Körperverletzung durch Hund des Wachpersonals

Guten Tag,

Meine Fragen sind:

  1. Darf ein Wachmann überhaupt öffentlichen Bereich, auch wenn dieser Bereich für einFest abgesperrt ist (in diesem Fall handelt es sich um einen Bürgersteig) einen Platztverweis erteilen?

  2. Muss bei Einbruchsversuch oder Sachbeschädigung durch Dritte vom Wachdienst nicht unverzüglich die Polizei, zumindest aber der Vorgesetzte informiert werden?

  3. Muss bei Körperverletzung (Hundebiss)nicht in jedem Fall die Polizei bzw. der Vorgesetzte informiert werden?

Im Voraus herzlichen Dank

Dr. Burkhard Schwier

  1. Darf ein Wachmann überhaupt öffentlichen Bereich, auch wenn
    dieser Bereich für einFest abgesperrt ist (in diesem Fall
    handelt es sich um einen Bürgersteig) einen Platztverweis
    erteilen?

Was meinst du mit „Wachmann“? Reden wir von einem Polizisten? Wenn ja, dann hängt es von den Umständen des Einzelfalls und vom anwendbaren Landesrecht ab. Grundsätzlich sind Platzverweise durch Vorschriften des Polizeirechts gedeckt. Private Wachleute werden hier wohl eine Art Hausrecht ausüben, wenn sie auf einem öffentlichen Platz befugtermaßen aufpassen.

  1. Muss bei Einbruchsversuch oder Sachbeschädigung durch
    Dritte vom Wachdienst nicht unverzüglich die Polizei,
    zumindest aber der Vorgesetzte informiert werden?

Daraus entnehme ich, dass du zwischen Wachdienst und Polizei differenzierst. Also gut, die Antwort lautet: nein. Niemand ist - von wenigen Ausnahmen abgesehen - gezwungen, die Polizei zu verständigen, um eine (zumal begangene Straftat) anzuzeigen. Was den Dienstvorgesetzten angeht, so ist das eine Frage des Arbeitsrechts. Im Zweifel sehe ich keinen Grund, warum der Vorgesetzte über einfach alles informiert werden muss.

  1. Muss bei Körperverletzung (Hundebiss)nicht in jedem Fall
    die Polizei bzw. der Vorgesetzte informiert werden?

dto.

Levay