Nochmal:
wo steht da was im geschilderten Sachverhalt?
Ja, dir ist offenbar im Geschichtsunterricht nicht beigebracht
worden, dass sich Gewalt und bekämpfenswertes Unrecht nicht
immer nur in körperlichen Übergriffen äußern.leseverstehen ist nicht so deine stärke?
Darüber braucht mir jemand, der keine Großschreibung beherrscht, keine Vorlesung zu halten. 
oje.
http://de.wikipedia.org/wiki/Godwin%E2%80%99s_lawdu hast verloren!
Dann zitiere ich mal aus deinem Link:
" Teilweise wird diese Interpretation angewendet, ohne zu überprüfen, ob der Nazi-Vergleich im Kontext legitim sein könnte. Zudem wird oftmals der Autor des Vergleiches zum „Verlierer“ der Diskussion erklärt. Der Text von Godwin’s law sagt jedoch weder aus, dass ein solcher Vergleich bedeute, dass die Diskussion vorbei sei, noch besagt er, dass der Verlierer gefunden sei."
"Leseverstehen"? Muhahaha!
In
Ordnung ist es damit natürlich nicht und eine erzieherische
Massnahme ist damit auch nicht vom Tisch, darum müssten sich
dann allerdings die Personensorgeberechtigten kümmern.
Gewiss, nachdem das Früchtchen sich ja in der Öffentlichkeit offenbar anständig zu benehmen weiß, kann davon ausgegangen werden, dass seine Personensorgeberechtigten Eltern ihrem Erziehungsauftrag schon bisher stets gerecht wurden…
Ich empfehle eine Resozialisierungsmaßnahme im Zuge eines Segeltörns im Mittelmeer auf Steuerzahlerkosten.