Körperverletzung- wie weiter vorgehen?

Hallo zusammen!

Zur „Geschichte“:

Nach einer kurzen, belanglosen Diskussion (man kannte sich nicht vorher) auf der Straße, welche ohne Beleidigungen verlief, boxt ein junger Mann, ca. 19 Jahre alt (war zusammen mit seinem Kumpel), eine junge Frau (war mit ihrem Kumpel)recht fest in den Bauch und rennt sofort weg. Der Kumpel des Täters bleibt und droht dem Kumpel der Frau, ihm die Nase zu brechen. Nachdem er merkt, dass die Frau die Polizei anruft, rennt er auch sofort weg.

Die Frau hält kurz danach mit ihrem Kumpel ein Polizeiauto an und zusammen finden sie sogar den Kumpel des Täters, welcher immernoch auf der „Flucht“ war. Dieser wird verhaftet. Es wird sofort ein Strafantrag vom Opfer ausgefüllt gegen „Unbekannt“ mit der Hoffnung, dass der Kumpel des Täters den Namen rausrückt.

Einige Stunden später geht es ins Krankenhaus, es wurde ein stumpfes Bauchtrauma festgestellt, was im Grunde nicht weiter schlimm ist. Am nächsten Tag nochmal zum Hausarzt mit einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für die nächsten 3 Tage, da Schmerzen beim Laufen, Sitzen usw. vorhanden sind.

Frage:

Was kann auf den Täter zukommen? Und wie würdet ihr als Opfer reagieren, kann man den Täter noch „anderweitig“ anzeigen, also nochmal alles über einen Anwalt laufen lassen wegen Schmerzensgeld usw.? Wie ist generell der Verlauf bei so einem Prozess?

Habt vielen Dank für eure Antworten!

Liebe Grüße

Vic

(Vollzitat gelöscht)

Frage:

Was kann auf den Täter zukommen?

WEnn dem Täter die Tat nachgewiesen werden kann eine Verurteilung wg. Körperverletzung; falls dieser nicht bereits einschlägig vorbestraft ist, droht diesem deshalb (leider) kein Gefängnisaufenthalt.

Er kann dann zivilrechtlich auf Schmerzensgeld sowie auf Schadenersatz für dem Opfer entstandene Kosten verurteilt werden.
Mit dem ärztlichen Attest der Verletzung dürfte eine Verurteilung auf Schmerzensgeld evtl. gegeben sein.
Hier ist unterstellt, dass seitens des Opfers keine „Reaktionen“ gegen den Täter vor dessen Tat ausgegangen ist.

Und wie würdet ihr als Opfer

reagieren, kann man den Täter noch „anderweitig“ anzeigen,

strafrechtlich und dann über das Zivilverfahren.

also nochmal alles über einen Anwalt laufen lassen wegen
Schmerzensgeld usw.? Wie ist generell der Verlauf bei so einem
Prozess?

Wie oben beschrieben.

schönen Tag noch.