wenn man mit seiner Freundin oder seiner Frau mit Bus und Bahn
fährt muss man leider zunehmend Belästigungen und
Provokationen durch Minderjährige erleben.
Du hast einen unzulässigen Eindruck. Ich zitiere die verbindlichen amtlichen Wahrheitsregelungen betreffend den öffentlichen Personnenahverkehr:
"Diese Menschen mit ihrer vielfältigen Kultur, ihrer Herzlichkeit und ihrer Lebensfreude sind uns willkommen,sind sie doch eine Bereicherung für uns alle.”
(Maria Böhmer, Ex-Integrationsbeauftragte der Bundesregierung)
und
„Sorge bereitet uns auch die Gewalt: in U-Bahnhöfen oder auf Straßen, wo Menschen auch deshalb angegriffen werden, weil sie schwarze Haare und eine dunkle Haut haben.“
(Joachim Gauck, Bundespräsident)
Woher ich wissen will, dass es Bereicherungsfachkräfte waren? Das ist wieder ein anderes Thema.
Müssen Volljährige / Erwachsene es bspw. dulden, wenn
Minderjährige unter 14 Jahren oder unter 18 Jahren mit ihrem
Handy heimlich vorbeigehende Frauen unter den Schritt
fotografieren?
Nur wenn die so fotografierten Frauen mit dem Fotografieren einverstanden sind.
Wie wahrscheinlich ist es, wenn ein männlicher Begleiter der
nicht vorbestraft ist und Ersttäter ist (mit völlig sauberer
Polizeiakte) mit einem im Affekt ausgeübten Fauststoss ohne
Verletzung gegen die Schulter eines solchen Jugendlichen
ungestraft davonkommt, bzw. die Anzeige vom Staatsanwalt
eingestellt wird?
Das kommt auf seinen Anwalt an. Ich persönlich würde wohl die Linie fahren, dass es sich bei dem Fauststoß nicht um eine Maßregelung des Täters, sondern um eine Nothilfehandlung oder um unmittelbaren Zwang im Zuge der Festnahme des Täters gehandelt hat. Denn bei dem Vorgang des Fotografierens unter den Rock handelt es sich mindestens um eine Straftat der Beleidigung, und dagegen - Angriff auf das geschützte Rechtsgut der persönlichen Ehre - hat man nun mal ein Notwehrrecht.
Angenommen der Jugendliche hat ggü. der Polizei sogar
zugegeben aus welchen Gründen auch immer Fotos gemacht zu
haben: Darf er das solange die Fotos nicht ins Internet
gestellt werden oder haben Frauen ein Recht NACHTRÄGLICH auch
gegen Minderjährige eine Anzeige z.B. wegen Voyeurismus /
Sexueller Belästigung oder Verletzung des
Persönlichkeitsrechts zu stellen? Es soll mal den Fall gegeben
haben, dass die Polizei die Anzeige der Frau in einem solchen
Fall nicht aufgenommen hat, da die Fotos sofort wieder
gelöscht wurden und nicht ins Internet gestellt wurden.
Es ist als Beleidigung jedenfalls eine Straftat. Es gibt hiergegen den Privatklageweg, falls die Systemjustiz wieder zu sensibel vorgeht. Und falls der Täter jünger als 14 ist, gibt es immer noch die Zivilklage auf Schmerzensgeld.
Kann die betroffene Frau auch nachträglich erneut bei der
Polizei versuchen Anzeige zu stellen oder nach welcher Frist
ist es zu spät / „verjährt“?
Drei Monate, nachdem sie von der Beleidigung Kenntnis erlangt hat.
Bin gespannt auf die Antworten
Meine eigentliche Antwort (bzw. meine Empfehlung) zur Vorgehensweise in solchen Fällen ist übrigens nicht geeignet, hier veröffentlicht zu werden, weil sie sofort gelöscht würde. Es sei nur soviel gesagt, dass man solche Dinge am schnellsten und nachhaltigsten außergerichtlich und ohne Hinzuziehung der durchgegenderten Schlaffizei klärt, sonst kriegt man nur Scherereien, indem der Täter entweder zum Opfer des Opfers oder zum Produkt der Gesellschaft stilisiert wird, statt bestraft zu werden.
s.