Ein Täter (T) schubst im Affekt das Opfer (O)gegen eine Wand. Das Opfer verletzt sich dabei schwer und liegt monatelang im Koma. Währenddessen wird der T wegen schwerer Körperverletzung verurteilt, nehmen wir mal 1 Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung an.
Kurze Zeit nach dem Urteil verstirbt das Opfer an den Folgen der Verletzung.
Wird der Fall neu verhandelt?
Danke
Lutzie