Körperverletzung durch Belästigung?

Hallo,

folgender Sachverhalt:

Ein Bruder schickt seiner Schwester ständig SMS auf Ihr Handy.
(Die Schwester hat sich seit Jahren um die kranke Mutter gekümmert, die Montag vestorben ist.)
Inhalt der Nachrichten: „Du hast Mutters Konto geplündert“
„Ich will dich auf der Beerdigung nicht sehen!“ U.A.

Wegen diesen Nachrichten liegt jetzt die Schwester auf der Intensivstation. (Verdacht auf Schlaganfall)

Der behandeltende Arzt sagte, die Belästigung kann insofern die Ursache sein, da dass Psyschiche bei der Erkrankungen mit einfließt.

Kann man den Bruder wegen Körperverletzung anzeigen?

LG

Inhalt der Nachrichten: „Du hast Mutters Konto geplündert“
„Ich will dich auf der Beerdigung nicht sehen!“ U.A.

Wegen diesen Nachrichten liegt jetzt die Schwester auf der
Intensivstation. (Verdacht auf Schlaganfall)

Das ergibt keinen Sinn.

Der behandeltende Arzt sagte, die Belästigung kann insofern
die Ursache sein, da dass Psyschiche bei der Erkrankungen mit
einfließt.

Aber doch nicht bei einem Schlaganfall. Außerdem ist der Zusammenhang wohl kaum beweisbar.

Inhalt der Nachrichten: „Du hast Mutters Konto geplündert“
„Ich will dich auf der Beerdigung nicht sehen!“ U.A.

Wegen diesen Nachrichten liegt jetzt die Schwester auf der
Intensivstation. (Verdacht auf Schlaganfall)

Das ergibt keinen Sinn.

Ist aber so. ist ja nur ein Verdacht.
Im MRT konnten die Ärzte nichts finden, ist also unauffällig.

Der behandeltende Arzt sagte, die Belästigung kann insofern
die Ursache sein, da dass Psyschiche bei der Erkrankungen mit
einfließt.

Aber doch nicht bei einem Schlaganfall. Außerdem ist der
Zusammenhang wohl kaum beweisbar.

Wurde vom Arzt so gesagt. Ist nicht die Ursache, aber es hat definitiv zur Ursache beigetragen!

Die wissen also nicht, was es ist, aber auf jeden Fall schon mal, was mit dran Schuld hat?

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Moin,

Der behandeltende Arzt sagte, die Belästigung kann insofern
die Ursache sein, da dass Psyschiche bei der Erkrankungen mit
einfließt.

würde er das auch so bei einer Gerichtsverhandlung sagen, oder nur in einem (unverbindlichen) Gespräch, Euch zur Gefälligkeit?!
Frag den Arzt das mal.

Ich sehe, wenn überhaupt, nur einen sehr geringen Zusammenhang, bin aber kein Arzt!

Gandalf

Hallo,

also ich sehe hier keine Körperverletzung.

X sagt zu Y: „Du bist doof“.
Y ist daraufhin ganz traurig und bringt sich um.
Ist X deshalb ein Mörder?

In meinen Augen ist hier nichtmal eine Beleidigung oder irgendetwas in diese Richtung gegeben.

Aber reimen wir die Sache doch mal weiter: Person x redet stunden lange auf Person y ein. Hierbei fallen keine Beleidigungen, sondern lediglich wahre und unwahre Vorwürfe wie z.B. „du hast dich nie um Mutter gekümmert“, „dir war Mutti immer egal“, „du fandest Mutti immer hässlich“, „du hast Mutti nicht geliebt“… usw. also alles Dinge, die emotional zwar weh tun, aber keine Beleiddigung darstellen. Nun ist Person y so niedergeschlagen, steigert sich hinein und erleidet einen…Herzstillstand, Kreislaufzusammenbruch, Kopfschmerzen oder was auch immer.

Strafbar? Und wenn ja was und warum?

Danke und sorry an den UP für meine abstrakte Weiterführung. Evtl wird gerade hieraus aber auch klar, dass keine Körperverletzung vorliegt.

Gruß
Samy