Körperverletzung und Minderjährige

Hallo,

gestern morgen um 3:00Uhr bekamen wir Besuch von der Polizei.
Unsere 15-jährige Tochter sei nachts aufgegriffen worden und man hätte
einen Atemalkohol von 1,44 Promille festgestellt.
Die etwas unfreundliche Beamtin wies uns darauf hin dass unsere Tochter Nachts auf der Strasse nichts zu suchen hätte und Alkohol unter 16 verboten sei (Bei letzterem hat sie natürlich recht).
Die Vorgeschichte:
Meine Tochter ging mit ihrem 18-jährigen Freund und noch anderen auf ein Dorffest. Gegen 22:00 (genaue Uhrzeit ist unklar) verliessen die Freunde das Fest um sich zur Bushaltestelle zu begeben.
Aufgrund des kräftigen Gewitters verpasste man den Bus und wartete so auf den nächsten Bus. Die Busse fahren um diese Uhrzeit jedoch nur stündlich.
Während die 4 jungen Leute da nun warteten kam ein fremder Jugendlicher und bepöbelte einen der männlichen Freunde.
Es kam zu einer Rangelei und der Freund meiner Tochter griff ein.
Jetzt kam der Vater des pöbelnden Jugendlichen aus dem Haus (der Wohnort des Jugendlichen war unmittelbar an der Bushaltestelle) und schlug auf den Freund meiner Tochter ein.
Dann kam noch die Schwester (ca. 20 Jahre)des Jugendlichen aus dem Haus und verprügelte meine, bis dahin nicht verwickelte Tochter.
Zu diesem Zeitpunkt traf der Bus ein und der Fahrer verständigte über Funk die Polizei.
Als die Polizei eintraf waren die fremden (Vater, Sohn und Tochter) verschwunden.
Aufgrund der Verletzungen bei meiner Tochter ( Bänderriss im Knie, blaues Auge und Gehirnerschütterung) rief man einen Krankenwagen.
Trotz der Aussage der Freunde unternahmen die Polizeibeamten nichts
um die Streitverursacher zu ermitteln.
Meine Tochter und ihr Freund, der nur leichtere Verletzungen davontrug, kamen ins Krankenhaus.
Nun meine Fragen:
Nach Schilderung meiner Tochter hat sie erst nach der Schlägerei bis zum Eintreffen der Polizei ein wenig Alkohol getrunken.
(Meine Tochter ist eher als zurückhaltend und schüchtern zu bezeichnen).
Ausfallerscheinungen gab es keine. Wie hoch mag die Blutalkoholkonzentration wohl sein, wenn direkt nach dem Konsum 1,44 Promille Atemalkohol festgestellt wurden?
Wären die Beamten nicht verpflichtet gewesen einen Versuch zu starten die Täter dingfest zu machen?
Wenn ich nicht irre gibt es keine gesetzliche Grundlage, warum meine Tochter um diese Zeit nicht mehr auf der Strasse sein dürfte.
Die unfreundliche Beamtin meinte, das hätte für uns Eltern Konsequenzen.
Welche sollen das sein? Ermahnung wegen dem Alkohol?
Wir wollen nun Anzeige wegen Körperverletzung gegen Unbekannt stellen.
Wir gingen davon aus, dass unsere Tochter bei ihrem Freund übernachtete und nachts bei ihm wäre.
Das wäre ja auch passiert, hätten sie den Bus nicht verpasst.
Das mit dem Alkohol ist klar, da gibts auch von unserer Seite noch ein Nachspiel.
Danke vorab fürs Lesen und evtl. Antworten.

Gruss Jakob

Hallo,

ohne jetzt einmal auf das Einzelne einzugehen.

Es sind da zwei Dinge die mich sehr stutzig bei der ganzen Sache machen.

einen Atemalkohol von 1,44 Promille festgestellt
Ausfallerscheinungen gab es keine

Wer bei dem Wert keine Ausfallerscheinungen hat, hat ein Problem mit Alk. Und von ein bisschen Alkohol kommt der Wert nicht.
http://www.quarks.de/dyn/15139.phtml
da ist ein Promillerrechner, einfach etwas spielen, dann kann ungefähr abgeschätzt werden was getrunken wurde. Auch daran denken, zwischen vermuteten Trinkende, wann, und Kontrolle war Zeit dazwischen.

Da würde ich empfehlen mal unten auf das Brett Sucht und Prävention gehen. Dort können Ratschläge von Menschen kommen die selber Probleme mit Alk haben / hatten.

Und dann, Töchterchen und Schwiegersohn in Spe mal wirklich ordentlich zur Brust nehmen was da wirklich gewesen ist. Kann dann sein, die Geschichte stellt sich dann etwas anders da. Nüchtern betrachtet.

Gruß

hartmut

Hallo Jacob,

soweit mir bekannt ist, gibt es kein Ausgangsverbot für Kinder und Jugendliche. Was es gibt, ist die Aufsichtspflicht und eine Aufenthaltsverbot in bestimmten Etablisements, z,B. Kneipen und Discotheken. Dis Aufsichtspflicht bei einem 15jährigen Jugendlichen ist nun aber auslegbar, insbesondere, weil eine volljährige Person dabei war, der du vertrautest.

Die Geschichte gibt mir aber zu denken. Deine Tochter war Nachts zusammen mit anderen Jugendlichen unterwegs. Sie werden schuldlos angegriffen und deine Tochter nicht unerheblich verletzt. Was passiert danach? Die Jugendlichen zaubern Alkoholika herbei und deine Tochter trinkt erst mal auf den Schreck.

Wenn mir meine Tochter diese Geschichte erzählen würde, hätte ich starke Zweifel. Möglicherweise hat deine Tochter Seiten, die du nicht kennst.

Gruß
Carlos

Hallo,

also zum einen ist es nach den §§ 3 u. 5 JÖSchG einer 15jährigen lediglich bis 22:00 erlaubt, zu schwofen. § 1631 BGB regelt hierzu das Aufenthaltsbestimmungsrecht der Sorgeberechtigten, allerdings auch die Verantwortung derselben bis zum Eintritt der Volljährigkeit. Im vorliegenden Fall könnte das für Sie durchaus Konsequenzen nach sich ziehen.

Desweiteren muß ich aus meiner über 10jährigen Praxis in der Jugendhilfe leider anmerken, das ein Blutalkoholwert von 1,44 Promille in dem Alter, wie schon erwähnt, verdammt viel ist. Entweder war das Kind voll bis Oberkante Unterlippe oder es erschien zunächst einigermaßen nüchtern. Im letzteren Fall handelt es sich allerdings mit großer Wahrscheinlichkeit um gewohnheitsmäßigen Alkoholabusus.

„Normale“ Teenies können bei 1,44 eigentlich allerhöchstens noch ein wenig herumsabbern. Verzeihen Sie mir bitte die etwas saloppe Ausdrucksweise.

Das mit dem Trinken nach der Schlägerei erscheint mir ebenfalls ein wenig seltsam. Aber möglicherweise erklärt dies wenigstens ansatzweise die mangelnde Begeisterung der Polizeibeamten. Ich weiß, es handelt sich um Ihre Tochter, die grundlos zusammengeschlagen worden ist, betrachtet man den Vorfall jetzt mal neutral von aussen, stellt sich für die zu Hilfe gerufenen Beamten eine Gruppe mutmaßlich höchst aufgekratzter junger Leute an ner Bushaltestelle dar, überaus betrunken, kurz nach ner Schlägerei eventuell nicht unbedingt mehr willens und in der Lage, die Etikette zu wahren (was ich so erstmal durchaus nachzuvollziehen in der Lage wäre).

Von sich aus nimmt bei der vorliegenden leichten Körperverletzung auch kein Beamter eine Anzeige auf, da kein Offizialdelikt vorliegt. Falls das doch schon recht erheblich verletzte Kind allerdings wirklich nicht von der Polizei darauf hingewiesen worden sein sollte, doch bitteschön Anzeige zu erstatte, würde ich das nun aber doch schon mindestens ein wenig fahrlässig finden.

Also anzeigen würde ich die Schläger in jedem Falle. Sie schrieben allerdings was über einen tatbeteiligten Vater, ne 20jährige Schwester und dem Wohnsitz derjenigen in der Nähe der Bushaltestelle, somit bleibt die Anzeige allem Anschein nach nicht sehr lange „gegen Unbekannt“.

Dem tatsächlichen Sachverhalt auf den Grund zu gehen sei Ihnen als Vater auch unbedingt geschuldet und mit dem aufrichtigen Wunsch, dieser Vorfall möge ein einmaliger Ausrutscher der werten Nachkommenschaft sein verbleibt mit lieben Grüßen

Awful Annie

Desweiteren muß ich aus meiner über 10jährigen Praxis in der
Jugendhilfe leider anmerken, das ein Blutalkoholwert von 1,44
Promille in dem Alter, wie schon erwähnt, verdammt viel ist.
Entweder war das Kind voll bis Oberkante Unterlippe oder es
erschien zunächst einigermaßen nüchtern.
Im letzteren Fall
handelt es sich allerdings mit großer Wahrscheinlichkeit um
gewohnheitsmäßigen Alkoholabusus.

Also diese Aussage finde ich etwas pauschalisiert. Wenn die Tochter (um einen hinkenden Vergleich zu Rate zu ziehen) z.B. bei einer Körpergröße von 145 cm und 36 kg (solls geben in diesem Alter) einen solchen Wert innehat, dann sollte man sich schon fragen. Wenn sie aber bereits 175 cm groß ist und 95 kg wiegt (auch das soll es geben), dann sieht das evtl. schon ganz anders aus.

„Normale“ Teenies können bei 1,44 eigentlich allerhöchstens
noch ein wenig herumsabbern.

Wie oben erwähnt - das KANN sein, muss aber nicht

Das mit dem Trinken nach der Schlägerei erscheint mir
ebenfalls ein wenig seltsam.

Mir auch. Wo kam plötzlich der Alkohol her? Und um sich in ein paar Minuten einen solchen Wert anzutrinken - das geht nicht einfach so.

Von sich aus nimmt bei der vorliegenden leichten
Körperverletzung auch kein Beamter eine Anzeige auf, da kein
Offizialdelikt vorliegt.

Fast richtig. Die Polizei hat Kenntnis von einer Straftat erlangt und muss tätig werden (!!!), also Anzeige von Amts wegen.

http://www.quarks.de/dyn/15139.phtml
da ist ein Promillerrechner, einfach etwas spielen, dann kann
ungefähr abgeschätzt werden was getrunken wurde. Auch daran
denken, zwischen vermuteten Trinkende, wann, und Kontrolle war
Zeit dazwischen.

Also ich hab eben diesen Rechner ausprobiert. Nach meinen Erkenntnissen mit tatsächlichen erfahrenen Zahlen im Vergleich zu diesem Rechner komm ich zu folgender Feststellung:
Der Rechner ist Müll - absolut nicht zu gebrauchen ! ! !
Aus einem Eigenversuch weiss ich, dass nach 2 Flaschen Bier (0,5 l)je nach Person zwischen 0,6 und 0,8 Promille anlagen.
Nach diesem Rechner kann ich 2 Liter trinken (also das Doppelte ! ! ! ) und hätte einen durchschnittlichen Wert von 0,806 Promille.
Das ist Traumdenken. Mit viel Glück unter optimalen Umständen zu erreichen. Aber wohl eher unmöglich.

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Hallo Annie,

also zum einen ist es nach den §§ 3 u. 5 JÖSchG einer
15jährigen lediglich bis 22:00 erlaubt, zu schwofen. § 1631
BGB regelt hierzu das Aufenthaltsbestimmungsrecht der
Sorgeberechtigten, allerdings auch die Verantwortung derselben
bis zum Eintritt der Volljährigkeit. Im vorliegenden Fall
könnte das für Sie durchaus Konsequenzen nach sich ziehen.

§§3 und 5 JÖschG regeln den Aufenthalt in Gaststätten oder bei öffentlichen Tanzveranstaltungen, kommen hier also nicht in Betracht.
Es gibt keine gesetzliche Regelung nach der 15-jahrige um 22:00 nicht mehr auf der Strasse sein dürfen.

Desweiteren muß ich aus meiner über 10jährigen Praxis in der
Jugendhilfe leider anmerken, das ein Blutalkoholwert von 1,44
Promille in dem Alter, wie schon erwähnt, verdammt viel ist.
Entweder war das Kind voll bis Oberkante Unterlippe oder es
erschien zunächst einigermaßen nüchtern. Im letzteren Fall
handelt es sich allerdings mit großer Wahrscheinlichkeit um
gewohnheitsmäßigen Alkoholabusus.

Stop. Ich schrieb Atemalkohol , deswegen auch die Frage ob man darauf in ungefähr auf einen Blutalkoholwert schliessen kann.

„Normale“ Teenies können bei 1,44 eigentlich allerhöchstens
noch ein wenig herumsabbern. Verzeihen Sie mir bitte die etwas
saloppe Ausdrucksweise.

Schon klar, aber es waren eben nicht 1,44 Promille im Blut sondern im Atem. Eine Blutabnahme erfolgte im Krankenhaus nicht. Und in der kurzen Zeit, bis ich meine Tochter sah, wieder nüchtern zu werden erscheint mehr als unmöglich.

Das mit dem Trinken nach der Schlägerei erscheint mir
ebenfalls ein wenig seltsam. Aber möglicherweise erklärt dies
wenigstens ansatzweise die mangelnde Begeisterung der
Polizeibeamten. Ich weiß, es handelt sich um Ihre Tochter, die
grundlos zusammengeschlagen worden ist, betrachtet man den
Vorfall jetzt mal neutral von aussen, stellt sich für die zu
Hilfe gerufenen Beamten eine Gruppe mutmaßlich höchst
aufgekratzter junger Leute an ner Bushaltestelle dar, überaus
betrunken, kurz nach ner Schlägerei eventuell nicht unbedingt
mehr willens und in der Lage, die Etikette zu wahren (was ich
so erstmal durchaus nachzuvollziehen in der Lage wäre).

Nochmals Stop: Es war niemand betrunken und den Beamten gegenüber waren sie durchaus höflich, äusserten jedoch ihr absolutes unverständnis warum die Beamten nicht den geringsten Versuch unternahmen die Täter zu verfolgen.
Lediglich bei meiner Tochter wurde ein Atemalkoholwert festgestellt und den möchte ich ganz stark anzweifeln.
Wenn meine Tochter regelmässig Alkohol trinken würde, dann wüsste ich das. So oft ist sie nicht mit Freunden unterwegs, meistens sind sie hier oder bei Ihrem Freund, deren Eltern ich sehr gut kenne.

Von sich aus nimmt bei der vorliegenden leichten
Körperverletzung auch kein Beamter eine Anzeige auf, da kein
Offizialdelikt vorliegt. Falls das doch schon recht erheblich
verletzte Kind allerdings wirklich nicht von der Polizei
darauf hingewiesen worden sein sollte, doch bitteschön Anzeige
zu erstatte, würde ich das nun aber doch schon mindestens ein
wenig fahrlässig finden.

Allerdings, und so leicht ist die Verletzung auch nicht. Eine vorsätzliche Körperverletzung mit diesen Folgen stellt für mich allerdings schon ein Offizialdelikt dar.

Also anzeigen würde ich die Schläger in jedem Falle. Sie
schrieben allerdings was über einen tatbeteiligten Vater, ne
20jährige Schwester und dem Wohnsitz derjenigen in der Nähe
der Bushaltestelle, somit bleibt die Anzeige allem Anschein
nach nicht sehr lange „gegen Unbekannt“.

Richtig. Zwischenzeitlich sind durch Befragungen unsererseits die Täter auch namentlich bekannt.
Die Anzeige erfolgt sobald meine Tochter wieder einigermassen laufen kann.

Dem tatsächlichen Sachverhalt auf den Grund zu gehen sei Ihnen
als Vater auch unbedingt geschuldet und mit dem aufrichtigen
Wunsch, dieser Vorfall möge ein einmaliger Ausrutscher der
werten Nachkommenschaft sein verbleibt mit lieben Grüßen

Insgesamt sehe ich das bei meiner Tochter nicht dramatisch, sie selbst ist zwar völlig verstört und verängstigt, ist aber letztlich an der Situation nicht schuldig.
Man wird ja wohl noch auf den Bus warten können ohne verprügelt zu werden.

Gruss Jakob

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Hallo Carlos,

Die Geschichte gibt mir aber zu denken. Deine Tochter war
Nachts zusammen mit anderen Jugendlichen unterwegs. Sie werden
schuldlos angegriffen und deine Tochter nicht unerheblich
verletzt. Was passiert danach? Die Jugendlichen zaubern
Alkoholika herbei und deine Tochter trinkt erst mal auf den
Schreck.

Herbeizaubern? Nein. Da einige volljährige bzw. über 16-jährige dabei waren, waren noch Reste vorm Dorffest für den Weg nach Hause dabei.

Wenn mir meine Tochter diese Geschichte erzählen würde, hätte
ich starke Zweifel. Möglicherweise hat deine Tochter Seiten,
die du nicht kennst.

Ist schon lustig :wink:
Bei vielen anderen Eltern würde ich wohl auch die Vermutung anstellen und viele Eltern kennen wohl auch einige Seiten ihrer Kinder nicht.
Meine Tochter trinkt aber keinen Alkohol und raucht auch nicht.
Dazu hätte sie viel zu wenig Gelegenheit und sie wüsste auch ganz genau das wir sowas ganz schnell mitbekommen würden.
Hier ist es zwar am Stadtrand von Hamburg, aber viel zu dörflich.
Hier kann man nichts tun ohne das es irgendjemand mitbekommt.
Letztlich halte ich den gemessenen Wert auch für viel zu hoch.
Innerhalb einer Stunde war meine Frau bei ihr im Krankenhaus und hätte sofort ein ungewöhnliches Verhalten festgestellt.
Letztlich ärgert mich auch dass die Beamten bei den Opfern den Alkoholwert prüfen und die Täter lassen sie laufen und versuchen nicht einmal die Angaben meiner Tochter zu überprüfen (dazu hätten sie nur ein paar Häuser weiter an der Tür läuten müssen).

Gruss Jakob

Hallo Hartmut,

Es sind da zwei Dinge die mich sehr stutzig bei der ganzen
Sache machen.

einen Atemalkohol von 1,44 Promille festgestellt
Ausfallerscheinungen gab es keine

Eben: Genau das macht auch mich stutzig. Wäre dieser Wert korrekt wäre mir das bei meiner Tochter sofort aufgefallen.

Wer bei dem Wert keine Ausfallerscheinungen hat, hat ein
Problem mit Alk. Und von ein bisschen Alkohol kommt der Wert
nicht.

Richtig. Ich bezweifle auch die Messergebnisse. Warum wurde dann nicht, wo sie sowieso ins Krankenhaus musste, keine Blutprobe entnommen?
Diese Werte können definitiv nicht richtig sein. Bei dem Wert kann keiner mehr an Krücken sicher Treppen steigen.

http://www.quarks.de/dyn/15139.phtml
da ist ein Promillerrechner, einfach etwas spielen, dann kann
ungefähr abgeschätzt werden was getrunken wurde. Auch daran
denken, zwischen vermuteten Trinkende, wann, und Kontrolle war
Zeit dazwischen.

Dieser Rechner bezieht sich auf Blutalkoholwerte, nicht auf Atemalkohol. Deswegen war ja meine Frage ob man vom Atemalkohol auf den Blutalkohol schliessen kann.
Ich kenne genügend Leute bei denen ein Atemalkohol festgestellt wurde während der Blutalkoholwert 0,0 war.

Da würde ich empfehlen mal unten auf das Brett Sucht und
Prävention gehen. Dort können Ratschläge von Menschen kommen
die selber Probleme mit Alk haben / hatten.

So jemanden habe ich in der Familie. Mein Stiefvater war über 30 Jahre in der Suchttherapie bei Jugendlichen tätig. Nachdem er selbst Alkoholiker war.

Und dann, Töchterchen und Schwiegersohn in Spe mal wirklich
ordentlich zur Brust nehmen was da wirklich gewesen ist. Kann
dann sein, die Geschichte stellt sich dann etwas anders da.
Nüchtern betrachtet.

Hab ich schon. Die Angaben der beiden decken sich allerdings recht genau mit den Angaben der anderen Jugendlichen. Und Zeit sich vorher abzusprechen hatten die nicht :wink:

Gruss Jakob

Hallo Jakob,

Eben: Genau das macht auch mich stutzig. Wäre dieser Wert
korrekt wäre mir das bei meiner Tochter sofort aufgefallen.

Mal etwas zu dem Messverfahren. Es sind die Messgeräte die auch für die Alkoholkontrollen im Verkehr benutzt werden. Es wird der Atemalkohol gemessen, und dann der Wert verdoppelt, so wird der Blutalkoholwert bestimmt. Zur Genauigkeit und der Zuverlässigkeit der Geräte, der Dräger Alcotest 7110 ist bis 1,09Promille gerichtsfest. Darüber weil der Ordnungswidrigkeitsbereich verlassen wird, muss eine Blutprobe gemacht werden. Schränkt dennoch nicht die Genauigkeit ein.

Also kannst Du gewiss sein es waren 1,44 Promille.

Richtig. Ich bezweifle auch die Messergebnisse. Warum wurde
dann nicht, wo sie sowieso ins Krankenhaus musste, keine
Blutprobe entnommen?

Aus welchem Grunde sollte denn eine Blutprobe entnommen werden. Deine Tochter hat keine Straftat begangen welche eine Körperverletzung gerechtfertigt hätte.

Diese Werte können definitiv nicht richtig sein. Bei dem Wert
kann keiner mehr an Krücken sicher Treppen steigen.

Wer Alkohol gewöhnt ist, hat damit keine Probleme, da spreche ich aus eigener Erfahrung.

Dieser Rechner bezieht sich auf Blutalkoholwerte, nicht auf
Atemalkohol. Deswegen war ja meine Frage ob man vom
Atemalkohol auf den Blutalkohol schliessen kann.

Nur der Blutalkohol ist entscheidend, wie ich oben schon geschrieben habe, der Wert wird verdoppelt dann ist der Blutalkohol bekannt. Bei deiner Tochter hat das Gerät 0,77 angezeigt, ergibt einen Blutalkohol von 1,44 Promille.
Solche Promille-Rechner sind mit Vorsicht zu genießen, sie geben nur einen groben Anhaltswert.

Ich kenne genügend Leute bei denen ein Atemalkohol
festgestellt wurde während der Blutalkoholwert 0,0 war.

Da verweise ich noch einmal nach oben. Gerichtverwertbar, bedeutet sie sind sicher. Sonst hätten schon jede Menge Gutachter die Geräte in der Luft zerrissen. Waren das vielleicht Röhrchen die sich verfärben?

So jemanden habe ich in der Familie. Mein Stiefvater war über
30 Jahre in der Suchttherapie bei Jugendlichen tätig. Nachdem
er selbst Alkoholiker war.

Finde ich gut, er wird eher die Tricks kennen wie Alkohol verheimlicht werden kann. Spreche einfach mal ganz offen mit ihm.

Hab ich schon. Die Angaben der beiden decken sich allerdings
recht genau mit den Angaben der anderen Jugendlichen. Und Zeit
sich vorher abzusprechen hatten die nicht :wink:

Dann mal mit dem Stiefvater sprechen, und dann den Rest angehen. Vielleicht erst einmal versuchen auch mit den „Gegnern“ sprechen, was die zu allem sagen.

Gruß

hartmut

Berichtigung

Bei deiner Tochter hat das Gerät 0,77
angezeigt, ergibt einen Blutalkohol von 1,44 Promille.

sind natürlich 0,72 nicht0,77

Gruß

hartmut

Hallo,

aus 13 Jahren Rettungsdienst kenne ich vergleichbare Situationen und plaudere jetzt mal „aus dem Leben“, auch wenn das ein bisschen „gefährlich“ ist.

Polizei und Rettungsdienste werden recht häufig zu alkoholisierten Personen gerufen weil es unter Alkohol andauernd Pöbeleien, Schlägereien und auch „ausfallbedingte“ Probleme wie Treppenstürze oder Kopfplatzwunden gibt.

Alkohol enthemmt eben und es ist zudem eine depressive Droge, also kommen Leute manchmal schlecht drauf, meinen aber herum-proleten zu können, und schnell sind Schlägereien und Verletzungen die Folge.

Derartige Einsätze sind immer „richtig beliebt“ weil es gibt nichts Besseres als sich nachts um 3 Uhr mit diesen Kunden herumschlagen zu müssen. Gerade gegenüber der Polizei meinen manche Pfadfinder dann auch noch ihre generelle Ablehnung und irgendein Geschwalle vom Polizeistaat ablassen zu müssen. Und NATÜRLICH war IMMER der andere der Aggressor… ich habe es nie erlebt dass jemand gesagt hätte dass er auch provoziert hat.
Jeder hat immer nur ganz friedlich sein Bierchen getrunken, die Bösen waren immer die anderen. Meistens erzählen die Gegner genau dasselbe. Jeder war immer völlig unschuldig, und der andere war immer derjenige, der angefangen hat und totaaaaaaaaal grundlos so aggressiv wurde.

Letztlich kommt es bei Einsatzkräften zu der - vielleicht nicht offiziell korrekten, aber in der Praxis richtigen - Einstellung dass irgendwie alle selbst schuld sind weil sich sowieso oft nicht so eindeutig klären läßt wer da was getan oder gelassen hat.

Insbesondere bei Jugendlichen - und 15 paßt perfekt ins Bild - kann es aus pädagogischen Gründen Sinn machen sie nicht wie einen Erwachsenen zu behandeln, sondern absichtlich etwas „dramatischer“ aufzutreten damit sie etwas daraus lernen. Wer z. B. nach Flatrate-Komasaufen in der Klinik landet könnte möglicherweise einfach nur seinen Rausch ausschlafen, aber dann hat derjenige nix gelernt. Wenn er eine Magenspülung miterlebt allerdings meistens schon.

Dasselbe Spielchen macht manchmal auch die Polizei. Dann gibt es eben eine Alkohol-Kontrolle und ggf. auch hohe Werte, außerdem eine leichte Tendenz zu Dramatik den Eltern gegenüber, weil klar ist dass die einer 15jährigen dementsprechend die Ohren lang ziehen und das alles nicht schulterzuckend hinnehmen.

Wenn die 1,44 Promille tatsächlich so gemessen wurden stimmt der Wert weil die Messgeräte verläßlich sind. Falls man es etwas dramatisiert hat, naja, dann war das nicht ganz korrekt, aber da es keine Konsequenzen in irgendeiner Richtung hat (außer mehr Ärger bei den Eltern - zu Recht) kommt sowas vor.

Einen Zahn muß ich dir allerdings ziehen: natürlich stellt man sich als Vater immer erstmal sofort hinter das eigene Kind und man meint auch immer über alles Bescheid zu wissen. Aus eigenen Erfahrungen in dem Alter aber auch aus der rettungsdienstlichen Erfahrung kann ich dir sagen: täusch’ dich mal nicht. Ohne deine Tochter zu kennen, aber sich einzubilden dass du alles weißt… da bist du mit hoher Sicherheit auf dem Holzweg.

Gruß,

MecFleih

Meine Tochter trinkt aber keinen Alkohol

und dann 1,4 Promille (die Geräte sind sehr zuverlässig, wie schon geschrieben wurde)

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Ergebnis
Hallo,

tja, da unterliege ich wohl einem gewaltigen Irrtum.
Scheinbar ist meine Tochter im typischen Alter für Randale und trinkt scheinbar auch gewohnheitsmässig.
Warum sie innerhalb einer halben Stunde wieder stocknüchtern war?
Ahja, klar. Wer gewohnheitsmässig trinkt dem merkt man das ja nicht an.
Ist schon interessant wie Jugendliche hier nach Bild-Zeitung Manier abgeurteilt werden.
Ich weiss nicht wo ihr lebt und wie ihr zu euren (wenn überhaupt vorhandenen) Kindern steht und wie ihr sie kennt.
Ich jedenfalls kenne meine Tochter und erkenne es genau wann sie betrunken wäre und wann nicht. Ebenso wann sie mich anlügt oder nicht.
Aber das bilde ich mir ja eurer Ansicht nach alles nur ein.
Irgendwie habe ich also eine verzerrte Wahrnehmung.
Super, meine Tochter wird grundlos verprügelt und anschliessend hier als Säufer dargestellt. Mann, so eine Einstellung kotzt mich an, das glaubt ihr nicht.

Eltern die sich um ihre Kinder kümmern, sie kennen und auch für sie einstehen, sowas kennt wohl keiner mehr?
Was ihr da geschrieben habt mag für einige sicher zutreffen, für meine Tochter definitiv nicht.
Und deswegen meine Tochter damit in den grossen Topf der Komasäufer reinzupacken? Und mich darzustellen als wenn ich nicht wüsste wovon ich rede? Trauriger Verein hier.
Anstatt hilfreicher Antworten zu geben pusten sich hier einige (grundlos)als Moralapostel auf.
Und wer meint ich würde nur die Wahrheit nicht vertragen, dem sei gesagt das ich mit Sicherheit mehr Kenntnis von den Schattenseiten des Lebens habe als so manch anderer hier. Und: Ich kann das beurteilen.

Gruss Jakob

Hallo Jakob,

deine Tochter ist ein einem gefährlichen Alter, da werden gerne mal Dinge ausprobiert die jugendtypisch sind. Über die Erwachsene einfach nur den Kopf schütteln.

Wenn Du den Beitrag von MecFleih mal durchliest, es sind einfach Geschichten die aus dem realen Leben kommen, und nicht aus der Bild. Genauso wenig meine Erfahrungen, die ich durch meine Arbeit mit jungen Menschen gemacht habe, und auch als Vater. Auch als jemand, der lange Zeit zuviel getrunken hat, und daher weiß wie Alkohol wirkt, und damit ist das Recht auf den Moralapostel gestorben.

Es bedeutet nicht, dass Du ein schlechter Vater bist. Im Gegenteil, Du stehst ja voll hinter deiner Tochter, es bedeutet auch nicht, das deine Tochter schlecht ist. Es sagt nur, es besteht im Moment ein Problem das gelöst werden sollte. Es ist keine Wertung eines Menschen.

Ich glaube nicht, dass ein Vater alles wissen kann, und auch nicht wissen sollte was seine 15jährige Tochter macht. Schließlich ist sie jetzt in dem Alter wo sie immer selbstständiger werden muss. Dazu braucht sie auch entsprechende Freiheiten und Vertrauen. Wichtig ist wenn Probleme auftauchen das ihr sie gemeinsam offen angeht.

Dazu wünsche ich euch viel Erfolg.

Gruß

hartmut

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Hallo Hartmut,

erst einmal herzlichen Dank für Deine Antwort.
Natürlich ist mir durchaus bewusst, dass das was McFleih geschrieben hat durchaus die Realität ist. Trotzdem gilt das eben nicht pauschal.
Nur gerade was Alkohol betrifft ist meine Tochter sehr sensibilisiert.
Ihr leiblicher Vater ist schwerer Alkoholiker und sie hasst es abgrundtief. Sie hat die langfristigen Wirkungen quasi immer vor Augen und regt sich auch bei ihrem Freund furchtbar auf wenn er trinkt.
Nebenbei betreibt sie Leistungssport und kann es sich schon deshalb nicht erlauben.
Im konkreten Fall hat sie etwas getrunken, richtig. Wobei sie in dieser Situation so aufgekratzt und verwirrt war das sie nicht wirklich bewusst Alkohol getrunken hat.
Trotz alledem halte ich aufgrund meiner persönlichen Einschätzung diese 1,44 Promille für utopisch. Naja, ich warte erstmal was jetzt auf uns zukommt.
Masslos geärgert hat es mich einfach, das hier die meisten nicht erkannt haben, das es meine Tochter war die von Betrunkenen angegriffen und verprügelt wurde, nicht umgekehrt.
Momentan traut sich meine Tochter deshalb nicht mehr aus dem Haus.
Nochmals Danke für Deine Anteilnahme und die ehrlichen Worte.

Gruss Jakob

Hallo!

Trotz alledem halte ich aufgrund meiner persönlichen
Einschätzung diese 1,44 Promille für utopisch. Naja, ich warte
erstmal was jetzt auf uns zukommt.

Also ich halte es für unmöglich, dass jemand, der keinen Alkohol gewohnt ist - und da stelle ich nicht in Abrede, dass Du Deine eigene Tochter kennst, mit 1,44 Promille noch mehr hinbekommt als sich einzunässen und zu sabbern. Also ich selbst habe mich bei 0,6 schon ziemlich seltsam gefühlt und möchte nicht wissen, was ich mit 1,44 so anstellen würde…

Ich selbst habe mal an einem Abend mit der Verkehrswacht diese Geräte benutzen ausprobieren können und ich habe festgestellt - ich habe nur Bier getrunken - wenn ich direkt nach dem Trinken gepustet habe, hatte ich einen Wert, der nach etwa einer viertel Stunde warten und einmal Mund ausspülen bei weit, weit unter dem lag, der noch vorher gemessen worden war. Wenn Deine Tochter tatsächlich kurz nach diesem Vorfall etwas hochprozentiges getrunken und anschließend gepustet hat, würde ich mich nicht wundern, wenn das schlicht der Grund für das Messergebnis gewesen ist.
Lasse mich natürlich von Experten auf diesem Gebiet eines anderen belehren. Das war jedenfalls meine subjektive Erfahrung mit diesen Geräten.

Gruß,

Florian.

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