eine Geldstrafe verhängt werden.
Häufig ist es aber so, wenn der Täter einsichtig ist und Besserung verspricht, dann das Verfahren eingestellt wird, er also nicht vorbestraft ist. Das ist dann ein „Denkzettel“ und der wird vom Gericht oder dem Amtsanwalt/-in auch erst nach Zahlung einer Geldbuße (meist Zahlung eines bestimmten Betrages an eine gemeinnützige Einrichtung) eingestellt.
Also Prognose (ohne Gewähr, weil jeder Fall unterschiedlich):
Ich denke, dass bei einer Anzeige der Vater Deiner Freundin, wenn er sonst noch nicht vorbestraft ist, nicht mit einer Haftstrafe rechnen muss, eher mit einer Geldstrafe oder eine Geldbuße. Das ist aber vom Staatsanwalt/-anwältin (in bestimmten Fällen agiert der Amtsanwalt/ die Amtsanwältin als Ankläger/-in) abhängig, wie der Fortgang ist.
Was ist bei einer Anzeige bei der Polizei zu bedenken:
Es sind Beweismittel für die Ermittlungsbehörden erforderlich:
Sehr geeignet:
- Attest vom Arzt (wichtig!!)
- Fotos der Verletzungen
- Zeugen, die die Tat gesehen haben
bedingt geeignet:
- Zeugen, die die Verletzungen gesehen haben (auch wenn sie nicht sagen können woher die stammen)
- Zeugen, die die direkte Auseinandersetzung gehört haben und eigene Aussagen machen können
eher ungeeignet:
- Zeugen vom „hörensagen“. Das bedeutet, wenn Deine Freundin Dir erzählt hat, dass sie geschlagen wurde, Du aber nicht weiß, ob es stimmt (auch wenn Du ihr glaubst).
Das liegt daran, dass wir in einem Schuldstrafrecht leben, bzw. dieses haben. Die Ermittlungsbehörden (Polizei und staatsanwaltschaft) müssen die Tat beweisen und das kann man nur, wenn man das dem Täter durch Zeugen, Spuren und andere Beweismittel (Fotos pp.) nachweisen kann.
Es kommt noch eine andere Seite dazu:
Wenn jemand von einer anderen Person verletzt wurde, kann diese Schadensersatz (also Schmerzensgeld) verlangen, ggfls. einklagen.
Mein Rat in der gesamten Angelegenheit:
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Schritt:
Ich würde die Beweise sichern (Attest vom Arzt und Fotos).
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Schritt:
Hat Deine Freundin einmal versucht, mit ihrem Vater über sein verhalten zu sprechen? Meint Ihr, dass es eine Lösung ist, innerhalb einer Familie eine Anzeige zu erstatten (sollte man auf jeden Fall machen, wenn der Vater immer gewaltätig ist)?
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Schritt:
Kann ein vernünftiges Gespräch einen Erfolg erzielen, dass man danach wieder harmonisch zusammenleben kann? Das wäre doch die beste Lösung oder?
Wenn ein direktes Gespräch nicht funktioniert, gibt es Hilfe (Jugendamt, die evtl. Gesprächsvermittler -Mediatoren) zur Verfügung stellen können.
Ich glaube, dass innerhalb einer Familie erst einmal der Weg versucht werden sollte, bevor man eine Anzeig erstattet, was die Fronten verhärtet und ein Familienleben nicht mehr möglich wäre. In bestimmten Fällen, also bei massiven Straftaten (Mißbrauch pp.) wäre es aber unbedingt nötig.
Ich hoffe, ich konnte ein wenig für Aufklärung sorgen.
Gruß
Eterno