hallo.
die „angst“ vor sanktionen wegen „missachtachtung von
betriebsgeheimnissen“ kommt daher
ohne die weiteren hintergründe und vorfälle zu kennen, würde ich sagen, sanktionen in form eines trittes in den allerwertesten gebührt hier wohl allen beteiligten, wegen „missachtung von umgangsregeln im erwachsenen miteinander“!
,weil die frau nach dem
gespräch mit dem ehemann den kontakt zur freundin des
„gemobbten“ kollegen gesucht hat um das ganze zu klären,da
sich die betreffenden personen aus dem weg gehen.und der chef
hat das gespräch der beiden frauen von der freundin des
„mobbingopfers“
äääh… hääää… wie jetzt? wer hat was mit wem… sorry, mir ist das zu kompliziert.
erzählt bekommen und ist jetzt sauer,da der
„mobbende“ kollege internes seiner frau erzählt hat.
wenn es sich wirklich um mobbing handelt, dann gibt es ordentliche mittel und wege, sich zu wehren. dem „gemobbten“ sei geraten, einen solchen weg einzuschlagen.
der chef hat mobbingvorwürfe ernstzunehmen (siehe z.b. hier: http://www.anwalt.de/rechtstipps/chef-steh-mir-bei-d…).
gruß
michael