Hallo! Ich bin Heilerziehungspflegerin und arbeite in einem Wohnheim für psychisch Kranke (ehemalige Psychiatrie). Einige meiner Mitarbeiterinnen hätten, ihrem Verhalten den Bewohnern gegenüber nach zu urteilen, gut als „Blitz-Mädels“ in den damaligen Konzentrationslagern arbeiten können.
Nun sind dort viele Menschen, die nicht sprechen, laufen oder alleine essen können. Also können sie sich auch gegen jedwige Übergriffe nicht wehren. In letzter Zeit hat eine der Mitarbeiterinnen diesen Bewohnern die Köpfe kurzerhand fast kahlrasiert. Der Anblick ist erschreckend. Fast alle haben diese neue „Frisur“ und wirken wie einem KZ entsprungen. Einige haben auch Schnittwunden am Kopf, einem Bewohner ist sogar durch eine Verletzung über dem Auge (durch den Rasierer) das Auge zugeschwollen. Meine Frage ist, ob es sich bei solchen Aktionen hilflosen Menschen gegenüber bereits um Körperverletzung handelt. Darf ich wehrlosen „Schützlingen“ einfach selbstbestimmt die Haare ganz kahl abrasieren??
Danke für die Antwort!
Galli
Hallo Galli,
da solltest Du sofort die Heimaufsicht informieren und ggf. auch gleich die zuständige Staatsanwaltschaft, den offenbar stört sich die Einrichtungsleitung ja nicht an diesen Zuständen. Dabei wäre es nicht schlecht, wenn Du nicht alleine als Aufrechte bleiben würdest, sondern sich noch Verbündete finden lassen würden. Doch Vorsicht, die Bereitschaft den Arbeitsplatz mit entsprechenden Aktivitäten zu gefährden und insbesondere auch „lieben Kollegen“ in den Rücken zu fallen ist üblicherweise nicht besonders groß. Evtl. kann man etwas über Betreuer und Familienangehörige der Opfer erreichen.
Ganz wichtig ist natürlich die Beweissicherung. D.h. alle Vorfälle sollten dokumentiert werden. Wenn es machbar ist, unauffällig Fotos herzustellen, ist dies zwarauch nicht so ganz koscher, aber da heiligt der Zweck u.U. die Mittel. Möglichst zunächst nur anonym tatig werden, denn wenn Du noch keinen neuen Arbeitsplatz hast, musst Du immer daran denken, dass auch berechtigte Starfanzeigen eine Kündigung zur Folge haben.
Gruß vom Wiz, der während des Zivildienstes da in einer besseren Position war, als er seinen Chef auffliegen ließ, und der gerade heute auch mal wieder einen ähnlichen Fall angenommen hat.
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Ich habe Gott sei Dank eine neue Arbeitsstelle und werde zum 30. Oktober kündigen. Von daher ist es mir relativ egal, ob ich durch meine Anschuldigungen Ärger bekomme oder nicht.
Kann ich denn wegen „Haare kurz schneiden“ Anzeige erstatten?
Inwieweit ist dies ein Eingriff in die Menschenwürde, etc.?
Es wäre mir lieb, wenn ich, da du einen ähnlichen Fall erlebt hast, weiterhin mit dir in Kontakt bleiben könnte und du mir evtl. weitere Tips geben könntest. Ginge das? Ich fühle mich nämlich ziemlich allein und hilflos, und möchte aber so gerne die Mißstände in dieser Einrichtung aufdecken!
Galli
Hallo Galli,
wenn die Sache mit der Arbeitsstelle egal ist, brauchst Du selbst nicht viel zu fürchten, solange es nicht in Richtung falscher Verdächtigung / Beleidigung etc. gegenüber den Beschuldigten geht (da werden eigentlich regelmäßig dann entsprechende Gegenanzeigen geschrieben, die werden aber genauso regelmäßig von der StA abgebügelt, wenn die zur Anzeige gebrachten Vorwürfe nicht gerade ganz aus der Luft gegriffen waren.
Etwas anders sieht es schon mit Kollegen aus, die man evtl. als Zuegen braucht. Da gilt weiterhin mein schon gegebener Hinweis, dass eben gerne weggeschaut wird, wenn es um das Risiko eines Arbeitsplatzverlustes geht.
Zum Thema Haare kurz schneiden, muss man sich insoweit absichern, dass es natürlich gute medizinische Gründe hierfür geben kann, die man ausschließen muss, wenn man dies zur Anzeige bringen will. Z.B. kann dies geboten sein, wenn eine Kopflausplage in der Einrichtung akut ist, oder zum Selbstschutz von Paitenten, die sich sonst die Haare ausreißen würden und sich hiermit schlimm verletzen würden.
Ohne jegliche medizinische Indikation würde ich in einem extrem kurzen Haarschnitt, der ja auch etwas entstellendes hat, schon u.U. sogar eine Körperverletzung sehen. Auf jeden Fall ist diese Behandlung aber geeignet das Opfer herabzuwürdigen und in seiner Menschenwürde zu verletzten. Da kann man dann zumindest von einer tätlichen Beleidigung oder auch mehr sprechen.
Natürlich kannst Du Dich gerne auch weiter an mich wenden. Ich weiß, wie es einem in so einer Situation geht, weiß aber auch, dass man viel erreichen kann. Nachdem ich damals meinen Chef über den für mich extrem günstigen Weg über das Bundesamt für Zivildienst angeschwärzt habe (musste dort alleine Wochenenddienst von Freitag bis Montag mit 35 geistig Behinderten schieben), wurde in der Einrichtung richtig aufgeräumt. Wir bekamen eine eigene Leitung, ein (mit Ausnahme der Hauswirtschafterin und mir) vollkommen neues Team (OK, es gab ja auch nur noch uns und eine Praktikatin), endlich das uns zustehende Haushaltsgeld und auch die seit Jahren versprochene Sanierung wurde dann zügig angepackt. Na ja, und mich hat die Sache zum Jurastudium gebracht.
Daher auch gleich der Hinweis, bevor dann später böse Reklamationen kommen, ich würde hier auf Mandatsfang gehen: Ich bin als Anwalt tätig und daher an Rechtsberatungsgesetz und BRAGO gebunden. Was also über einen persönlichen Erfahrungsaustausch hinausgeht, kann und darf ich also nicht ohne Mandat machen.
Gruß vom Wiz
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