Moin,moin,
ich hoffe ich bin hier in der richtigen Rubrik.
und zwar sind wir kürzlich zu einer hochzeit nach Bulgarien eingeladen worden, dort auch rel. gut angekommen, leider unsere Koffer aber nicht.(das betraf i.ü. ca. die hälfte der Mitfliegenden!!!)
Die Fluggesellschaft hat es auch am nächsten Tag nicht geschafft, so daß wir uns neu einkleiden mußten (wir hatten nichts bei!)
Da wir am übernächsten Tag wieder nach Hause fliegen mußten,baten wir darum,das das Gepäck doch gleich im Heimat-Flughafen bleibt und wir es dann dort abholen.
Nunja, ich habe mich an die Flugesellschaft zwecks Schadenersatz gewandt, das Angebot von denen ist mehr als dürftig (20% Nachlass auf den nächsten Flug für eine Person 1 Jahr gültig(wir werden mit Sicherheit aber nicht in diesem zeitraum nach Bugarien fliegen,geschweige denn woanders hin…,außerdem waren wir zuzweit!).
Gibt es hier irgendwelche Richtlinien, wie hoch so ein Schaden ersetzt wird? Von mir aus können Sie die gekaufte Kleidung auch zurück haben, nur wir mußten ja irgendwas anziehen zur Hochzeit.
Über Antworten freue ich mich.
mfG alex