Hallo Rechts-Experten,
wenn ein leicht zerstreuter Reisender eines seiner Gepäckstücke wirklich aus Schusseligkeit neben einer Bank, am Fahrkartenschalter, irgendwo auf dem Bahnhof vergisst, und dann das volle Programm abläuft: Bahnhof-Räumung, Bomben-Sprenger usw. Wer zahlt dann die ganze Aktion, wenn sich herausstellt, dass es wirklich nur ein vergessener Koffer ist?
Grüße
Almut
Hallo Almut,
da Vergeßlichkeit im Alltag vorkommt und an und für sich kein Verbrechen ist, würde ich mal vermuten: Der Steuerzahler, also wohl auch der Vergeßliche mit seinem Anteil daran.
Gruß!
Horst