Hallo,
gestern morgen um 3:00Uhr bekamen wir Besuch von der Polizei.
Unsere 15-jährige Tochter sei nachts aufgegriffen worden und man hätte
einen Atemalkohol von 1,44 Promille festgestellt.
Die etwas unfreundliche Beamtin wies uns darauf hin dass unsere Tochter Nachts auf der Strasse nichts zu suchen hätte und Alkohol unter 16 verboten sei (Bei letzterem hat sie natürlich recht).
Die Vorgeschichte:
Meine Tochter ging mit ihrem 18-jährigen Freund und noch anderen auf ein Dorffest. Gegen 22:00 (genaue Uhrzeit ist unklar) verliessen die Freunde das Fest um sich zur Bushaltestelle zu begeben.
Aufgrund des kräftigen Gewitters verpasste man den Bus und wartete so auf den nächsten Bus. Die Busse fahren um diese Uhrzeit jedoch nur stündlich.
Während die 4 jungen Leute da nun warteten kam ein fremder Jugendlicher und bepöbelte einen der männlichen Freunde.
Es kam zu einer Rangelei und der Freund meiner Tochter griff ein.
Jetzt kam der Vater des pöbelnden Jugendlichen aus dem Haus (der Wohnort des Jugendlichen war unmittelbar an der Bushaltestelle) und schlug auf den Freund meiner Tochter ein.
Dann kam noch die Schwester (ca. 20 Jahre)des Jugendlichen aus dem Haus und verprügelte meine, bis dahin nicht verwickelte Tochter.
Zu diesem Zeitpunkt traf der Bus ein und der Fahrer verständigte über Funk die Polizei.
Als die Polizei eintraf waren die fremden (Vater, Sohn und Tochter) verschwunden.
Aufgrund der Verletzungen bei meiner Tochter ( Bänderriss im Knie, blaues Auge und Gehirnerschütterung) rief man einen Krankenwagen.
Trotz der Aussage der Freunde unternahmen die Polizeibeamten nichts
um die Streitverursacher zu ermitteln.
Meine Tochter und ihr Freund, der nur leichtere Verletzungen davontrug, kamen ins Krankenhaus.
Nun meine Fragen:
Nach Schilderung meiner Tochter hat sie erst nach der Schlägerei bis zum Eintreffen der Polizei ein wenig Alkohol getrunken.
(Meine Tochter ist eher als zurückhaltend und schüchtern zu bezeichnen).
Ausfallerscheinungen gab es keine. Wie hoch mag die Blutalkoholkonzentration wohl sein, wenn direkt nach dem Konsum 1,44 Promille Atemalkohol festgestellt wurden?
Wären die Beamten nicht verpflichtet gewesen einen Versuch zu starten die Täter dingfest zu machen?
Wenn ich nicht irre gibt es keine gesetzliche Grundlage, warum meine Tochter um diese Zeit nicht mehr auf der Strasse sein dürfte.
Die unfreundliche Beamtin meinte, das hätte für uns Eltern Konsequenzen.
Welche sollen das sein? Ermahnung wegen dem Alkohol?
Wir wollen nun Anzeige wegen Körperverletzung gegen Unbekannt stellen.
Wir gingen davon aus, dass unsere Tochter bei ihrem Freund übernachtete und nachts bei ihm wäre.
Das wäre ja auch passiert, hätten sie den Bus nicht verpasst.
Das mit dem Alkohol ist klar, da gibts auch von unserer Seite noch ein Nachspiel.
Danke vorab fürs Lesen und evtl. Antworten.
Gruss Jakob