Kollateralschaden bei Polizeieinsatz?

Hallo Katie,

Wenn ich bewaffnet im Rücken oder Seitlich zu einem arglosen
sitzenden Menschen stehe, dann ist er erst einmal als wehrlos
anzunehmen.

so nun noch mal für dich. Wir beziehen uns ja auf das
Ausgangsposting und dort wird detailliert ein Polizeieinsatz
beschrieben. Wenn Polizei in so einer Kostümierung und Anzahl
auftritt ist es kein normaler Polizist sondern ein Beamter vom
SEK oder MEK. Ich gehe mal davon aus das du weißt was das ist.
Diese Einsatzgruppen werden dann eingesetzt, wenn nicht mit
einer normalen Verhaftung zu rechnen ist. Also wenn der
dringende Tatverdacht besteht, dass der andere bewaffnet ist
und als extrem gewalttätig zählt. Deswegen ist so ein vorgehen
zum Schutz auch anderer zufällig anwesender Passanten geboten.

Vielleicht willst Du es ja auch nicht verstehen, aber statt jemanden zu überwältigen könnte man auch - meinetwegen mit geriffbereiter Waffe - von hinten jemanden zunächst ansprechen. Schon mal drüber nachgedacht?

Oder muss eine Verhaftung in schwierigen Situationen so durchgeführt werden, wie sie hier beschrieben wurde? Und ist die Begründung dafür, dass das so ist, weil es das SEK gibt? Und immer, wenn das angefordert wird, sind automatisch Regeln wie verhältnismäßigkeit und angemessenheit außer Kraft?

Ist das irgendwo das elftes Gebot?

Ich denke, jeder Mensch sollte durch den Hinweis: „Verhalten
sie sich ruhig, dies ist eine polizeiliche Maßnahme“ die
Chance bekommen, eben das zu tun - bevor man gegen ihn
körperlich vorgeht.

s.o. schon mal bei so einem einsatz dabei gewesen?

Du denn?

Ich nicht aber mein Mann und Freunde von ihm.

Also nicht. Und das disqualifiziert Dich auch von jeglicher Objektivität.

Oberste
Priorität ist die Sicherheit der Beamten UND der
festgenommenen Person. Wenn du mit mehreren auf einen gehst,
kannst du diesen eher ohne Verletzungen festlegen als wenn ein
einzelner Beamter das macht, geschweige denn der andere ist
vorgewarnt und versucht sich zu wehren.

Wenn man ihn erst anspricht, ist das Risiko für eine
Verletzung des Festzunehmenden wie gesagt noch geringer.

s.o. kein normaler Einsatz sondern wahrscheinlich SEK und
deswegen anderes Auftreten geboten.

Dein Satz ist fast richtig, wenn man einen Teil weg lässt, dafür einen anderen ergänzt und den Tempus ändert:

[Es war] kein normaler Einsatz sondern wahrscheinlich ein Fehleinsatz, und deswegen wäre anderes Auftreten geboten gewesen.

Nämlich keine Gewalt gegen wehr- und arglose Personen durchzuführen.

So wie die Beschreibung der Einsatzkleidung der Polizisten in
diesem Fall ist, war es wahrscheinlich kein normaler
Streifenpolizist sondern das SEK oder MEK hat den Einsatz
geführt. Die bekommen den Befehl diesen festzunehmen und
machen dass. Eins kannst du dir sicher sein, wenn das SEK
kommt ist es keine „normale“ Festnahme.

Stimmt, im vorliegendem Fall handelte es sich anscheinend um
einen Fehler. Macht es das für Dich besser?

Habe ich von einem Fehler geschrieben???

Nein, das hast Du nicht verstanden.

Ich schreibe von einem Fehler. Ich könnte jetzt auch s.o. schreiben, aber dann weißt Du nicht, was ich meine.

Noch mal: Der Einsatz war, so wie er durchgeführt wurde, ein Fehler.

Du sagst, es ist anscheinend korrekt gelaufen - wenn SEK angefordert, dann muss das so sein (Kollateralschaden).

Ich sage: Da fehlt Reflexionsvermögen. Diese Menschen sollten im Stande sein, in einer Situation verhältnismäßig und angemessen zu agieren und zu reagieren.

Das Verhalten in dieser Situation war nicht verhältnismäßig oder angemessen.

Manchmal wundere ich mich, wie wenig Menschen so mitkriegen?

Aber bitte, die „Groschenzeitung“:

http://www.amnesty-polizei.de/media/deutschlandberic…

(kostet keinen Groschen). Im übrigen kenne ich persönlich
Menschen, die Erfahrungen mit Polizeigewalt gehabt haben.

Mir das absprechen zu wollen und als „Stammtischniveau“ zu
bezeichnen finde ich persönlich ungeheuerlich anmaßend.

Vielleicht weil es genauso anmaßend ist aus dem Fehlverhalten
von einzelnen immer gleich auf alle zu schließen wie du es ja
hier gemacht hast.

Das ist wieder eine Frechheit, mir so etwas zu unterstellen. Das Zitat suche mir einmal heraus. So etwas habe ich niemals angedeutet.

Meine Forderung ist identisch zu der Abteilung von A.I. (übrigens wird die Gruppe bei ai durch Polizisten gebildet): solche Fälle dokumentieren, öffentlich machen, dagegen vorgehen. Gewährleisten, dass die Beamten diensttauglich sind.

Du bist anscheinend mit einem Polizeibeamten leiert. Das nimmt Dir scheinbar die Objektivität. Wenn jemand wie ich Verhalten der Polzei kritisiert, dann fühlst Du Dich scheinbar angegangen.

Ich muss Dir leider sagen, dass Dein Verhalten dem Ansehen der Polizei nicht dienlich ist.

Wann immer sachliche Diskussion durch einen Teilnehmer ausgeschlossen ist (weil er die Argumente der anderen Position nicht realistisch einschätzen und wahrnehmen kann), schreckt man durch sein Verhalten andere ab.

Und das hat auch Auswirkungen auf die Position, die man vertritt.

So ist das nun mal, und das wäre doch schade - denn ich habe überhaupt nichts gegen die Polizei. Aber gegen solche Fehleinsätze, wie sie hier geschildert sind, denn auch die Schaden dem Ansehen der Polizei insgesamt.

Das sehen selbst Polizisten so, denn die Gruppe bei AI rekrutiert sich aus engagierten Polizeibeamten für mehr Transparenz und gegen Polizeigewalt.

Mit bestem Gruß
Patrick

Deswegen ist so ein vorgehen zum Schutz auch anderer zufällig :anwesender Passanten geboten.

Zum Schutz aller beteiligten Personen - auch der Person die festganommen werden soll. Aber auch so eine Maßnahme kann selbstverständlic rechtswidrig sein und für sich selbst eine Straftat darstellen. Z.B. wenn die Person auf die der Zugriff gemacht wird eben nicht die Zielperson ist, sondern eben eine Verwechselung stattgefunden hat.
Dementsprechend umsichtig muss dieses Holzhammerskalpell unter den Polizeimaßnahmen auch eingesetzt werden.

Gruß Andreas

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Hallo!

Ich muss auch sagen, du zäumst das Pferd von hinten auf. Aus der Tatsache, dass das nach dem Ausgangssachverhalt das SEK war, lässt sich doch die Rechtmäßigkeit oder Unrechtmäßigkeit überhaupt nicht ableiten.

Gruß
Tom

Hallo,

leider muss ich auch hier in einigen Punkten widersprechen:

Vielleicht willst Du es ja auch nicht verstehen, aber statt
jemanden zu überwältigen könnte man auch - meinetwegen mit
geriffbereiter Waffe - von hinten jemanden zunächst
ansprechen. Schon mal drüber nachgedacht?

Das ist richtig. Es kann so sein, es kann aber auch sein, dass eine andere Vorgehensweise geboten ist. Es hängt immer vom konkreten Fall ab.

Oder muss eine Verhaftung in schwierigen Situationen so
durchgeführt werden, wie sie hier beschrieben wurde? U

Eine Verhaftung muss in einer Situation immer so durchgeführt werden, wie sie in der konkreten Situation geboten ist. Da wir die vorliegende nicht kennen, können wir es nicht beurteilen.

[Es war] kein normaler Einsatz sondern wahrscheinlich ein
Fehleinsatz, und deswegen wäre anderes Auftreten geboten
gewesen.

Die Aussage ist leider falsch. Die Art des Auftretens und die Gebotenheit (Verhältnismäßigkeit) der Maßnahme hat rein garnichts damit zu tun, ob es ein Fehleinsatz war oder nicht. Denn das stellt sich immer erst im Nachhinein heraus.

Was geboten ist, hängt also davon abm, wovon die Polizei zuvor objektiv ausgehen konnte. Das wissen wir nicht und können es daher nicht beurteilen.

Nämlich keine Gewalt gegen wehr- und arglose Personen
durchzuführen.

Diesen Grundsatz gibt es nicht. Selbstverständlich wendet die Polizei auch Gewalt gegen insb. wehrlose Personen durch. Jede Person, die zB. Handschellen angelegt bekommen hat, ist wehrlos und wird dennoch Gewalt ausgesetzt (dadurch, dass die Handschellen dranbleiben).

Es gibt auch keinen polizeirechtlichen Grundsatz, dass man keine Gewalt gegen arglose Personen einsetzen darf. Es hängt immer davon ab, wie die Situation ist und welche Gefahren durch welche Vorgehensweise ausgeschlossen werden können.

Das Polizeirecht steht nun einmal unter dem Prinip der „Effektivität der Gefahrenabwehr“. Was das in der konkreten Situation bedeutet und bedingt, ist jeweils konkreten zu beurteilen. Wir wissen es nicht und können das daher nicht.

Noch mal: Der Einsatz war, so wie er durchgeführt wurde, ein
Fehler.

Diese Aussage ist so nicht haltbar. Du kennts die konkrete Situation nicht und kannst das daher nicht beurteilen.

Prinzipiell kann die Rechtmäßigkeit des Vorgehens nicht ausgeschlossen werden, so dass es einer Beurteilung im Einzelfall bedarf. Mangels Kenntnis wissen wir es nicht.

Ich sage: Da fehlt Reflexionsvermögen. Diese Menschen sollten
im Stande sein, in einer Situation verhältnismäßig und
angemessen zu agieren und zu reagieren.

Und da wir die Situation und den Grund und Hintergrund des Einsatzes nicht kennen, können wir nicht beurteilen, ob das so war oder nicht.

Das Verhalten in dieser Situation war nicht verhältnismäßig
oder angemessen.

Wie gesagt. Das kann niemand ohne Kenntnis der konkreten Umstände beurteilen.

So ist das nun mal, und das wäre doch schade - denn ich habe
überhaupt nichts gegen die Polizei. Aber gegen solche
Fehleinsätze, wie sie hier geschildert sind, denn auch die
Schaden dem Ansehen der Polizei insgesamt.

Das sehe ich keinesfalls so, wenn man bemüht ist, die Sache objektiv und von beiden Warten aus zu sehen. Kommt man dann zu dem Ergebis, das Vorgehen war rechtswidrig, dann war es so. Aber eine Vorverurteilung ohne Kenntnisse des Sachverhalten schadet der Polizei noch viel mehr.

Gruß
Dea

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Hallo,

danke für das Posting. Bin leider der deutschen Sprache nicht so im feinen mächtig, aber das was du geschrieben hast ist eigentlich was ich auch sagen wollte.

Danke und Gruß Katie

Hallo!

leider muss ich auch hier in einigen Punkten widersprechen:

Nun. ich auch… :wink:

Vielleicht willst Du es ja auch nicht verstehen, aber statt
jemanden zu überwältigen könnte man auch - meinetwegen mit
geriffbereiter Waffe - von hinten jemanden zunächst
ansprechen. Schon mal drüber nachgedacht?

Das ist richtig. Es kann so sein, es kann aber auch sein, dass
eine andere Vorgehensweise geboten ist. Es hängt immer vom
konkreten Fall ab.

Ich habe keine Lust, über diesen Punkt weiter zu diskutieren. Es entspricht meiner Meinung und Lebenseinstellung, dass ich lieber in einem Land leben möchte, wo es keine Übergriffe auf wehrlose Personen gibt, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass es sich dabei um einen Fehler handelt. Punkt!

Als Rechtsanwalt gibt es zwangsläufig neben einer Meinung einen anderen Standpunkt: Ob es rechtlich vertretbar ist oder nicht.

Aber das kann oder will ich gar nicht beurteilen.

Es gibt 2 Möglichkeiten hier:

  1. es ist unrechtens gewesen. Dann sollten meinem Empfinden hier empfindliche Strafen folgen.

  2. es ist rechtens. Dann gehört meinem Empfinden nach die Gesetzeslage geändert.

Oder muss eine Verhaftung in schwierigen Situationen so
durchgeführt werden, wie sie hier beschrieben wurde? U

Eine Verhaftung muss in einer Situation immer so durchgeführt
werden, wie sie in der konkreten Situation geboten ist. Da wir
die vorliegende nicht kennen, können wir es nicht beurteilen.

Als Wissenschaftler bin ich ein Mensch der Wahrscheinlichkieten. Ich kenne die Aussage einer Zeugin (steht weiter oben), und die lässt mich zu dieser vorläufigen Arbeitshypothese kommen.

[Es war] kein normaler Einsatz sondern wahrscheinlich ein
Fehleinsatz, und deswegen wäre anderes Auftreten geboten
gewesen.

Die Aussage ist leider falsch. Die Art des Auftretens und die
Gebotenheit (Verhältnismäßigkeit) der Maßnahme hat rein
garnichts damit zu tun, ob es ein Fehleinsatz war oder nicht.
Denn das stellt sich immer erst im Nachhinein heraus.

Naja, und hier hat es sich nun einmal als Fehleinsatz herausgestellt, oder?

Die falsche Person mit übertriebener Gewalt zu verhaften, das nenne ich einen Fehleinsatz - im übrigen auch von Ressourcen.

Was geboten ist, hängt also davon abm, wovon die Polizei zuvor
objektiv ausgehen konnte. Das wissen wir nicht und können es
daher nicht beurteilen.

Doch: das der Mann nicht die gesuchte Person war, kann es folglich keine richtig-positive Identifikation gegeben haben, sondern nur eine falsch-positive (fP).

Da die Sensitivität der Verfahrens hiermit fraglich ist, müssen bessere Kriterien zur Vermeidung von fP Meldungen her. Es sollte post-hoc untersucht werden, welche Ktiterien die durchführenden Beamten zu einer fP Identifikation veranlasst hat. Auch ob diese Kriterien ausreichend gewesen sind.

Daneben - im Sinne eines Opferschutzes - sollte diskutiert werden, ob eine fP identifizierte Person nach einem gewaltsamen Übergriff nicht schnellstmöglich und ohne selber recherchieren zu müssen durch die Einsatzleitung informiert und mindestens mit einer Entschuldigung entschädigt wird.

Das sollte in jedem verantwortungsvolllen Beruf so durchgeführt werden.

Nämlich keine Gewalt gegen wehr- und arglose Personen
durchzuführen.

Diesen Grundsatz gibt es nicht.

Und wie es den gibt: er ist mir quasi zu eigen.

Ich kann Dir leider keinen Paragraphen nennen, wo er schriftlich nieder gelegt ist.

Und über die passive Gewalt durch das Anlegen von Handschellen mag ich auch nicht diskutieren.

Es gibt auch keinen polizeirechtlichen Grundsatz, dass man
keine Gewalt gegen arglose Personen einsetzen darf. Es hängt
immer davon ab, wie die Situation ist und welche Gefahren
durch welche Vorgehensweise ausgeschlossen werden können.

Das Polizeirecht steht nun einmal unter dem Prinip der
„Effektivität der Gefahrenabwehr“. Was das in der konkreten
Situation bedeutet und bedingt, ist jeweils konkreten zu
beurteilen. Wir wissen es nicht und können das daher nicht.

Das betrifft dann auch die Gefahr, mittags ein Bier trinken zu wollen und von hinten angegriffen zu werden.

Wenn man einen solchen Grundsatz aufrecht halten möchte, sollte die Gefahr einer fP Meldung minimiert oder ausgeschlossen werden.

Denn persönlich hasse ich den Begriff Kollateralschaden (und finde ihn zynisch und menschenverachtend).

Natürlich mögen sog. Polizeikessel real erlaubt sein. Es überascht mich als Psychologe nicht, dass die Handlungsweise von eingekesselten Personen nicht mehr vernunftgefärbt ist (Stichworte: „Fight or Flight“, Cannon 1919, 1924). Die Eskalation ist durch das Verhalten der Polizei unvermeidlich. Dies ist z.B. ein psychologischer Mißstand, und als Experte auf diesem Gebiet darf ich dies zu bedenken geben.

Noch mal: Der Einsatz war, so wie er durchgeführt wurde, ein
Fehler.

Diese Aussage ist so nicht haltbar. Du kennts die konkrete
Situation nicht und kannst das daher nicht beurteilen.

Prinzipiell kann die Rechtmäßigkeit des Vorgehens nicht
ausgeschlossen werden, so dass es einer Beurteilung im
Einzelfall bedarf. Mangels Kenntnis wissen wir es nicht.

Wie gesagt, dass will ich auch gar nicht beurteilen. Ein Fehler war er aus meinem dafür durch die fP Identifikation.

Es ist auch ein Fehler, wenn es eine falsche Alarmierung im Krankenhaus gibt. Schlimmer kann hier aber eine falsche Auslassung sein. Deswegen gilt die falsche Auslassung in der Signalentdeckungstheorie als der gravierendere Fehler.

Aber bei einem Polizeieinsatz - angesichts der möglichen Konsequenzen (Du schreibst ja als Experte, dass es durchaus möglich ist, dass die falsche Zielperson unter Umständen vor dem Gesetz durchaus verletzt werden darf) - sollte darüber nachgedacht werden (wenn die Polizei nicht im Stande ist, hier anders vorzugehen), ob nicht die fP Meldung die gravierendere ist.

So ist das nun mal, und das wäre doch schade - denn ich habe
überhaupt nichts gegen die Polizei. Aber gegen solche
Fehleinsätze, wie sie hier geschildert sind, denn auch die
Schaden dem Ansehen der Polizei insgesamt.

Das sehe ich keinesfalls so, wenn man bemüht ist, die Sache
objektiv und von beiden Warten aus zu sehen. Kommt man dann zu
dem Ergebis, das Vorgehen war rechtswidrig, dann war es so.
Aber eine Vorverurteilung ohne Kenntnisse des Sachverhalten
schadet der Polizei noch viel mehr.

Es ist nicht in Ordnung, wenn eine fP identifizierte Person von einer Spezialeinheit gewaltsam überwältigt wird. Es ist mehr als wahrscheinlich, dass im Vorfeld hier nicht genug getan worden ist, um das zu verhindern.

Dieses Vorgehen beharrlich zu verteidigen, anstelle ein nicht ganz ausgereiftes System zu verbessern, wird dazu führen, dass die Haltung der Bevölkerung gegenüber der Polizei sich weiter verschärfen wird.

Persönlich erinnert mich das Verhalten an das eines kleinen Kindes, was etwas falsch gemacht hat, aber es nicht zugeben möchte. Oder ein kleines Kind, dem man sein Spielzeug wegnehmen möchte. Dieses Verhalten immer wieder bei erwachsenen Menschen zu beobachten halte ich für schwierig.

Mit bestem Gruß
Patrick

Hallo,

Ich habe keine Lust, über diesen Punkt weiter zu diskutieren.
Es entspricht meiner Meinung und Lebenseinstellung, dass ich
lieber in einem Land leben möchte, wo es keine Übergriffe auf
wehrlose Personen gibt, wenn nicht ausgeschlossen werden kann,
dass es sich dabei um einen Fehler handelt. Punkt!

Das ist schön, dass das Deine Meinung ist, aber hier geht es wohl eher um die Frage, was unser Gesetz dazu sagt.

Als Rechtsanwalt gibt es zwangsläufig neben einer Meinung
einen anderen Standpunkt

Wiso als Rechtsanwalt? Ich dacht immer, Meinungen kann jeder haben…

Ob es rechtlich vertretbar ist oder
nicht.

Da Dein Standpunkt aber rechtlich nicht vertretbar ist, solltest Du nicht Äußerungen dazu treffen, was die Polizei nach geltendem Recht darf und was nicht, bzw. ob Maßnahmen rechtswidrig oder rechtmäßig waren, sondern fordern, dass das Polizeirecht geändert wird.

Aber das kann oder will ich gar nicht beurteilen.

Es gibt 2 Möglichkeiten hier:

  1. es ist unrechtens gewesen. Dann sollten meinem Empfinden
    hier empfindliche Strafen folgen.

Strafen hängen vom grad der Schuld hab. Da Du weder die Situation noch die beteiligten Personen kennst, solltest Du Dich in dem von Dir doch so hoch gehaltenen Rechtsstaat vielleicht mit Vorverurteilungen etwas zurück halten.

  1. es ist rechtens. Dann gehört meinem Empfinden nach die
    Gesetzeslage geändert.

Das kannst Du gerne fordern. Das war genau das, was ich oben meinte.

Als Wissenschaftler bin ich ein Mensch der
Wahrscheinlichkieten. Ich kenne die Aussage einer Zeugin
(steht weiter oben), und die lässt mich zu dieser vorläufigen
Arbeitshypothese kommen.

Dann frage ich mich, welche Wissenschaft das ist, in der aus einer einzigen Aussage ohne jegliche Kenntnis der Hintergründe der Maßnahme eine solche Schlussfolgerung gezogen werden kann.

Wie Du meiner Vika entnimmts, bin ich auch Soziologe, und solche Arbeitshyothesen würden jedenfalls in den Gesellschaftswissenschaften kaum überzeugen (geschweigen denn in Naturwissenschaften).

Du hast einfach (wie jeder hier auch) zu wenig Wissen über die Situation und bis offensichtlich an einem bestimmten Ergebnis (aus welchen Gründen auch immer) interessiert. Das reicht für kein Hypothese.

Naja, und hier hat es sich nun einmal als Fehleinsatz
herausgestellt, oder?

Darum geht es doch gar nicht! Ich hatte doch bereits zuvor erörtert, dass die Rechtmäßigkeit einer Maßnahme nicht davon abhängt, ob es ein richtiger oder Fehleinsatz war, sondern dies muss ex ante mit Blick auf den Zeitpunkt vor dem Einsatz beurteilt werden. Hier stellt sich die Frage, welche objektiven Anhaltspunkte es dafür gab, dass ein Einsatz richtig wäre oder nicht (der Begriff der „Anscheinsgefahr“, den ich schon zuvor dargestellt habe).

Was wäre denn die Alternative? Dass jeder Polizist, da er letztlich nie weiß, ob der Einsatz kein Fehleinsatz ist, bei jeder Maßnahme Gefahr läuft, sich strafbar zu machen (denn das wäre die Folge, wenn die Rechtswidrigkeit einer Maßnahme allein dadurch bedingt wird, dass es sich nachher als Fehleinsatz herausgestellt hat).

Die falsche Person mit übertriebener Gewalt zu verhaften, das
nenne ich einen Fehleinsatz - im übrigen auch von Ressourcen.

Liest Du eigentlich auch, wenn andere Dir etwas erklären?

Ich hatte doch bereits deutlich dargestellt, dass die Frage, ob die Gewaltanwendung übertrieben war, von dem Hintergrund des Einsatzes abhängt, den wir nicht kennen.
Und ebenfalls hatte ich schon dargestellt, dass es rechtlich völlig egal ist, ob es am Ende ein Fehleinsatz war oder nicht. Entscheidend ist lediglich, was zum Zeitpunkt der Maßnahme für objektive Anhaltspunkte vorlagen.

Und Nocheinmal: Diese kennen wir nicht! Also kann niemand feststellen, ob die Verhältnismäßigkeit gewahrt wurde oder nicht.

Es ist schon erstaunlich, wie Du Dich einerseits so massiv gegen angeblich rechtswidriges Verhalten einsetzt und gleichzeitig unter Verwerfung aller polizeirechtlichen Regelungen in unserem Land Vorverurteilungen fällst.

Was geboten ist, hängt also davon abm, wovon die Polizei zuvor
objektiv ausgehen konnte. Das wissen wir nicht und können es
daher nicht beurteilen.

Doch: das der Mann nicht die gesuchte Person war, kann es
folglich keine richtig-positive Identifikation gegeben haben,
sondern nur eine falsch-positive (fP).

Ich wiederhole mich erneut: Es spielt rechtlich keine Rolle, ob er der richtige war oder nicht. Das Polizeirecht stellt auf die gegebenen Anhaltspunkte ab und was die Polizei nachvollziehbar annehmen konnte.

Ob es Dir gefällt oder nicht. So ist unser Recht nun einmal. Und wenn Du das ändert willst, solltest Du Dir vielleicht erst mal die Frage stellen, warum das so ist und was die Folge wäre, wenn man das tatsächlich ändern würde.

Da die Sensitivität der Verfahrens hiermit fraglich ist,
müssen bessere Kriterien zur Vermeidung von fP Meldungen her.

Du weist doch gar nicht, welche Kriterien hier angewendet wurden und welche nicht. Du weist nichts über den Einsatz oder dessen Vorgeschichte. Du weist lediglich, dass der der falsche war. Und das reicht nicht aus, um den Fall zu beurteilen.

Es sollte post-hoc untersucht werden, welche Ktiterien die
durchführenden Beamten zu einer fP Identifikation veranlasst
hat. Auch ob diese Kriterien ausreichend gewesen sind.

Na also! Es geht doch! Genau so funktioniert es auch. Und der Betroffene kann auch genau dieses im Nachhinein gerichtlich feststellen lassen (sogenannte Fortsetzungsfeststellungsklage, die auch Grundlage für einen Schadenersatzansspruch sein kann). Dort wird dann geprüft, ob es genügend Anhaltspunkte dafür gab, den Einsatz überhaupt und so, wie er abgelaufen ist, durchzuführen. Das Gericht kann dann nach Untersuchunug des Falles - und in Kenntnis vieler Fakten, die wir nicht haben! - über Rechtmäßigkeit oder Rechtswdidrigkeit entscheiden. Wir können es mit den paar spärlichen Informationen nicht.

Daneben - im Sinne eines Opferschutzes - sollte diskutiert
werden, ob eine fP identifizierte Person nach einem
gewaltsamen Übergriff nicht schnellstmöglich und ohne selber
recherchieren zu müssen durch die Einsatzleitung informiert
und mindestens mit einer Entschuldigung entschädigt wird.

Nun, das kann die Verwaltung diskutieren. Der Personen steht jedenfalls der gerichtliche Weg offen, dies zu überprüfen und ggf. Schadenersatz zu fordern. Zugleich kann sie auch bei Annahme eines rechtmäßigen Einsatzes eine Entschädigung verlangen.

Braucht es noch mehr?

Das sollte in jedem verantwortungsvolllen Beruf so
durchgeführt werden.

Ja, wie gesagt. Die Polizei muss sich da selbst Gedanken machen und das klingt auch nachvollziehbarm, was Du sagst. Hier ging es aber bisher primär um die Rechtslage.

Nämlich keine Gewalt gegen wehr- und arglose Personen
durchzuführen.

Diesen Grundsatz gibt es nicht.

Und wie es den gibt: er ist mir quasi zu eigen.

Schön, aber wir reden hier eigenlich von Grundsätzen des Polizeirechts, weil es um die Frage ging, ob der Einsatz rechtmäßig war oder nicht, bzw, ob wir das überhaupt beurteilen können.

Ich kann Dir leider keinen Paragraphen nennen, wo er
schriftlich nieder gelegt ist.

Was daran liegt, dass es keinen gibt.

Und über die passive Gewalt durch das Anlegen von Handschellen
mag ich auch nicht diskutieren.

…äh, und was soll mir das jetzt sagen?

Das Polizeirecht steht nun einmal unter dem Prinip der
„Effektivität der Gefahrenabwehr“. Was das in der konkreten
Situation bedeutet und bedingt, ist jeweils konkreten zu
beurteilen. Wir wissen es nicht und können das daher nicht.

Das betrifft dann auch die Gefahr, mittags ein Bier trinken zu
wollen und von hinten angegriffen zu werden.

??? Was soll mir das jetzt sagen?

Wenn man einen solchen Grundsatz aufrecht halten möchte,
sollte die Gefahr einer fP Meldung minimiert oder
ausgeschlossen werden.

Ausschließen kann man das nie. Und wer sagt, dass es nicht minimiert wird. Ich weiß es zwar nicht, aber ich habe einfach keine ausreichenden Informationen hierzu. Darum allein geht es. Wir können es hier nicht beurteilen.

Denn persönlich hasse ich den Begriff Kollateralschaden (und
finde ihn zynisch und menschenverachtend).

Über die Angemessenheit des Begriffs kann man gerne streiten und es ist ja nun auch wahrlich kein Begriff, den unser Gesetz verwendet. Aber dass durch Exekutivmaßnahmen auch unschuldige getroffen werden, war schon immer so und wird immer so sein. Wie ich dargelegt habe, haben diese Personen die Möglichkeit, vor Gericht zu gehen. Ob die Polizei im Vorfeld, insbesondere hier, sorgfältig genug arbeitet, kann ich nicht beurteilen. Aus diesem Fall kann man es jedenfalls mit den wenigen Informtionen weder in die eine, noch in die andere Richtung schließen.

Natürlich mögen sog. Polizeikessel real erlaubt sein. Es
überascht mich als Psychologe nicht, dass die Handlungsweise
von eingekesselten Personen nicht mehr vernunftgefärbt ist
(Stichworte: „Fight or Flight“, Cannon 1919, 1924). Die
Eskalation ist durch das Verhalten der Polizei unvermeidlich.
Dies ist z.B. ein psychologischer Mißstand, und als Experte
auf diesem Gebiet darf ich dies zu bedenken geben.

Und diese Kritik wurde ja auch schon von anderen erhoben und ist nicht unbekannt und nachvollziehbar.

Prinzipiell kann die Rechtmäßigkeit des Vorgehens nicht
ausgeschlossen werden, so dass es einer Beurteilung im
Einzelfall bedarf. Mangels Kenntnis wissen wir es nicht.

Wie gesagt, dass will ich auch gar nicht beurteilen.

Naja, das hast Du aber oben mehrfach behauptet.

Ein
Fehler war er aus meinem dafür durch die fP Identifikation.

Wie gesagt, dass hat mir der Rechtmäßigkeit nichts zu tun. Hier kommt es auf die vorliegenden Anhaltspunkte an, wir hatten das schon.

Es ist auch ein Fehler, wenn es eine falsche Alarmierung im
Krankenhaus gibt. Schlimmer kann hier aber eine falsche
Auslassung sein. Deswegen gilt die falsche Auslassung in der
Signalentdeckungstheorie als der gravierendere Fehler.

Wir reden hier aber über die Rechtmäßigkeit eines Polizeieinsatzes und das ist eine rechtliche Frage und keine psychologische.

Aber bei einem Polizeieinsatz - angesichts der möglichen
Konsequenzen (Du schreibst ja als Experte, dass es durchaus
möglich ist, dass die falsche Zielperson unter Umständen vor
dem Gesetz durchaus verletzt werden darf) - sollte darüber
nachgedacht werden (wenn die Polizei nicht im Stande ist, hier
anders vorzugehen), ob nicht die fP Meldung die gravierendere
ist.

Dann mache einen Vorschlag, wie man das polizeirechtlich fassen kann. Bin für alles offen.

Es ist nicht in Ordnung, wenn eine fP identifizierte Person
von einer Spezialeinheit gewaltsam überwältigt wird. Es ist
mehr als wahrscheinlich, dass im Vorfeld hier nicht genug
getan worden ist, um das zu verhindern.

Noch einmal. Mangels Informationen kann man hier überhaupt keine Aussage treffen. Allein die Tatsache, dass es die falsche Person war, kann das keinesfalls bedingen. Hier ist wirklich etwas mehr Objektivität gefragt.

Dieses Vorgehen beharrlich zu verteidigen,

Es wird lediglich verteidigt, dass man den Fal mit den wenigen Informtionen nicht beurteilen kann. Das hat nichts damit zu tun, die Maßnahme selbst zu verteidigen.

anstelle ein nicht
ganz ausgereiftes System zu verbessern,

Wo genau ist das System nicht ausgereift. Das sind völlig pauschale Urteile anhand spärlichster Informationen. Da sollte schon deutlich mehr kommen.

wird dazu führen, dass
die Haltung der Bevölkerung gegenüber der Polizei sich weiter
verschärfen wird.

Persönlich erinnert mich das Verhalten an das eines kleinen
Kindes, was etwas falsch gemacht hat, aber es nicht zugeben
möchte. Oder ein kleines Kind, dem man sein Spielzeug
wegnehmen möchte. Dieses Verhalten immer wieder bei
erwachsenen Menschen zu beobachten halte ich für schwierig.

Und wieder einmal: Wir können den Fall nicht beurteilen und daher auch nicht sagen, ob das kleiner oder große Kind etwas falsch gemacht hat, auch, wenn einer von uns beiden daran anscheinend ein erhebliches Interesse hat.

Gruß
Dea

2 Like

Hallo!

Ich habe keine Lust, über diesen Punkt weiter zu diskutieren.
Es entspricht meiner Meinung und Lebenseinstellung, dass ich
lieber in einem Land leben möchte, wo es keine Übergriffe auf
wehrlose Personen gibt, wenn nicht ausgeschlossen werden kann,
dass es sich dabei um einen Fehler handelt. Punkt!

Ja ich auch. Es ist aber immer ein Unterschied, ob man ex ante und ohne lange Überlegungszeit eine Entscheidung treffen muss oder ob man ex post mit allem Wissen die Sache analysiert. Beides ist notwendig, aber das eine gegen das andere auszuspielen ist schwachsinnig. Diesen Unterschied kann man aber nicht einfach ignorieren.

Es gibt 2 Möglichkeiten hier:

  1. es ist unrechtens gewesen. Dann sollten meinem Empfinden
    hier empfindliche Strafen folgen.

…wenn die Polizisten daran ein Verschulden trifft bin ich auch sehr dafür.

  1. es ist rechtens. Dann gehört meinem Empfinden nach die
    Gesetzeslage geändert.

Ziemlich unsinnig, wenn man den vollständigen Sachverhalt nicht kennt und auch nicht die Rechtslage dazu. Die richtige Auskunft ist und war nämlich, dass man die Rechtslage auf Grund des vorliegenden unvollständigen Sachverhaltes überhaupt gar nicht (!) beurteilen kann.

Oder muss eine Verhaftung in schwierigen Situationen so
durchgeführt werden, wie sie hier beschrieben wurde? U

Eine Verhaftung muss in einer Situation immer so durchgeführt
werden, wie sie in der konkreten Situation geboten ist. Da wir
die vorliegende nicht kennen, können wir es nicht beurteilen.

Als Wissenschaftler bin ich ein Mensch der
Wahrscheinlichkieten. Ich kenne die Aussage einer Zeugin
(steht weiter oben), und die lässt mich zu dieser vorläufigen
Arbeitshypothese kommen.

Lassen wir es gleich mal bei „vorläufig“, woraus folgt, dass dies nicht „endgültig“ ist, woraus wiederum folgt, dass keine abschließende rechtliche Beurteilung möglich ist.

[Es war] kein normaler Einsatz sondern wahrscheinlich ein
Fehleinsatz, und deswegen wäre anderes Auftreten geboten
gewesen.

Die Aussage ist leider falsch. Die Art des Auftretens und die
Gebotenheit (Verhältnismäßigkeit) der Maßnahme hat rein
garnichts damit zu tun, ob es ein Fehleinsatz war oder nicht.
Denn das stellt sich immer erst im Nachhinein heraus.

Naja, und hier hat es sich nun einmal als Fehleinsatz
herausgestellt, oder?

Wie gesagt, da sind wir wieder bei ex ante oder ex post. Im Nachhinein sind immer alle gescheiter, das kann aber nicht der Maßstab für jemanden sein, der ex ante entscheiden musste. Es kann nur eine Grundlage sein, für die Zukunft (!) daraus zu lernen. Das sind aber zwei Paar Schuhe. Lediglich für den Betroffenen selbst ist das subjektiv gesehen das gleiche Paar Schuhe, objektiv gesehen ist das aber unrichtig.

Die falsche Person mit übertriebener Gewalt zu verhaften, das
nenne ich einen Fehleinsatz - im übrigen auch von Ressourcen.

Objektiv gesehen ist das ja auch so.

Was geboten ist, hängt also davon abm, wovon die Polizei zuvor
objektiv ausgehen konnte. Das wissen wir nicht und können es
daher nicht beurteilen.

Da die Sensitivität der Verfahrens hiermit fraglich ist,
müssen bessere Kriterien zur Vermeidung von fP Meldungen her.

Das ist wieder Zukunft und betrifft nicht den konkreten Vorfall. Du vermischt hier offenbar manches.

Daneben - im Sinne eines Opferschutzes - sollte diskutiert
werden, ob eine fP identifizierte Person nach einem
gewaltsamen Übergriff nicht schnellstmöglich und ohne selber
recherchieren zu müssen durch die Einsatzleitung informiert
und mindestens mit einer Entschuldigung entschädigt wird.

Wäre wohl sehr freundlich, rechtlich notwendig nicht. Politisch gesehen sollte so eine Entschuldigung erfolgen.

Nämlich keine Gewalt gegen wehr- und arglose Personen
durchzuführen.

Diesen Grundsatz gibt es nicht.

Und wie es den gibt: er ist mir quasi zu eigen.

Naja, so einfach ist das halt auch wieder nicht. Natürlich darf nicht einfach Gewalt ausgeübt werden, das ist doch eh vollkommen unstrittig. Aber wir können nur Instrumentarien schaffen, die mit der Realität so gut klar kommen wie möglich. Wir könnnen und sollen auch in diese Richtugn streben. Es wird aber nie Lösungen geben, die in dem einen oder anderen Fall zu Dingen führen, die sich im Nachhinein als Fehler herausstellen. Das ist schlicht und einfach die Realität, die man nicht ignorieren kann.

Und über die passive Gewalt durch das Anlegen von Handschellen
mag ich auch nicht diskutieren.

Naja, diskutieren wirst du schon müssen, sonst braucht du hier gar nicht schreiben.

Es gibt auch keinen polizeirechtlichen Grundsatz, dass man
keine Gewalt gegen arglose Personen einsetzen darf. Es hängt
immer davon ab, wie die Situation ist und welche Gefahren
durch welche Vorgehensweise ausgeschlossen werden können.

Das Polizeirecht steht nun einmal unter dem Prinip der
„Effektivität der Gefahrenabwehr“. Was das in der konkreten
Situation bedeutet und bedingt, ist jeweils konkreten zu
beurteilen. Wir wissen es nicht und können das daher nicht.

Das betrifft dann auch die Gefahr, mittags ein Bier trinken zu
wollen und von hinten angegriffen zu werden.

Wenn man einen solchen Grundsatz aufrecht halten möchte,
sollte die Gefahr einer fP Meldung minimiert oder
ausgeschlossen werden.

Minimiert und nicht ausgeschlossen, Fehler kann man nur minimieren, aber eben gerade nicht ausschließen.

Natürlich mögen sog. Polizeikessel real erlaubt sein. Es
überascht mich als Psychologe nicht, dass die Handlungsweise
von eingekesselten Personen nicht mehr vernunftgefärbt ist
(Stichworte: „Fight or Flight“, Cannon 1919, 1924). Die
Eskalation ist durch das Verhalten der Polizei unvermeidlich.
Dies ist z.B. ein psychologischer Mißstand, und als Experte
auf diesem Gebiet darf ich dies zu bedenken geben.

Da stimme ich zwar zu, aber es nützt trotzdem hier noch nicht, da nicht alle Umstände des Einzelfalles bekannt sind.

Dieses Vorgehen beharrlich zu verteidigen, anstelle ein nicht
ganz ausgereiftes System zu verbessern, wird dazu führen, dass
die Haltung der Bevölkerung gegenüber der Polizei sich weiter
verschärfen wird.

Ich darf hier mal für Dea sprechen: er hat das Vorgehen nicht (!) verteidigt. Du liest das was du dir wünscht in seine Postings hinein. Das ist aber dann schon dein Problem.

Persönlich erinnert mich das Verhalten an das eines kleinen
Kindes, was etwas falsch gemacht hat, aber es nicht zugeben
möchte.

Davon ist doch hier überhaupt nicht die Rede.

Also ich beschäftige mich viel mit Menschenrechten und stehe persönlich der Polizei auch aus praktischer Erfahrung heraus immer kritisch gegenüber. Aber Gewaltausübung durch die Polizei ist doch noch nicht per se falsch, es ist sogar umgekehrt, die Ausübung der staatlichen Gewalt durch die Exekutive ist die Durchsetzung des (demokratisch legitimierten) staatlichen Gewaltmonopols, was Voraussetzung für rechtsstaatliche Strukturen ist.

Gruß
Tom

2 Like

Hallo Tom,

Und über die passive Gewalt durch das Anlegen von Handschellen
mag ich auch nicht diskutieren.

Naja, diskutieren wirst du schon müssen, sonst braucht du hier
gar nicht schreiben.

Stimmt, ich habe keine Lust, mich darüber zu unterhalten, ob das Anlegen von Handschellen Gewaltausübung darstellt oder nicht (interessiert mich nicht).

Ich wollte eigentlich nur über das Ausgangsthema sprechen. Warum brauche dann nicht schreiben?

Wenn man einen solchen Grundsatz aufrecht halten möchte,
sollte die Gefahr einer fP Meldung minimiert oder
ausgeschlossen werden.

Minimiert und nicht ausgeschlossen, Fehler kann man nur
minimieren, aber eben gerade nicht ausschließen.

Fehlerwahrscheinlichkeiten kann man a priori minimieren, Fehler post hoc ausschließen.

Natürlich mögen sog. Polizeikessel real erlaubt sein. Es
überascht mich als Psychologe nicht, dass die Handlungsweise
von eingekesselten Personen nicht mehr vernunftgefärbt ist
(Stichworte: „Fight or Flight“, Cannon 1919, 1924). Die
Eskalation ist durch das Verhalten der Polizei unvermeidlich.
Dies ist z.B. ein psychologischer Mißstand, und als Experte
auf diesem Gebiet darf ich dies zu bedenken geben.

Da stimme ich zwar zu, aber es nützt trotzdem hier noch nicht,
da nicht alle Umstände des Einzelfalles bekannt sind.

Doch:

Eine versächtige Person A soll verhaftet werden. Es besteht die Gefahr, dass diese Person eine akute Gefährdung für sich oder andere darstellt. Deswegen soll zu dem Einsatz das SEK hinzugezogen werden.

2 Möglichkeiten (A Priori, vergleichbar mit ex ante):

  1. Bei der angetroffenen Person handelt es sich um Person A. Ein rigides Vorgehen scheint gerechtfertigt, um schlimmeren Schaden zu verhindern. Person A weiß bei dem Vorgehen, worum es geht, es kommt auch Resignation in Betracht.

  2. Bei der anfgetroffenen Person handelt es sich nicht um Person A. Ein rigides Vorgehen löst bei Person A eine massive Stressreaktion aus. Ihr Verhalten wird affektiv gesteuert, sie geht von einer massiven Gefährdungvon Leib und Leben aus.

Möglichkeit 2 kann entschärft werden, indem die Beamten zumindest während des Zugriffs sich als Polizisten zu erkennen geben, besser noch kurz zuvor. So einfach ist das.

Hypothetisch, psychologisch logisch und sogar a priori.

Dieses Vorgehen beharrlich zu verteidigen, anstelle ein nicht
ganz ausgereiftes System zu verbessern, wird dazu führen, dass
die Haltung der Bevölkerung gegenüber der Polizei sich weiter
verschärfen wird.

Ich darf hier mal für Dea sprechen: er hat das Vorgehen nicht
(!) verteidigt. Du liest das was du dir wünscht in seine
Postings hinein. Das ist aber dann schon dein Problem.

Ähem.

Ich schrieb etwas genau von dem oben geschilderten als Empfehlung.

Dass man einem Menschen (da die Möglichkeit eines Fehlers immer besteht) die Chance geben sollte, nicht in einen Affekt zu verfallen, durch den er sich selber schaden könnte.

Das war eine Anregung!

Ich schrieb genau: „Ich denke, jeder Mensch sollte durch den Hinweis: „Verhalten sie sich ruhig, dies ist eine polizeiliche Maßnahme“ die Chance bekommen, eben das zu tun - bevor man gegen ihn körperlich vorgeht.“

Dann schrieb Katie in etwas: Wenn das da SEK ist, muss das so sein.

Exakt: „…sondern das SEK oder MEK hat den Einsatz geführt. Die bekommen den Befehl diesen festzunehmen und machen dass. Eins kannst du dir sicher sein, wenn das SEK kommt ist es keine „normale“ Festnahme. Das hat in keinster Weise was mit psychologischer Schulung zu tun.“

Nun, dass steht meinem Einwand kritisch gegenüber - und ich denke, die 2. Möglichkeit von oben sollte Beamten (so sie denn nicht bekannt ist) bekannt gemacht werden.

Mein Einwand hat also etwas mit psychologischer Schulung, nämlich Deeskalation zu tun. Das beschriebene Verhalten beschwört die Eskalation, es wird die Wahrscheinlichkeit erhöht, dass etwas passiert. Stelle Dir doch mal vor, in der geschilderten Geschichte glaubt ein „Bystander“ auch an einen Überfall und versucht zu helfen, indem er einen der Beamten niederschlägt?

Und alles nur, weil das Wort: „Polizei“ so schwierig auszusprechen ist?

Also ich beschäftige mich viel mit Menschenrechten und stehe
persönlich der Polizei auch aus praktischer Erfahrung heraus
immer kritisch gegenüber. Aber Gewaltausübung durch die
Polizei ist doch noch nicht per se falsch, es ist sogar
umgekehrt, die Ausübung der staatlichen Gewalt durch die
Exekutive ist die Durchsetzung des (demokratisch
legitimierten) staatlichen Gewaltmonopols, was Voraussetzung
für rechtsstaatliche Strukturen ist.

Habe ich niemals bestritten, wenn Du genau liest, dann wirst Du dies auch bestätigt finden.

Dass sich Beamten in Zuge einer Maßnahme im Vorfeld ausweisen sollen sollte dieses Monopol übrigens zusätzlich absichern.

Es wäre m.E. ein Fehler, diese Möglichkeit nicht aufzugreifen.

Mit bestem Gruß
Patrick

Hallo!

Dass man einem Menschen (da die Möglichkeit eines Fehlers
immer besteht) die Chance geben sollte, nicht in einen Affekt
zu verfallen, durch den er sich selber schaden könnte.

Das war eine Anregung!

Da sagt ja auch keiner was dagegen, nützt aber zum Ausgangssachverhalt nichts.

Ich schrieb genau: „Ich denke, jeder Mensch sollte durch den
Hinweis: „Verhalten sie sich ruhig, dies ist eine polizeiliche
Maßnahme“ die Chance bekommen, eben das zu tun - bevor man
gegen ihn körperlich vorgeht.“

Ja normalerweise ist das ja auch so. Es gibt aber Situationen wo das nicht geht. Das hängt vom Einzelfall ab.

Dann schrieb Katie in etwas: Wenn das da SEK ist, muss das so
sein.

Mit dem was Katie geschrieben hat, bin ich so auch nicht einverstanden, da sie etwas rechtfertigt, was rechtlich hier gar nicht klärbar ist. Sie versucht also das gleiche wie du mit umgekehrtem ERgebnis.

Mein Einwand hat also etwas mit psychologischer Schulung,
nämlich Deeskalation zu tun. Das beschriebene Verhalten
beschwört die Eskalation, es wird die Wahrscheinlichkeit
erhöht, dass etwas passiert. Stelle Dir doch mal vor, in der
geschilderten Geschichte glaubt ein „Bystander“ auch an einen
Überfall und versucht zu helfen, indem er einen der Beamten
niederschlägt?

Da widerspreche ich dir absolut nicht, aber es trifft den Punkt nicht.

Gruß
Tom

Hallo!

Das ist schön, dass das Deine Meinung ist, aber hier geht es
wohl eher um die Frage, was unser Gesetz dazu sagt.

Aha, Meinungen unerwünscht. Aye-Aye, Sir!

Als Rechtsanwalt gibt es zwangsläufig neben einer Meinung
einen anderen Standpunkt

Wiso als Rechtsanwalt? Ich dacht immer, Meinungen kann jeder
haben…

Nu, ich anscheinend nicht? Vergessen: Es geht darum, was das Recht sagt…

Außerdem: lies meinen Satz noch einmal, dann verstehst Du ihn auch.

Ob es rechtlich vertretbar ist oder
nicht.

Da Dein Standpunkt aber rechtlich nicht vertretbar ist,
solltest Du nicht Äußerungen dazu treffen, was die Polizei
nach geltendem Recht darf und was nicht, bzw. ob Maßnahmen
rechtswidrig oder rechtmäßig waren, sondern fordern, dass das
Polizeirecht geändert wird.

Oha, aye-aye.
Keine Äußerungen, verstehe!

Aber das kann oder will ich gar nicht beurteilen.

Es gibt 2 Möglichkeiten hier:

  1. es ist unrechtens gewesen. Dann sollten meinem Empfinden
    hier empfindliche Strafen folgen.
  1. es ist rechtens. Dann gehört meinem Empfinden nach die
    Gesetzeslage geändert.

Strafen hängen vom grad der Schuld hab. Da Du weder die
Situation noch die beteiligten Personen kennst, solltest Du
Dich in dem von Dir doch so hoch gehaltenen Rechtsstaat
vielleicht mit Vorverurteilungen etwas zurück halten.

Schon wieder Oha, „Es gibt 2 Möglichkeiten“ = „Vorverurteilungen“, paradox - oder findest Du nicht?

Als Wissenschaftler bin ich ein Mensch der
Wahrscheinlichkieten. Ich kenne die Aussage einer Zeugin
(steht weiter oben), und die lässt mich zu dieser vorläufigen
Arbeitshypothese kommen.

Dann frage ich mich, welche Wissenschaft das ist, in der aus
einer einzigen Aussage ohne jegliche Kenntnis der Hintergründe
der Maßnahme eine solche Schlussfolgerung gezogen werden kann.

Was ich eingangs angemerkt habe (bevor Katie dazu eine merkwürdige Stellungnahme dazu geschildert hat) kannst Du da ja noch einmal nachlesen.

Eine Empfehlung, sich vor oder während einer Aktion als Polizist zu erkennen zu geben. Dass dies technisch nicht möglich sein soll, musst Du mir erst erklären.

Persönlich finde ich, dass dieses Vorgehen für alle Personen Vorteile in sich birgt.

Wie Du meiner Vika entnimmts, bin ich auch Soziologe, und
solche Arbeitshyothesen würden jedenfalls in den
Gesellschaftswissenschaften kaum überzeugen (geschweigen denn
in Naturwissenschaften).

Dann kennst Du Dich schlecht mit Naturwissenschaften aus (ich studiere nämlich eine). Hypothesen aufstellen kann man soviele, wie man möchte - um sie zu bestätigen oder zu widerlegen.

Meine war lediglich, eine Eskalation hätte durch die Ausweisung als Polizisten vermieden werden können.

Man kann diese Hypothese dann kritisch hinterfragen und hinterher immer noch verwerfen.

Du hast einfach (wie jeder hier auch) zu wenig Wissen über die
Situation und bis offensichtlich an einem bestimmten Ergebnis
(aus welchen Gründen auch immer) interessiert. Das reicht für
kein Hypothese.

Doch, siehe oben. Man kann diese auch ohne diesen Einzelfall betrachten.

Naja, und hier hat es sich nun einmal als Fehleinsatz
herausgestellt, oder?

Darum geht es doch gar nicht! Ich hatte doch bereits zuvor
erörtert, dass die Rechtmäßigkeit einer Maßnahme nicht davon
abhängt, ob es ein richtiger oder Fehleinsatz war, sondern
dies muss ex ante mit Blick auf den Zeitpunkt vor dem Einsatz
beurteilt werden. Hier stellt sich die Frage, welche
objektiven Anhaltspunkte es dafür gab, dass ein Einsatz
richtig wäre oder nicht (der Begriff der „Anscheinsgefahr“,
den ich schon zuvor dargestellt habe).

Wenn das Verhalten der Polizei zur Eskalation beiträgt, nenne ich das einen Fehler oder Fehleinsatz.

Siehe

"

Die falsche Person mit übertriebener Gewalt zu verhaften, das
nenne ich einen Fehleinsatz - im übrigen auch von Ressourcen.

Liest Du eigentlich auch, wenn andere Dir etwas erklären?

"

Du denn? Ich glaube, nur quer… Oder Du verstehst es nicht.

Ich hatte doch bereits deutlich dargestellt, dass die Frage,
ob die Gewaltanwendung übertrieben war, von dem Hintergrund
des Einsatzes abhängt, den wir nicht kennen.

Es ist immer übertrieben, wenn man zur Eskalation beiträgt. Falls man rechtlich zur Eskalation als Polizist beitragen soll, dann wäre anzuraten die falsch-positive Rate so niedrig wie möglich zu halten.

Im AUsgangsfall werden aber beide Systeme als gescheitert beschrieben. Das darf es nicht geben. Das sagt mir mein Verstand, nicht mein Recht.

Und ebenfalls hatte ich schon dargestellt, dass es rechtlich
völlig egal ist, ob es am Ende ein Fehleinsatz war oder nicht.
Entscheidend ist lediglich, was zum Zeitpunkt der Maßnahme für
objektive Anhaltspunkte vorlagen.

Und Nocheinmal: Diese kennen wir nicht! Also kann niemand
feststellen, ob die Verhältnismäßigkeit gewahrt wurde oder
nicht.

Wayne?

Das ist schön für Dich, nur danach hatte Dich niemand gefragt. Es ist aber toll, dass Du Dein Rechtswissen einbringst - wirklich!

Es ist schon erstaunlich, wie Du Dich einerseits so massiv
gegen angeblich rechtswidriges Verhalten einsetzt und
gleichzeitig unter Verwerfung aller polizeirechtlichen
Regelungen in unserem Land Vorverurteilungen fällst.

Nennen wir es doch einmal nicht-menschliches Verhalten und nicht rechtswidrig. Ich habe auf psychologischer Empfehlung eingangs einen Rat gegeben. Dass Du mich die ganze Zeit mit Deiner Rechtsschiene volltextest mag ja ganz nett sein, aber es führt nur zu einem Mißverständnis Deinerseits: Nach einer rechtlichen Würdigung hatte Dich niemand gefragt!

Bei mir ging und geht es um Menschenwürde und Deeskalation.

Ich wiederhole mich erneut: Es spielt rechtlich keine Rolle,
ob er der richtige war oder nicht. Das Polizeirecht stellt auf
die gegebenen Anhaltspunkte ab und was die Polizei
nachvollziehbar annehmen konnte.

Es ist schön, dass Du Anwalt bist, das wissen wir nun alle.

Ist es Dir als Anwalt möglich, meine erste Erwiederung an Dich: „Ich denke, jeder Mensch sollte durch den Hinweis: „Verhalten sie sich ruhig, dies ist eine polizeiliche Maßnahme“ die Chance bekommen, eben das zu tun - bevor man gegen ihn körperlich vorgeht“ auch nicht-rechtlich zu antworten? Oder bereitet das physische Schmerzen?

Nun, das kann die Verwaltung diskutieren. Der Personen steht
jedenfalls der gerichtliche Weg offen, dies zu überprüfen und
ggf. Schadenersatz zu fordern. Zugleich kann sie auch bei
Annahme eines rechtmäßigen Einsatzes eine Entschädigung
verlangen.

Braucht es noch mehr?

Ja, viel mehr: Mechanismen, die die Gefahr im Vorfeld reduzieren!

Nicht im Nachhinein. Bis Du das als zentralen Punkt nicht verstanden hast, ist die Diskussion müßig.

Das sollte in jedem verantwortungsvolllen Beruf so
durchgeführt werden.

Ja, wie gesagt. Die Polizei muss sich da selbst Gedanken
machen und das klingt auch nachvollziehbarm, was Du sagst.
Hier ging es aber bisher primär um die Rechtslage.

Bei wem denn zum Teufel?

Nämlich keine Gewalt gegen wehr- und arglose Personen
durchzuführen.

Diesen Grundsatz gibt es nicht.

Und wie es den gibt: er ist mir quasi zu eigen.

Schön, aber wir reden hier eigenlich von Grundsätzen des
Polizeirechts, weil es um die Frage ging, ob der Einsatz
rechtmäßig war oder nicht, bzw, ob wir das überhaupt
beurteilen können.

Ich glaube es nicht…

Ich kann Dir leider keinen Paragraphen nennen, wo er
schriftlich nieder gelegt ist.

Was daran liegt, dass es keinen gibt.

Vielleicht verstehst DU diesen Satz irgendwann…

Und über die passive Gewalt durch das Anlegen von Handschellen
mag ich auch nicht diskutieren.

…äh, und was soll mir das jetzt sagen?

Rechtliche Details, meine Motivation, eine Diskussion auf der Grundlage zu führen und so, aber der Groschen wird irgendwann fallen.

Das Polizeirecht steht nun einmal unter dem Prinip der
„Effektivität der Gefahrenabwehr“. Was das in der konkreten
Situation bedeutet und bedingt, ist jeweils konkreten zu
beurteilen. Wir wissen es nicht und können das daher nicht.

Das betrifft dann auch die Gefahr, mittags ein Bier trinken zu
wollen und von hinten angegriffen zu werden.

??? Was soll mir das jetzt sagen?

Menschliches Denken vs. Rechtswürdigung z.B.

Wir reden über einen von mind. einer Person als tragisch empfundenen Vorfall, und DU kommst mit Recht, Recht, Recht.

Wenn man einen solchen Grundsatz aufrecht halten möchte,
sollte die Gefahr einer fP Meldung minimiert oder
ausgeschlossen werden.

Ausschließen kann man das nie. Und wer sagt, dass es nicht
minimiert wird. Ich weiß es zwar nicht, aber ich habe einfach
keine ausreichenden Informationen hierzu. Darum allein geht
es. Wir können es hier nicht beurteilen.

Mann.

Denn persönlich hasse ich den Begriff Kollateralschaden (und
finde ihn zynisch und menschenverachtend).

Über die Angemessenheit des Begriffs kann man gerne streiten
und es ist ja nun auch wahrlich kein Begriff, den unser Gesetz
verwendet. Aber dass durch Exekutivmaßnahmen auch unschuldige
getroffen werden, war schon immer so und wird immer so sein.
Wie ich dargelegt habe, haben diese Personen die Möglichkeit,
vor Gericht zu gehen. Ob die Polizei im Vorfeld, insbesondere
hier, sorgfältig genug arbeitet, kann ich nicht beurteilen.
Aus diesem Fall kann man es jedenfalls mit den wenigen
Informtionen weder in die eine, noch in die andere Richtung
schließen.

Ein bisschen Menschlichkeit, nur ein bisschen…

Natürlich mögen sog. Polizeikessel real erlaubt sein. Es
überascht mich als Psychologe nicht, dass die Handlungsweise
von eingekesselten Personen nicht mehr vernunftgefärbt ist
(Stichworte: „Fight or Flight“, Cannon 1919, 1924). Die
Eskalation ist durch das Verhalten der Polizei unvermeidlich.
Dies ist z.B. ein psychologischer Mißstand, und als Experte
auf diesem Gebiet darf ich dies zu bedenken geben.

Und diese Kritik wurde ja auch schon von anderen erhoben und
ist nicht unbekannt und nachvollziehbar.

Ja richtig! Und deswegen: mehr Deeskalation!

Prinzipiell kann die Rechtmäßigkeit des Vorgehens nicht
ausgeschlossen werden, so dass es einer Beurteilung im
Einzelfall bedarf. Mangels Kenntnis wissen wir es nicht.

Wie gesagt, dass will ich auch gar nicht beurteilen.

Naja, das hast Du aber oben mehrfach behauptet.

Stimmt, und in diesem Thread schon wieder - es hört nur keiner?

Ein
Fehler war er aus meinem dafür durch die fP Identifikation.

Wie gesagt, dass hat mir der Rechtmäßigkeit nichts zu tun.
Hier kommt es auf die vorliegenden Anhaltspunkte an, wir
hatten das schon.

Schon wieder…

Es ist auch ein Fehler, wenn es eine falsche Alarmierung im
Krankenhaus gibt. Schlimmer kann hier aber eine falsche
Auslassung sein. Deswegen gilt die falsche Auslassung in der
Signalentdeckungstheorie als der gravierendere Fehler.

Wir reden hier aber über die Rechtmäßigkeit eines
Polizeieinsatzes und das ist eine rechtliche Frage und keine
psychologische.

Ich höre immer wir?

Aber bei einem Polizeieinsatz - angesichts der möglichen
Konsequenzen (Du schreibst ja als Experte, dass es durchaus
möglich ist, dass die falsche Zielperson unter Umständen vor
dem Gesetz durchaus verletzt werden darf) - sollte darüber
nachgedacht werden (wenn die Polizei nicht im Stande ist, hier
anders vorzugehen), ob nicht die fP Meldung die gravierendere
ist.

Dann mache einen Vorschlag, wie man das polizeirechtlich
fassen kann. Bin für alles offen.

Auch für Nicht-rechtliche Diskussionen? Wie war das bei mir im Eingangsposting - ist schon so lange her - ah ja: psychologisches Training und Beurteilung - bittesehr!

Es ist nicht in Ordnung, wenn eine fP identifizierte Person
von einer Spezialeinheit gewaltsam überwältigt wird. Es ist
mehr als wahrscheinlich, dass im Vorfeld hier nicht genug
getan worden ist, um das zu verhindern.

Noch einmal. Mangels Informationen kann man hier überhaupt
keine Aussage treffen. Allein die Tatsache, dass es die
falsche Person war, kann das keinesfalls bedingen. Hier ist
wirklich etwas mehr Objektivität gefragt.

Das ist ein allgemeiner Sachverhalt, und so allgemein finde ich es menschlich gesehen nicht in Ordnung, jawoll!

Dieses Vorgehen beharrlich zu verteidigen,

Es wird lediglich verteidigt, dass man den Fal mit den wenigen
Informtionen nicht beurteilen kann. Das hat nichts damit zu
tun, die Maßnahme selbst zu verteidigen.

Nee, Katie schrieb, es ist ok falsch positive zu überwältigen, weil das das SEK so macht. Naja, etwas drastisch dargestellt.

Mit bestem Gruß
Patrick

Hallo

Aha, Meinungen unerwünscht. Aye-Aye, Sir!

Es geht hier doch um eine Rechtsfrage und da helfen persönliche Meinungen nunmal nicht weiter, entweder das Gesetz ist so oder nicht.

Da Dein Standpunkt aber rechtlich nicht vertretbar ist,
solltest Du nicht Äußerungen dazu treffen, was die Polizei
nach geltendem Recht darf und was nicht, bzw. ob Maßnahmen
rechtswidrig oder rechtmäßig waren, sondern fordern, dass das
Polizeirecht geändert wird.

Oha, aye-aye.
Keine Äußerungen, verstehe!

Ja entschuldigung, das Gesetz ist nunmal anders, als Du es sagst. Da kann ich nu auch nix dafür. Wenn Du also dann eine andere Rechtslage willst, musst Du Dich an den Gesetzgeber wenden. So ist es nunmal.

Strafen hängen vom grad der Schuld hab. Da Du weder die
Situation noch die beteiligten Personen kennst, solltest Du
Dich in dem von Dir doch so hoch gehaltenen Rechtsstaat
vielleicht mit Vorverurteilungen etwas zurück halten.

Schon wieder Oha, „Es gibt 2 Möglichkeiten“ =
„Vorverurteilungen“, paradox - oder findest Du nicht?

Sag mal, was redest Du da eigentlich? Wenn Du forderst, einen Menschen „hart“ zu bestrafen, den Du garnicht kennst und wo Du auch die Umstände nicht kennst, dann ist das nunnmal eine Vorverurteilung oder wie würdest Du das bezeichnen?

Was ich eingangs angemerkt habe (bevor Katie dazu eine
merkwürdige Stellungnahme dazu geschildert hat) kannst Du da
ja noch einmal nachlesen.

Eine Empfehlung, sich vor oder während einer Aktion als
Polizist zu erkennen zu geben. Dass dies technisch nicht
möglich sein soll, musst Du mir erst erklären.

Es hat niemals jemand gesagt, dass es technisch nicht möglich wäre. Die Frage ist, ob es geboten ist oder die Gefahr einer Eskalation nicht durch direkte Gewaltanwendung unterbunden wird. Das war die Frage.

Persönlich finde ich, dass dieses Vorgehen für alle Personen
Vorteile in sich birgt.

Was vermuten lässt, dass Du Dir über den Polizeialltag und die Situationen, denen Polizisten ausgeliefert sind, bzw. sein können nicht viel Gedanken gemacht hast. Es geht hier um Frage den praktisch Handhabung von Situationen. Dass alle erstmal lieb zueinander sein sollen, ist eine schöne Idee, die Realität ist leider eine andere.

Dann kennst Du Dich schlecht mit Naturwissenschaften aus (ich
studiere nämlich eine). Hypothesen aufstellen kann man
soviele, wie man möchte - um sie zu bestätigen oder zu
widerlegen.

Es macht aber keinen Sinn, eine solche Hypothese erst aufzustellen, wenn man selbst für diese keine ausreichenden Informationen und Daten hat. Und genau das ist hier der Fall. Die Hypothese „der Einsatz war rechtswidrig“ entbehrt jeder Faktengrundlage und ist daher unbrauchbar.

Meine war lediglich, eine Eskalation hätte durch die
Ausweisung als Polizisten vermieden werden können.

Und genau diese Behauptung ist nicht ansatzweise nachvollziehbar, weil jegliche relevanten Fakten zu deren Beurteilung fehlen.

Man kann diese Hypothese dann kritisch hinterfragen und
hinterher immer noch verwerfen.

Es macht aber keinen Sinn, eine Hypothese ins Blaue hinein aufzustellen, wenn man nicht einmal hierfür irgendeinen brauchbaren Anhaltspunkt hat. Und das ist hier der Fall. Auch wenn Du das gerne so hättest.

Im Übrigen funktioniert Recht ein wenig anders. Hier werden Aussagen aufgrund der Kenntnisse der Gesetze und der Tatsachenlage getroffen. Da Du beides nicht hast, ist die Aussage nicht brauchbar.

Und da Du eine Hypothese über eine Rechtsfrage gestellt hast, solltest Du nicht mit inahltlosen Vermutungen arbeiten.

Du hast einfach (wie jeder hier auch) zu wenig Wissen über die
Situation und bis offensichtlich an einem bestimmten Ergebnis
(aus welchen Gründen auch immer) interessiert. Das reicht für
kein Hypothese.

Doch, siehe oben.

Nein, siehe oben.

Man kann diese auch ohne diesen Einzelfall
betrachten.

Nein. So funktioniert es nicht. Die „übermäßige“ und unangekündigte Gewalt, die Du ansprichst, ist rechtlich unter dem Aspekt der „Verhältnismäßigkeit“ zu behandeln. Und nun lass Dir von einem Juristen vielleicht einfach mal gesagt sein, dass in der Rechtswissenschaft eine Verhältnismäßigkeitsprüfung niemals abstrakt, sondern immer nur anhand der konkreten Situation vorgenommen werden kann.

Wenn Du es noch immer nicht akzeptieren willst, viel Spaß, aber Dir werden die Gesprächspartner ausgehen.

Wenn das Verhalten der Polizei zur Eskalation beiträgt, nenne
ich das einen Fehler oder Fehleinsatz.

Du bist wirklich beratungsresistend oder?

Niemand hier kann beurteilen, ob das Verhalten zu einer Eskalation oder Deeskalation geführt hat, weil wir die Umstände nicht kennen.

Ist das wirklich so schwer zu verstehen?

Du denn? Ich glaube, nur quer… Oder Du verstehst es nicht.

Ich verstehe Deine Aussagen und Behauptungen sehr gut und ich bin hier nicht der einzige, der Dich darauf hinweise, dass Deine Vermutungen und Schlussfolgerungen nicht funktionieren, weil Du keine ausreichenden Informationen hast.

Es ist immer übertrieben, wenn man zur Eskalation beiträgt.

Siehe oben, wir wissen nicht, ob das so war.

Falls man rechtlich zur Eskalation als Polizist beitragen
soll,

Das soll man nicht und das hat niemand behauptet. Wo nimmts Du das her?

dann wäre anzuraten die falsch-positive Rate so niedrig
wie möglich zu halten.

siehe oben

Im AUsgangsfall werden aber beide Systeme als gescheitert
beschrieben. Das darf es nicht geben. Das sagt mir mein
Verstand, nicht mein Recht.

Nun, ich mag mich wiederholen. Aber der Ausgang dieser Diskussion war, dass Du eine rechtliche Beurteilung des Polizeieinsatzes vorgenommen hast, indem Du diesen als rechtswidrig bezeichnet hast, also sollte man zur Beantwortung dieser Frage auch schon das Recht heranziehen.

Und Nocheinmal: Diese kennen wir nicht! Also kann niemand
feststellen, ob die Verhältnismäßigkeit gewahrt wurde oder
nicht.

Wayne?

Ja, was willst Du jetzt damit sagen?

Das ist schön für Dich, nur danach hatte Dich niemand gefragt.
Es ist aber toll, dass Du Dein Rechtswissen einbringst -
wirklich!

Doch! Danach hattest genau Du gefragt, weil Du eben diese Verhältnismäßigkeit verneint hast, als Du den Polizeiensatz als rechtswidrig bezeichnet hast. Man sollte schon ein minimales Wissen von einer Materie haben, wenn man hierüber Aussagen trifft, sonst wird wirklich peinlich, wie hier gerade.

Nennen wir es doch einmal nicht-menschliches Verhalten und
nicht rechtswidrig.

Nein, denn ich habe hier Deiner juristischen Wertung widersprochen, weil dies mein Bereich ist. Andere Wertungen des Verhaltens vorzunehmen, habe ich ehrlich gesagt nicht vor.

Ich habe auf psychologischer Empfehlung
eingangs einen Rat gegeben. Dass Du mich die ganze Zeit mit
Deiner Rechtsschiene volltextest mag ja ganz nett sein, aber
es führt nur zu einem Mißverständnis Deinerseits: Nach einer
rechtlichen Würdigung hatte Dich niemand gefragt!

Langsam wirds nervig! Du hast behauptet, der Einsatz sei rechtswdrig gewesen. Wenn das keine juristische Behauptung ist, weiß ich auch nicht mehr weiter. Hierauf habe ich, natürlich juristisch, geantwortet. Wenn Du nun auf die psychologische Ebene wechseln willst, musst Du mich entschuldigen, denn dieses Gespräch will ich nicht führen.

Ich habe lediglich Deine juristische Behauptung korrigiert, um Missverständnisse über polizeirechtliche Regelungen und die Rechtmäßigkeit polizeilicher Handlungen zu vermeiden.

Bei mir ging und geht es um Menschenwürde und Deeskalation.

Ich wiederhole mich erneut: Es spielt rechtlich keine Rolle,
ob er der richtige war oder nicht. Das Polizeirecht stellt auf
die gegebenen Anhaltspunkte ab und was die Polizei
nachvollziehbar annehmen konnte.

Es ist schön, dass Du Anwalt bist, das wissen wir nun alle.

Wenn es Dich nervt, hättest Du keine juristischen Aussagen treffen sollen. Wenn jetzt hierbei etwas konkretes zurück kommt, solltest Du nicht patzig werden.

Ist es Dir als Anwalt möglich, meine erste Erwiederung an
Dich: „Ich denke, jeder Mensch sollte durch den Hinweis:
„Verhalten sie sich ruhig, dies ist eine polizeiliche
Maßnahme“ die Chance bekommen, eben das zu tun - bevor man
gegen ihn körperlich vorgeht“ auch nicht-rechtlich zu
antworten? Oder bereitet das physische Schmerzen?

Ich habe darauf rechtlich geantwortet, weil Du dies als Begründung einer rechtlichen Behauptung angeführt hast.

Natürlich kann man dieses Thema nichtrechtlich und unter 1000 Aspekten zwischenmenschlicher Verhaltensregeln diskutieren. Dazu habe ich aber gerade keine Lust und deshalb habe ich mich auch nur gegen Deine juristische Aussage gewendet.

Ja, viel mehr: Mechanismen, die die Gefahr im Vorfeld
reduzieren!

Nicht im Nachhinein. Bis Du das als zentralen Punkt nicht
verstanden hast, ist die Diskussion müßig.

Komisch, Du hattest doch selbst was von Entschuldigungsbriefen erzählt und nun soll nachher doch nicht relevant sein.

Im Übrigen hatte ich die widersprochen, dass man Gefahren im Vorfeld minimieren soll. Ich hatte mich nur gegen die Behauptung gewehrt, man können in diesem Fall feststellen, dass dies nicht getan wurde, weil wir eben nicht ausreichend Informationen haben.

Hier ging es aber bisher primär um die Rechtslage.

Bei wem denn zum Teufel?

Bei Dir, als Du (u.a.) sagtest:

Das Verhalten in dieser Situation war nicht verhältnismäßig oder
angemessen.

Und da es gerade in der Diskussion um die Rechtmäßigkeit der Maßnahme ging und dies fraglos juristische termini sind war nur davon auszugehen, dass Du das auch so meinst.

Wenn Du jetzt im nachhinein sagst, das war alles anders gemeint, Du hast nie behauptet, der Einsatz sei rechtswdirig gewesen…ok. Dann ham wers ja.

Ich denke, dann sind wir eigentlich auch fertig.

Schüss!

Dea

2 Like

Hallo Tom,

Dann schrieb Katie in etwas: Wenn das da SEK ist, muss das so
sein.

Mit dem was Katie geschrieben hat, bin ich so auch nicht
einverstanden, da sie etwas rechtfertigt, was rechtlich hier
gar nicht klärbar ist. Sie versucht also das gleiche wie du
mit umgekehrtem ERgebnis.

ich wollte nichts rechtfertigen sondern nur versuchen einem Unwissenden :wink: etwas zu erklären. er schrieb immer nur von dr bösen Polizei und meint nur er ist objktiv und alle anderen haben keine Meinung zu haben wenn sie nicht seiner entspricht. Ich bin auch dafür wenn jemand etwas falsch macht dann gehört er bestraft aber hier wurde soviel hineininterpretiert da mußte ich einfach Stellung nehmen. Jetzt mach ich mal etwas was Patrick hier macht, vielleicht hat die Polizei sich ausgewiesen durch befehle. Vielleicht hat die Person dies nicht gehört oder die Zeugen wollen es jetzt nicht mehr gehört haben. Auch das kann man behaupten.
Wie gesagt ich will kein falsches Vorgehen verteidigen sondern nur versuchen zu erklären.

Gruß Katie

Hallo!

Sag mal, was redest Du da eigentlich? Wenn Du forderst, einen
Menschen „hart“ zu bestrafen, den Du garnicht kennst und wo Du
auch die Umstände nicht kennst, dann ist das nunnmal eine
Vorverurteilung oder wie würdest Du das bezeichnen?

Bitte zeige mir die Stelle, wo ich fordere, dass ein Mensch hart bestraft werden soll und ihn vorverurteile?

Die einzige Passage, die halbwegs passen könnte, war die, wo ich schrieb, es gibt prinzipiell 2 Möglichkeiten.

  1. das Handeln des Beamten war unrechtmäßig, und dann gehört er bestraft.

  2. das Handeln war rechtmäßig. Dann gehört etwas am Gesetz geändert (meine Meinung).

Nun zeige mir bitte den entsprechenden Passus meiner Vorverurteilung, auf den Du Dich beziehst?

Was vermuten lässt, dass Du Dir über den Polizeialltag und die
Situationen, denen Polizisten ausgeliefert sind, bzw. sein
können nicht viel Gedanken gemacht hast. Es geht hier um Frage
den praktisch Handhabung von Situationen. Dass alle erstmal
lieb zueinander sein sollen, ist eine schöne Idee, die
Realität ist leider eine andere.

Sag mal, was willst Du mir hier eigentlich erzählen? Das typische Klischee über Psychologen, ich verstehe.

Ich habe die ersten 3 Jahre als Warenhausdetektiv in meiner Detektivtätigkeit zugebracht. Ich habe selber Menschen vorläufig festgenommen und musste auch mehrfach Gewalt zur Gefahrenabwehr einsetzen. Insgesamt 3 mal ist eine Waffe von der anderen Seite dabei eingesetzt worden, 2 mal gegen mich.

Nein, ich bin kein Experte auf dem Gebiet, aber ich kenne mich ein bisschen aus, o.k.?

Bitte erzähle Du mir nichts über Realität. Warst Du denn schon einmal da draussen? Ich meine so richtig?

Und dann bitte: gehe einmal in die Psychatrie und versuche den Menschen auf der Geschlossenen zu helfen. Dann reden wir noch einmal über Realität und „wir haben uns alle so lieb“.

Meine war lediglich, eine Eskalation hätte durch die
Ausweisung als Polizisten vermieden werden können.

Und genau diese Behauptung ist nicht ansatzweise
nachvollziehbar, weil jegliche relevanten Fakten zu deren
Beurteilung fehlen.

Die Ausweisung als Polizisten erfolgte in der Geschichte, nachdem die Person bereits niedergerungen und gefesselt war. Liest Du nicht?

Wie gesagt, einen arglosen Menschen von hinten anzugreifen, provoziert zwangsläufig eine affektive Reaktion. Das ist Psychologie, kein Recht. Also ein höheres Gesetz, als Du sie kennst.

Wenn wir über Realität sprechen, so entscheiden doch Juristen nach Aktenlage, oder wo sind die Schnittstellen zu realem Erleben. Du bist bei Deinen Fällen nicht dabei.

Natürlich kann man dieses Thema nichtrechtlich und unter 1000
Aspekten zwischenmenschlicher Verhaltensregeln diskutieren.
Dazu habe ich aber gerade keine Lust und deshalb habe ich mich
auch nur gegen Deine juristische Aussage gewendet.

Nein, das war eine einzige Aussage, Du hast aber auf alles geantwortet! Lies Deine erste Erwiederung an mich durch. Die Reaktion auf die rechtliche Formulierung war ein Satz, der Rest (auf die Nichtrechtlichen, vorausgehenden Meinungsaußerungen vion mir) waren ganze Absätze.

Hier ging es aber bisher primär um die Rechtslage.

Bei wem denn zum Teufel?

Bei Dir, als Du (u.a.) sagtest:

Das Verhalten in dieser Situation war nicht verhältnismäßig oder
angemessen.

Da haben wir ihn: den einen Satz. Ich formuliere ihn besser: das Verhalten in dieser Situation ist meiner Meinung nach kein angemessenes oder verhältnismäßiges Verhalten in der geschilderten Situation.

Meinetwegen beziehe Dich auf diesen Satz, beisse Dich darin fest, rechtfertige damit alles. Ich will gerne begründen, warum ich das Verhalten nicht angemessen finde.

Aber Du hast beinahe alles, was ich geschrieben habe, mittels Diener Rechtsbelehrungen kritisiert. Nicht nur den einen Satz.

Jetzt im Nachhinein zu behaupten, es sei anders, finde ich schwach.

Mit bestem Gruß
Patrick

Der Unwissende
Hallo!

ich wollte nichts rechtfertigen sondern nur versuchen einem
Unwissenden :wink: etwas zu erklären.

Ich glaube nicht, dass Du beurteilen kannst, was ich weiß und was nicht. Ich glaube auch nicht, dass es Zielführend sein kann, dass Du versuchst, hier eine höhere Position als ich einzunehmen (Wissend über Unwissend setzend).

er schrieb immer nur von dr
bösen Polizei

Wo habe ich das? Bitte zeige mir das?

und meint nur er ist objktiv

Die Aussage alleine „Er schrieb immer nur von der bösen Polizei“ plus die Tatsache, dass Du mit einem Polizisten verheiratet bist, zeigt mir, dass Du nicht objektiv bist. Du hast Dich stellvertretend für die Polizei sofort angegriffen gefühlt, wo kein Angriff gewesen ist.

Und hast auf eine Sachäußerung meiner Meinung nach überzogen reagiert.

und alle anderen
haben keine Meinung zu haben wenn sie nicht seiner entspricht.

Wo steht das? Ich habe hier erstmalig auf ein Posting reagiert, welches durch für mein Empfinden überhebliche „wir“-Form bei mir aneckte ("…, können wir das natürlich nicht beurteilen.", seinen Diskussionspartner also inkludierend, wissend, was sein Gegenüber weiß).

Ich habe anschließend in der „ich“-Form meine Meinung zu dem Sachverhalt kundgetan.

Jeder kann lernen, so etwas zu beachten (redet ein Mensch nur von sich, oder hebt er die Trennung zwischen sich und der Umwelt auf, oder ist er es gewohnt, anderen zu diktieren - dass lässt dann übrigens auf die Persönlichkeit schließen).

Beachte ich dies, dann komme ich eher zu dem Schluss, dass nicht ich es bin, der keine andere Meinung zulässt.

Aber das scheint Dich nicht weiter zu stören, da es zufällig „Deiner Meinung“ entspricht, und dann ist das scheinbar legitim?

Ich bin auch dafür wenn jemand etwas falsch macht dann gehört
er bestraft aber hier wurde soviel hineininterpretiert da
mußte ich einfach Stellung nehmen.

Ich habe nichts hinein interpretiert, ich habe die Ausgangsbeschreibung genommen, die hier gegeben war.

Jetzt mach ich mal etwas
was Patrick hier macht, vielleicht hat die Polizei sich
ausgewiesen durch befehle. Vielleicht hat die Person dies
nicht gehört oder die Zeugen wollen es jetzt nicht mehr gehört
haben. Auch das kann man behaupten.

Es ist lächerlich (und erinnert mich wieder an die Geschichte mit dem Kind: „jetzt bin ich genauso gemein wie Du“) zu behaupten, ich hätte mehr als die Ausgangsgeschichte genommen. Wo habe ich eine andere Situation genommen, als sie eingangs geschildert wurde?

Wie gesagt ich will kein falsches Vorgehen verteidigen sondern
nur versuchen zu erklären.

Eine solche Erklärung hilft der Ausgangsfragestellerin meiner Meinung nach aber nicht weiter.

Und hier die Behauptung aufzustellen, dass es aus technischer Sicht sinnvoll ist gleich mit mehreren einen Menschen anzugreifen, damit er nicht zu Schaden kommt, ist für mich vor dem Hintergrund der Geschichte nicht mehr als blanker Hohn gewesen und nutzt der Fregstellerin wahrscheinlich ebenfalls nichts, eine völlig überflüssige Bemerkung. Und wenig empathisch.

Der erste Ausfall kam übrigens von Dir mit dem „Groschenroman“, und dass ich mich auf „Stammtischniveau“ bewege.

Du greifst mich an, und bist anschließend scheinbar beleidigt? Das finde ich sonderbar.

Besten Gruß
Patrick

Hallo!

  1. das Handeln des Beamten war unrechtmäßig, und dann gehört
    er bestraft.

Nun zeige mir bitte den entsprechenden Passus meiner
Vorverurteilung, auf den Du Dich beziehst?

Die objektive Unrechtmäßigkeit kann für sich alleine keine Strafbarkeit begründen, da Strafbarkeit zusätzlich ein subjektives Verschulden voraussetzt (Grundsatz nulla poena sine culpa) zu dem kein Sachverhalt vorliegt - ergo kann man den Beamten konkret nur dann etwas vorwerfen, wenn man sich einen Sachverhalt dazudenkt. Das kann also nur ein Vorurteil sein.

Gruß
Tom