Hallo zusammen,
eine Freundin hat ein Problem. Sie arbeitet seit etwa
2 Jahren in einem evangelischen Kindergarten auf Teilzeit
(85%). Obwohl sie der Leitung gegenüber schon mehrmals sehr
deutlich geäußert hat, dass sie in Ihren Stunden hochgesetzt
werden will, wurde ihr das regelmäßig versagt. Andere
Kollegen, die weit später eingestellt wurden als sie wurden
teilweise innerhalb weniger Wochen von den anfänglichen 85%
auf 100% hochgestuft.
Gibt es für sie eine rechtliche Grundlage, auch auf die 100%
zu pochen, da sie ja die Dienstältere ist und nie gefragt
wurde, ob sie nicht auch hochgesetzt werden will? Wenn ja,
bitte mit Angabe eines entsprechenden Gesetzes und/oder
Richterspruches.
Vielen lieben Dank für gute Antworten!
Hallo,
Ja sicherlich gibt es da mehrere Lösungen. Aber der Reihe nach. Grundsätzlich bestimmt der Unternehmer wie und zu welchen Bedingungen, er Arbeitnehmer beschäftigt. Aber !!, dafür gibt es Spielregeln an die sich beide Seiten in Deutschland halten müssen. Für Gewerkschaftsmitglieder ist das hier eine ganze einfache Sache. Die Gewerkschaften handeln dass in Tarifverträgen aus und dann gelten die Festlegungen für alle zutreffenden Gewerkschaftsmitglieder bindend.
Für Nicht-gewerkschaftsmitglieder sieht es anders aus. Der Unternehmer kann!, den Tarifvertrag für sie auch anwenden. Muß!, es aber nicht.
Dann hilft der Betriebsrat weiter. Dieser arbeitet völlig unabhängig und der Gewählte Kollege, vertritt nur die Ansichten der Arbeitnehmer!! vor dem Chef.
Und wenn der Betriebsrat zu einer Neueinstellung zum Punkt Vollzeit Nein sagt, dann muß der Unternehmer zum Gericht und sich dort sein Ok zur Vollzeiteinstellung eines Neukollegen, abholen. Dazu muß er begründen, warum ein bereits eingestellter Teilzeitkollege nicht auf die Vollzeitstelle gesetzt wurde. Das ist die Rechtsgrundlage. Ein Einzelurteil hilft hier nicht weiter. Nachzuschauen im Teilzeit- und Befristungsgesetz.
Zusammengefasst: Betriebsrat oder Gewerkschaft oder kostenpflichtiger Anwalt. Andere Wege gibt es nicht.