Körperverletzung eines Mindesjährigen nach Provokation / sexueller Belästigung?

Hallo,

wenn man mit seiner Freundin oder seiner Frau mit Bus und Bahn fährt muss man leider zunehmend Belästigungen und Provokationen durch Minderjährige erleben.

Müssen Volljährige / Erwachsene es bspw. dulden, wenn Minderjährige unter 14 Jahren oder unter 18 Jahren mit ihrem Handy heimlich vorbeigehende Frauen unter den Schritt fotografieren?

Wie wahrscheinlich ist es, wenn ein männlicher Begleiter der nicht vorbestraft ist und Ersttäter ist (mit völlig sauberer Polizeiakte) mit einem im Affekt ausgeübten Fauststoss ohne Verletzung gegen die Schulter eines solchen Jugendlichen ungestraft davonkommt, bzw. die Anzeige vom Staatsanwalt eingestellt wird?  

Angenommen der Jugendliche hat ggü. der Polizei sogar zugegeben aus welchen Gründen auch immer Fotos gemacht zu haben: Darf er das solange die Fotos nicht ins Internet gestellt werden oder haben Frauen ein Recht NACHTRÄGLICH auch gegen Minderjährige eine Anzeige z.B. wegen Voyeurismus / Sexueller Belästigung oder Verletzung des Persönlichkeitsrechts zu stellen? Es soll mal den Fall gegeben haben, dass die Polizei die Anzeige der Frau in einem solchen Fall nicht aufgenommen hat, da die Fotos sofort wieder gelöscht wurden und nicht ins Internet gestellt wurden.

Kann die betroffene Frau auch nachträglich erneut bei der Polizei versuchen Anzeige zu stellen oder nach welcher Frist ist es zu spät / „verjährt“? 

Bin gespannt auf die Antworten
Vielen Dank

wenn man mit seiner Freundin oder seiner Frau mit Bus und Bahn
fährt muss man leider zunehmend Belästigungen und
Provokationen durch Minderjährige erleben.

Du hast einen unzulässigen Eindruck. Ich zitiere die verbindlichen amtlichen Wahrheitsregelungen betreffend den öffentlichen Personnenahverkehr:

"Diese Menschen mit ihrer vielfältigen Kultur, ihrer Herzlichkeit und ihrer Lebensfreude sind uns willkommen,sind sie doch eine Bereicherung für uns alle.”
(Maria Böhmer, Ex-Integrationsbeauftragte der Bundesregierung)

und

„Sorge bereitet uns auch die Gewalt: in U-Bahnhöfen oder auf Straßen, wo Menschen auch deshalb angegriffen werden, weil sie schwarze Haare und eine dunkle Haut haben.“
(Joachim Gauck, Bundespräsident)

Woher ich wissen will, dass es Bereicherungsfachkräfte waren? Das ist wieder ein anderes Thema.

Müssen Volljährige / Erwachsene es bspw. dulden, wenn
Minderjährige unter 14 Jahren oder unter 18 Jahren mit ihrem
Handy heimlich vorbeigehende Frauen unter den Schritt
fotografieren?

Nur wenn die so fotografierten Frauen mit dem Fotografieren einverstanden sind.

Wie wahrscheinlich ist es, wenn ein männlicher Begleiter der
nicht vorbestraft ist und Ersttäter ist (mit völlig sauberer
Polizeiakte) mit einem im Affekt ausgeübten Fauststoss ohne
Verletzung gegen die Schulter eines solchen Jugendlichen
ungestraft davonkommt, bzw. die Anzeige vom Staatsanwalt
eingestellt wird?  

Das kommt auf seinen Anwalt an. Ich persönlich würde wohl die Linie fahren, dass es sich bei dem Fauststoß nicht um eine Maßregelung des Täters, sondern um eine Nothilfehandlung oder um unmittelbaren Zwang im Zuge der Festnahme des Täters gehandelt hat. Denn bei dem Vorgang des Fotografierens unter den Rock handelt es sich mindestens um eine Straftat der Beleidigung, und dagegen - Angriff auf das geschützte Rechtsgut der persönlichen Ehre - hat man nun mal ein Notwehrrecht.

Angenommen der Jugendliche hat ggü. der Polizei sogar
zugegeben aus welchen Gründen auch immer Fotos gemacht zu
haben: Darf er das solange die Fotos nicht ins Internet
gestellt werden oder haben Frauen ein Recht NACHTRÄGLICH auch
gegen Minderjährige eine Anzeige z.B. wegen Voyeurismus /
Sexueller Belästigung oder Verletzung des
Persönlichkeitsrechts zu stellen? Es soll mal den Fall gegeben
haben, dass die Polizei die Anzeige der Frau in einem solchen
Fall nicht aufgenommen hat, da die Fotos sofort wieder
gelöscht wurden und nicht ins Internet gestellt wurden.

Es ist als Beleidigung jedenfalls eine Straftat. Es gibt hiergegen den Privatklageweg, falls die Systemjustiz wieder zu sensibel vorgeht. Und falls der Täter jünger als 14 ist, gibt es immer noch die Zivilklage auf Schmerzensgeld.

Kann die betroffene Frau auch nachträglich erneut bei der
Polizei versuchen Anzeige zu stellen oder nach welcher Frist
ist es zu spät / „verjährt“? 

Drei Monate, nachdem sie von der Beleidigung Kenntnis erlangt hat.

Bin gespannt auf die Antworten

Meine eigentliche Antwort (bzw. meine Empfehlung) zur Vorgehensweise in solchen Fällen ist übrigens nicht geeignet, hier veröffentlicht zu werden, weil sie sofort gelöscht würde. Es sei nur soviel gesagt, dass man solche Dinge am schnellsten und nachhaltigsten außergerichtlich und ohne Hinzuziehung der durchgegenderten Schlaffizei klärt, sonst kriegt man nur Scherereien, indem der Täter entweder zum Opfer des Opfers oder zum Produkt der Gesellschaft stilisiert wird, statt bestraft zu werden.

s.

wenn du ich Sachverhalt irgendeinen Hinweis auf eine ethnische Zugehörigkeit finden solltest…
Ich hab sie übersehen.

Oder ist das ein Reflex, nach dem Motto „DEUTSCHE Jungendliche machen das nicht“?

6 „Gefällt mir“

Hallo

[…]
Müssen Volljährige / Erwachsene es bspw. dulden, wenn
Minderjährige unter 14 Jahren oder unter 18 Jahren mit ihrem
Handy heimlich vorbeigehende Frauen unter den Schritt
fotografieren?

Wie darf ich mir das rein technisch vorstellen? Wie bringt denn der entsprechende Jungendliche sein Handy in eine entsprechende Position?

[…]

Ob etwaige gewaltsame Abwehraktionen berechtigt sind, hängt natürlich von der Verhältmäßigkeit ab.

Greetz
T.

Müssen Volljährige / Erwachsene es bspw. dulden, wenn
Minderjährige unter 14 Jahren oder unter 18 Jahren mit ihrem
Handy heimlich vorbeigehende Frauen unter den Schritt
fotografieren?

Nein

Wie wahrscheinlich ist es, wenn ein männlicher Begleiter der
nicht vorbestraft ist und Ersttäter ist (mit völlig sauberer
Polizeiakte) mit einem im Affekt ausgeübten Fauststoss ohne
Verletzung gegen die Schulter eines solchen Jugendlichen
ungestraft davonkommt, bzw. die Anzeige vom Staatsanwalt
eingestellt wird?  

Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
Dass hier die Rechte der Frau verletzt werden, wenn sie gegen ihren Willen unter ihrem Rock fotografiert wird steht wohl außer Frage, wie im nächsten Abschnitt selbst geschrieben wird.
Notwehr darf nicht nur bei körperlicher Gewalt geleistet werden.

Angenommen der Jugendliche hat ggü. der Polizei sogar
zugegeben aus welchen Gründen auch immer Fotos gemacht zu
haben: Darf er das solange die Fotos nicht ins Internet
gestellt werden oder haben Frauen ein Recht NACHTRÄGLICH auch
gegen Minderjährige eine Anzeige z.B. wegen Voyeurismus /
Sexueller Belästigung oder Verletzung des
Persönlichkeitsrechts zu stellen?

Klar, Anzeige kann man immer erstatten und das sollte man auch tun.

Es soll mal den Fall gegeben
haben, dass die Polizei die Anzeige der Frau in einem solchen
Fall nicht aufgenommen hat, da die Fotos sofort wieder
gelöscht wurden und nicht ins Internet gestellt wurden.

Die Polizei darf so etwas nicht entscheiden. Die Polizei muss brav alles aufnehmen und an die Staatsanwaltschaft weiterleiten. Diese entscheidet dann ggf. ob bzw. was weiter geschieht. Wenn man tatsächlich an einen solchen Polizisten gerät zu einer Polizeidienststelle gehen und dort Anzeige erstatten.

Kann die betroffene Frau auch nachträglich erneut bei der
Polizei versuchen Anzeige zu stellen oder nach welcher Frist
ist es zu spät / „verjährt“? 

Ja, falls fristen überschritten werden wird das Verfahren dann mit dieser Begründung von der Staatsanwaltschaft eingestellt.

Nein, das ist Empirie.

Müssen Volljährige / Erwachsene es bspw. dulden, wenn
Minderjährige unter 14 Jahren oder unter 18 Jahren mit ihrem
Handy heimlich vorbeigehende Frauen unter den Schritt
fotografieren?

Wie darf ich mir das rein technisch vorstellen? Wie bringt
denn der entsprechende Jungendliche sein Handy in eine
entsprechende Position?

Er beugt sich sitzenderweise so weit herab, dass seine Hand knapp über dem Boden ist, während die Frau an ihm vorbeigeht…

Ob etwaige gewaltsame Abwehraktionen berechtigt sind, hängt
natürlich von der Verhältmäßigkeit ab.

Bei „Notwehr“ sind die Gewaltsamkeit der Abwehraktion und deren Berechtigung schon impliziert.

Gruß
s.

Hallo,

die Bespielsituation ist eine folgende:

Die weibliche Person in der Bahn vorweg, der männliche Begleiter folgt ca. 2-3 Meter dahinter.
Eine Gruppe von Jugendlichen sitzt an einem Viersitzplatz, einer der Jugendlichen beugt sich sitzend zur Seite in den Gang und hält seine Handykamera von unten aus auf den Schritt der Frau.
Der männliche Begleiter ist unmittelbar dahinter mit eindeutiger Sicht auf das Handy und handelt im Affekt.

Ob das nun Notwehr ist sei mal dahingestellt. Aber ein Staatsanwalt wird sich doch fragen müssen welches Motiv ein solcher männlicher Begleiter für einen Fausstoss / Faustschlag gegen einen Jugendlichen haben müsste, wenn er in weiblicher Begleitung unterwegs war?!

Werden eigentlich Videoaufnahmen in Bus und bahn automatisch aufgezeichnet, falls der Jugendliche sein unsittliches Verhalten abstreitet? Wenn ja wie lange werden Aufnahmen gesichert?

Vielen Dank

Nein, das ist Empirie.

So ein Quatsch.

3 „Gefällt mir“

Ob das nun Notwehr ist sei mal dahingestellt. Aber ein
Staatsanwalt wird sich doch fragen müssen welches Motiv ein
solcher männlicher Begleiter für einen Fausstoss / Faustschlag
gegen einen Jugendlichen haben müsste, wenn er in weiblicher
Begleitung unterwegs war?!

In der Tat, das ist seine Amtspflicht.

Naheliegender und als Reaktion natürlicher wäre gewesen, der Begleiter wäre infolge der unnatürlichen Verrenkung des sitzenden Fahrgastes „versehentlich“ auf das Handy mitsamt Hand getreten. Dann wäre wenigstens klar, wer sich seine Schäden selbst zuzuschreiben hat. Und etwaige Bilder wären gleich mit gelöscht.

Werden eigentlich Videoaufnahmen in Bus und bahn automatisch
aufgezeichnet, falls der Jugendliche sein unsittliches
Verhalten abstreitet? Wenn ja wie lange werden Aufnahmen
gesichert?

Nein, diese Aufzeichnungen, wenn es sie gibt, werden unabhängig davon aufgezeichnet, ob später jemand das abstreitet, was darauf zu sehen ist.

Wie lange die Aufnahmen dann gesichert werden, hängt vom Fuhrunternehmen ab. Mitunter offenbar sehr lange. Denn ich habe Fälle erlebt, da wurden von den Ermittlungsbehörden nähere Personenbeschreibungen nebst Fahndungsfotos aus Überwachungskameras erst Monate nach der Tat gebracht, um nicht durch zeitnahes Handeln die Persönlichkeitsrechte von Gewalttätern zu verletzen oder um nicht in der Bevölkerung durch ungefiltert bekanntgegebene Tatumstände islamkritische Einstellungen hervorzurufen.

s.

1 „Gefällt mir“

Nein, das ist Empirie.

So ein Quatsch.

was nur beweist, dass seine Erfahrungen jeder selbst machen muss.

Moin,

Nein, das ist Empirie.

nein, eher Quatsch oder (bewusste?!) selektive Wahrnehmung.

Gandalf

4 „Gefällt mir“

Nein, das ist Empirie.

nein, eher Quatsch oder (bewusste?!) selektive Wahrnehmung.

Auch für dich gilt, was für Sax gilt: Es muss eben jeder seine Erfahrungen selbst machen.

s.

1 „Gefällt mir“

Moin,

Auch für dich gilt, was für Sax gilt: Es muss eben jeder seine
Erfahrungen selbst machen.

ich hab nicht behauptet, daß von Menschen mit Migrationshintergrund nie eine Gefahr ausgeht, aber wenn ich einer Horde deutscher Skins gegenüberstehe, oder einer Gruppe angetrunkener ‚Fans‘ einer Ballbewegertruppe, dann hab ich genausoweig ein gutes Gefühl wie Du in den von Dir beschriebenen Situationen.
Es ist mir sogar schon mal passiert, daß ich in einem voll besetzten Zug von angetrunkenen Landesverteidigern auf der Heimreise (in Uniform) angegangen wurde, weil sie es offensichtlich nicht gut fanden, daß ich mit dem Rucksack unterwegs war und nicht ihrem Standard für Äußerlichkeiten entsprach.
Einigen wir uns mal darauf, daß es von so ziemlich jeder Seite zu Übergriffen kommen kann.

Gandalf

1 „Gefällt mir“

Hallo,

bitte wenden Sie sich an einen Anwalt Ihres Vertrauens.

Freundlicher Gruß
Jana R.

Nein, das ist Empirie.

nein, eher Quatsch oder (bewusste?!) selektive Wahrnehmung.

Woher kommt dieses sichere Urteil? Ich lese selten davon, dass Taten mit derartigem Gewaltpotenzial wie bei der folgenden von deutschstämmigen Gruppen begangen werden: Polizeipresse Bonn. Wie gesagt, selten, nicht nie.

Ebenso wenig lese ich von gewaltbereiten dänischen Jugendgangs in Südschleswig. Warum also bist du dir so sicher, dass keine relevanten kulturellen Unterschiede bestehen? Zum Beispiel auch in Bezug auf das Frauenbild junger Männer?

Ebenso wenig lese ich von gewaltbereiten dänischen Jugendgangs

gewaltbereit war bislang eigentlich nur der beschützer der dame. oder was ist mir entgangen?

1 „Gefällt mir“

Ebenso wenig lese ich von gewaltbereiten dänischen Jugendgangs

gewaltbereit war bislang eigentlich nur der beschützer der
dame. oder was ist mir entgangen?

Ja, dir ist offenbar im Geschichtsunterricht nicht beigebracht worden, dass sich Gewalt und bekämpfenswertes Unrecht nicht immer nur in körperlichen Übergriffen äußern.

http://www.dhm.de/lemo/objekte/pict/612_2/index.jpg

1 „Gefällt mir“

Zum einen muss man sich nicht gefallen lassen das Minderjährige (Kinder bis 14 Jahre) einer Frau mit dem Handy unter den Rock oder Schritt fotografieren. Zur Zivilcourage gehört aber keine Gewalttätigkeit, es sei den man wird selber tätlich angegriffen. In diesem Fall scheint ein körperlicher Angriff nicht angemessen gewesen zu sein. Ob man damit ungestraft davon kommt, kann ein Rechtsanwalt sicher besser beantworten.

Wenn die Fotos sofort und nicht rekonstruierbar vom Handy gelöscht wurden, kann ich mir schon vorstellen das eine weitere polizeiliche Ermittlung sich erübrigt. Vorallem dann wenn der übergriffige Jugendliche noch unter 14 ist. In Ordnung ist es damit natürlich nicht und eine erzieherische Massnahme ist damit auch nicht vom Tisch, darum müssten sich dann allerdings die Personensorgeberechtigten kümmern.

!!

Ebenso wenig lese ich von gewaltbereiten dänischen Jugendgangs

gewaltbereit war bislang eigentlich nur der beschützer der
dame. oder was ist mir entgangen?

Ja, dir ist offenbar im Geschichtsunterricht nicht beigebracht
worden, dass sich Gewalt und bekämpfenswertes Unrecht nicht
immer nur in körperlichen Übergriffen äußern.

leseverstehen ist nicht so deine stärke?

http://www.dhm.de/lemo/objekte/pict/612_2/index.jpg

oje.
http://de.wikipedia.org/wiki/Godwin%E2%80%99s_law

du hast verloren!